Hallo zusammen,
in diesem Jahr wurde ich gezwungen einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, diese habe ich auf anraten meiner Anwältin getan.
Nun möchte ich nächstes Jahr (also KJ 2025) eine Steuererklärung machen, wo genau Trage ich die Anwaltskosten die im zusammenhang mit dem AG stehen bei ElsterWeb ein? Reicht hier Anlage N Werbungskosten Zeile 47 aus?
Ich habe mal eine Beispielrechnung über ElsterWeb für meine Abfindung durchgerechnet, die Abfindung habe ich eingetragen in Anlage N Zeile 18 -Wobei mein AG keine ermäßigte besteuerung für die Abfindung angewandt hat. (Zeile 19 im Lohnsteuerbescheid stecht nichts). Auch der SoliBeitrag wurde abgeführt.
Bsp.
Meine Gesamteinnahmen Brutto betragen (Bruttoarbeitslohn) 122.503€ davon sind ebend 37.250 € die Abfindung.
Da die Abfindung mit meinem letzten Arbeitslohn ausgezahlt wurde, sind SV-Beiträge ebenfalls angefallen auf die ich nicht eingehen werde.
Nach meine Berechnung über ElsterWeb und den Daten aus dem Lohnsteuerbescheid sowie das eingetragen der Abfindung in die Anlage N Zeile 18
bekomme ich eine Steuerrückzahlung in höhe von mehreren hundert Euro!
Meine Frage ist die Fünftelregelung überhaupt angewandt ? Wieso muss ich Steuern zurück zahlen ? Liegt es an der höhe des SoliBeitrags? Das ist Echt bitter, bei so enormen Stuern als Angestellter (ca. 50%) muss man noch nachzahlen. Irre!
Zweite frage wäre, wo trage ich die Anwaltskosten ein? Anlage N in welcher Zeile?
Danke vorab
muKu001
in diesem Jahr wurde ich gezwungen einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, diese habe ich auf anraten meiner Anwältin getan.
Nun möchte ich nächstes Jahr (also KJ 2025) eine Steuererklärung machen, wo genau Trage ich die Anwaltskosten die im zusammenhang mit dem AG stehen bei ElsterWeb ein? Reicht hier Anlage N Werbungskosten Zeile 47 aus?
Ich habe mal eine Beispielrechnung über ElsterWeb für meine Abfindung durchgerechnet, die Abfindung habe ich eingetragen in Anlage N Zeile 18 -Wobei mein AG keine ermäßigte besteuerung für die Abfindung angewandt hat. (Zeile 19 im Lohnsteuerbescheid stecht nichts). Auch der SoliBeitrag wurde abgeführt.
Bsp.
Meine Gesamteinnahmen Brutto betragen (Bruttoarbeitslohn) 122.503€ davon sind ebend 37.250 € die Abfindung.
Da die Abfindung mit meinem letzten Arbeitslohn ausgezahlt wurde, sind SV-Beiträge ebenfalls angefallen auf die ich nicht eingehen werde.
Nach meine Berechnung über ElsterWeb und den Daten aus dem Lohnsteuerbescheid sowie das eingetragen der Abfindung in die Anlage N Zeile 18
bekomme ich eine Steuerrückzahlung in höhe von mehreren hundert Euro!
Meine Frage ist die Fünftelregelung überhaupt angewandt ? Wieso muss ich Steuern zurück zahlen ? Liegt es an der höhe des SoliBeitrags? Das ist Echt bitter, bei so enormen Stuern als Angestellter (ca. 50%) muss man noch nachzahlen. Irre!
Zweite frage wäre, wo trage ich die Anwaltskosten ein? Anlage N in welcher Zeile?
Danke vorab
muKu001
Kommentar