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Abfindung und Anwaltskosten eintragen

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    Abfindung und Anwaltskosten eintragen

    Hallo zusammen,

    in diesem Jahr wurde ich gezwungen einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, diese habe ich auf anraten meiner Anwältin getan.
    Nun möchte ich nächstes Jahr (also KJ 2025) eine Steuererklärung machen, wo genau Trage ich die Anwaltskosten die im zusammenhang mit dem AG stehen bei ElsterWeb ein? Reicht hier Anlage N Werbungskosten Zeile 47 aus?
    Ich habe mal eine Beispielrechnung über ElsterWeb für meine Abfindung durchgerechnet, die Abfindung habe ich eingetragen in Anlage N Zeile 18 -Wobei mein AG keine ermäßigte besteuerung für die Abfindung angewandt hat. (Zeile 19 im Lohnsteuerbescheid stecht nichts). Auch der SoliBeitrag wurde abgeführt.

    Bsp.
    Meine Gesamteinnahmen Brutto betragen (Bruttoarbeitslohn) 122.503€ davon sind ebend 37.250 € die Abfindung.
    Da die Abfindung mit meinem letzten Arbeitslohn ausgezahlt wurde, sind SV-Beiträge ebenfalls angefallen auf die ich nicht eingehen werde.

    Nach meine Berechnung über ElsterWeb und den Daten aus dem Lohnsteuerbescheid sowie das eingetragen der Abfindung in die Anlage N Zeile 18
    bekomme ich eine Steuerrückzahlung in höhe von mehreren hundert Euro!
    Meine Frage ist die Fünftelregelung überhaupt angewandt ? Wieso muss ich Steuern zurück zahlen ? Liegt es an der höhe des SoliBeitrags? Das ist Echt bitter, bei so enormen Stuern als Angestellter (ca. 50%) muss man noch nachzahlen. Irre!

    Zweite frage wäre, wo trage ich die Anwaltskosten ein? Anlage N in welcher Zeile?

    Danke vorab
    muKu001
    Zuletzt geändert von MuKu01; 12.12.2024, 00:59.

    #2
    Die Anwaltskosten im Zusammenhang mit dem Prozess vor dem Arbeitsgericht sind als Werbungskosten in der Anlage N einzutragen.

    Das der Arbeitgeber die 1/5 Regelung nicht angewandt hat ist nicht problematisch (darf der Arbeitgeber ab 2025 auch nicht mehr), da du diese im Rahmen der Einkommensteuererklärung in der Anlage N beantragen kannst (Anlage N, Punkt 2, Zeilen 17 folgende).

    In der ELSTER Berechnung wird eine Erstattung mit "Minus" ausgewiesen: Festesetzte Steuer 100 abzügliche Lohnsteuer 300 = noch zu zahlen / Erstattung -200
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      Zitat von MuKu01 Beitrag anzeigen
      bei ElsterWeb
      Du meinst bestimmt Mein Elster.

      Zitat von MuKu01 Beitrag anzeigen
      Zeile 19 im Lohnsteuerbescheid
      In der Lohnsteuerbescheinigung?

      Die Zeile 47 der Anlage N hab ich jetzt nicht gefunden. Ich weiß allerdings auch gar nicht, wie das Formular für 2024 aussehen wird.

      In der Eingabehilfe zu Zeile 18 heißt es:

      Werbungskosten, die mit diesen Einnahmen in Zusammenhang stehen, tragen Sie bitte in Zeile 82 und/oder 83 ein.
      Zitat von MuKu01 Beitrag anzeigen
      bekomme ich eine Steuerrückzahlung in höhe von mehreren hundert Euro!
      Das ist doch erfreulich! Oder ergibt sich eine Nachzahlung?

      Kommentar

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