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Verlustvortrag für mehrere Jahre - Zeitpunkt und Vorgehen

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    Verlustvortrag für mehrere Jahre - Zeitpunkt und Vorgehen

    Hallo zusammen,

    ich habe bereits versucht, einen Beratungstermin bei einem Steuerberater zu bekommen, leider hatte bisher niemand Kapazität, deshalb versuche ich hier mein Glück.
    Hintergrund:
    • Ich habe bisher noch keine Steuererklärung gemacht
    • Habe Bachelor und Master gemacht und befinde mich jetzt seit 3 Jahren in einer Zusatzausbildung mit hohen monatlichen Gebühren und geringem Einkommen
    • Habe dieses Jahr (2024) geheiratet, mein Mann ist angestellt und verdient deutlich mehr als ich
    Jetzt zu meiner Frage: Ich weiß bereits, dass sich eine Steuererklärung sehr lohnen wird, da ich für den Master und für die Ausbildungsgebühren einen Verlustvortrag machen kann, den ich 2024 mit dem hohen Einkommen meines Mannes verrechnen kann. Was ich aber nicht verstehe, ist, wann ich den Verlustvortrag mache, und wann zum ersten Mal eine richtige Steuererklärung, dabei stellen sich mir konkret folgende Fragen:
    1. Macht man immer NUR einen Verlustvortrag (ich nun bspw. für 2023 und die Jahre davor, damit ich das in der Steuererklärung von 2024 geltend machen kann) oder kann man diesen auch kombinieren mit einer normalen Steuererklärung für das selbe Jahr (also für 2023)?
    2. Falls es kombinierbar ist: Ich habe 2023 ein bisschen was verdient und Steuern gezahlt, würde da also sicher etwas zurück bekommen. Sollte ich dann die Steuererklärung für 2023 auch machen, um diese Steuern zurückzubekommen, oder würde ich diese 2024 durch den Verlustvortrag so oder so zurückbekommen? Oder sollte ich mir alles lieber "aufheben", damit möglichst viel 2024 mit dem verhältnismäßig hohen Einkommen meines Mannes verrechnet wird?
    3. Bin ich mit dem Verlustvortrag und/oder Steuererklärung schon zu spät dran (wenn ich es noch für 2023 mache) oder ist es egal, da ich diese ja zum ersten Mal mache?
    Danke im Voraus für jegliche Hinweise.

    Viele Grüße
    Elena

    #2
    Die Einkommensteuer ist auf das Kalenderjahr bezogen, da kann man nicht sehr viel verschieben.

    Wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte 2023 negativ war, kannst du in der Steuererklärung für 2023 den Verlustrücktrag ausschließen.

    Wenn ihr für 2024 dann eine Zusammenveranlagung beantragt, wird der nach 2024 vorgetragene Verlust mit den positiven Einkünften des

    Jahres 2024 verrechnet. Wenn das Masterstudium vor 2023 begonnen hat, kannst du das auch für 2022 so machen, Werbungskosten des

    Jahres 2022 muss man nämlich in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort! Das Masterstudium war 2019 - 2021, die Weiterbildung mit den hohen Gebühren war 2022 - 2024, d.h. ich habe ja in den letzten 7 Jahren einen Verlust "angesammelt". Kann ich den rückwirkend in einer Steuererklärung geltend machen oder muss ich dann für jedes Jahr eine extra Steuererklärung machen? Bisher habe ich ja noch keine gemacht.

      Und wenn ich "Verlustrücktrag ausschließen" richtig verstanden habe, dann kann ich bestimmen, dass der Verlust von 2023 nicht in den Jahren zuvor verrechnet wird, richtig? Kann ich das auch für 2023, also das selbe Jahr, ausschließen? Ich würde in dem Jahr Steuern zurückbekommen, falls ich jetzt noch eine Steuererklärung machen würde, würde jedoch den Verlust jedoch lieber in 2024 geltend machen (da mein Mann eben deutlich mehr verdient). Geht sowas?

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        #4
        Das Masterstudium war 2019 - 2021, die Weiterbildung mit den hohen Gebühren war 2022 - 2024
        Da hättest du längst beginnen sollen, falls der Gesamtbetrag der Einkünfte bereits während des Masterstudiums negativ war.

        Einen Verlustvortrag kann man zwar für 7 Jahre zurück geltend machen, aber es muss ja Jahr für Jahr einzeln erklärt werden

        und das ist durchaus mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Okay, verstehe. Da das im Masterstudium nur geringe Verluste waren, würde ich das dann eher fallen lassen. Mache ich dann ganz normale Steuererklärungen für die letzten 3 Jahre und es wird ein Verlust festgestellt oder gibt es ein extra Formular bei Elster für den Verlustvortrag? Ich habe zumindest keins gefunden.

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            #6
            Mache ich dann ganz normale Steuererklärungen für die letzten 3 Jahre und es wird ein Verlust festgestellt oder gibt es ein extra Formular bei Elster für den Verlustvortrag?
            Es gibt kein Extraformular, der Hauptvordruck ist immer der für die Einkommensteuererklärung. Man könnte dort auf der Startseite das Häkchen

            zusätzlich bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags setzen, m. E. reicht aber das Häkchen bei Einkommensteuererklärung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von j.el Beitrag anzeigen
              befinde mich jetzt seit 3 Jahren in einer Zusatzausbildung mit hohen monatlichen Gebühren und geringem Einkommen
              Du weißt: ein Verlust ergibt sich, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen?

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                #8
                Danke charlie.
                L. E. Fant, danke auch für den Hinweis nochmal. Eigentlich ist es ja logisch, aber so 100% hatte ich es noch nicht auf dem Schirm (auch wenn Charlie auch schon von negativen Einkünften gesprochen hat). Muss ich echt nochmal durchrechnen. Danke euch!

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