Alles andere ist Zu- und Abfluss bei Mieter und beim Verwalter.
Ich verwalte für eine Erbengemeinschaft, der meine Frau angehört, ein vermietetes Zweifamilienhaus. Alle Zahlungen werden über
ein Gemeinschaftskonto der Erbengemeinschaft abgewickelt. Die Kontoverwaltung ist auf meine Frau übertragen, praktisch wird
das Konto von mir verwaltet. Ich erkläre seit jeher sämtliche Zu- und Abflüsse unter Beachtung von § 11 EStG. Für 2023 habe ich zwar
weiter aufdröseln müssen, aber das war schnell gemacht. Die Erklärung habe ich bereits Ende März eingereicht.
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