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Vermietung Verwaltung Jahresabrechnung

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    #16
    Alles andere ist Zu- und Abfluss bei Mieter und beim Verwalter.
    Das kann man wahrscheinlich so sehen, wenn das Konto nicht den Hauseigentümern gehört, ganz sicher wäre ich da aber nicht.

    Ich verwalte für eine Erbengemeinschaft, der meine Frau angehört, ein vermietetes Zweifamilienhaus. Alle Zahlungen werden über

    ein Gemeinschaftskonto der Erbengemeinschaft abgewickelt. Die Kontoverwaltung ist auf meine Frau übertragen, praktisch wird

    das Konto von mir verwaltet. Ich erkläre seit jeher sämtliche Zu- und Abflüsse unter Beachtung von § 11 EStG. Für 2023 habe ich zwar

    weiter aufdröseln müssen, aber das war schnell gemacht. Die Erklärung habe ich bereits Ende März eingereicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Danke für Deine geschätzte Meinung. Ich werde es auf jeden Fall so machen. Zum einen habe ich keine Zeit für Experimente und zum anderen muss ich infolge der Etagenheizungen incl. Warmwasserversorgung auch keine CO²-Abrechnung erstellen.

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