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Steuernummer von 2007 = "ungültige Steuernummer"?

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    Steuernummer von 2007 = "ungültige Steuernummer"?

    Nach jahrelanger Pause möchte ich wieder eine freiwillige Steuererklärung abgeben, damals noch auf Papier, jetzt zum ersten Mal mit Elster. Ich habe jetzt mein Benutzerkonto bei Mein Elster aktiviert, die Daten übernommen etc. und soll jetzt auf der "Startseite des Formulars Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A)" meine Steuernummer angeben. Gemeint ist also nicht die Steuer-ID, sondern die Nummer, die auf meinem alten Steuerbescheid steht. Ich habe noch einen Bescheid von 2007 über das Jahr 2004 (!), wo ich auch eine Steuernummer finde, die dem (Hamburger) Format entspricht, und habe diese Nummer eingegeben - aber es erscheint dann immer, wenn ich im Formular auf die nächste Seite will, die Fehlermeldung, "Sie haben eine ungültige Steuernummer angegeben".
    Frage 1: kann das sein, ich bin seitdem nicht umgezogen o.ä., oder liegt der Fehler eigentlich woanders?
    Frage 2: die einzige Möglichkeit, im Formular weiter zu kommen, scheint zu sein, eine neue Nummer zu beantragen? In der Hilfe am Rand heißt es aber etwas kryptisch dazu "...dass Sie sich zunächst nur mit einer E-Mail-Adresse registrieren. Die Erstellung Ihres Benutzerkontos kann dann sofort abgeschlossen werden, es erfolgt kein Briefversand. Auf Basis dieser Registrierung können Sie anschließend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln. Es ist zunächst keine Abgabe von Steuererklärungen möglich." Ich habe ja aber schon ein Konto und habe auch den Brief mit dem Aktivierungscode erhalten - ist die Erklärung an der Stelle eine unpassende Standardformulierung? Vielleicht liegt das Problem ähnlich wie bei user abctest vom 21.12., der noch gar keine Nummer hat, und dem hier geraten wurde, eine neue Nummer zu beantragen, und es klang so, als wenn die Ratgeber davon ausgehen, dass er trotzdem das Formular sofort weiter ausfüllen und eine Steuererklärung abgeben kann (ohne erst noch auf eine Nummernerteilung warten zu müssen) und er dann einen Bescheid erhält, genauso als wenn er eine Nummer angegeben hätte - obwohl in der Elster-Erklärung zu dieser Situation (von mir hier gefettet) ja steht, dass man dann keine Steuererklärung abgeben kann?

    #2
    Frage 1: kann das sein...
    Ja. Vielleicht haben sich bei den Hamburger FÄ Änderungen bei der Steuernummernvergabe ergeben.
    Frage 2: die einzige Möglichkeit, im Formular weiter zu kommen, scheint zu sein, eine neue Nummer zu beantragen?
    Ja, dann eben so.

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      #3
      Die Steuernummer ist ein Ordnungsmerkmal des fuer dich zustaendigen Finanzamts. Aendert sich die Zustaendigkeit etwa, weil du in den Amtsbezirk eines anderen Finanzamts umziehst, so erhaeltst du von dem neu zustaendigen Finanzamt eine neue Steuernummer.

      Sofern du noch keine Steuernummer hast, erhaeltst du diese nach Abgabe deiner (ersten) Einkommensteuererklaerung. Beim Ausfuellen der Erklaerung solltest du dann einfach Steuernummer neu beantragen aus, gibst das Bundesland und das zustaendige Finanzamt ein. Das Finanzamt vergibt dann im Rahmen der Bearbeitung deiner Steuererklaerung eine Steuernummer fuer die Veranlagung zur Einkommensteuer. Die Steuernummer teilt dir das Finanzamt per Post mit.

      Einen sog. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du nur ausfuellen, wenn du freiberuflich/selbststaendig bist oder ein Gewerbe betreibst. Das wird in der Elster-Hilfe etwas ungluecklich dargestellt.
      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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        #4
        Vielen Dank für die schnellen Antworten (und das "zwischen den Jahren"). Wie gesagt bin ich nicht umgezogen, aber vielleicht hat eben das Finanzamt intern etwas geändert. Wenn aber das Finanzamt das auch ohne Nummer bearbeitet (bzw. während man gleichzeitig die Nummer beantragt), versuche ich das so.

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          #5
          Die Steuernummer teilt dir das Finanzamt per Post mit.
          In Fällen wie diesem steht die neue Steuernummer auf dem Einkommensteuerbescheid, da wird kein gesondertes Schreiben versendet.

          Mein ELSTER prüft die Steuernummer nur auf formelle Gültigkeit, die Steuernummer aus 2004 entspricht offenbar nicht mehr dem aktuell für Hamburg

          gültigen Schema. Hier lässt sich das aktuell zuständige Finanzamt ermitteln: https://www.hamburg.de/service/info/11440572/n0/

          Das wählt man in solchen Fällen aus und beantragt eine neue Steuernummer.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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