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Dienstwagen korrekt versteuern - 1%-Regelung mit Fahrtenbuch

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    Dienstwagen korrekt versteuern - 1%-Regelung mit Fahrtenbuch

    Hallo zusammen,

    wie ich der Suche entnehmen konnte ist dieses Thema bereits mehrfach behandelt worden. Leider kann ich trotzdem, vielleicht auch aufgrund individueller Fälle, nicht nachvollziehen wie ich diese Eintragungen korrekt durchführe.

    Ich arbeite im Außendienst als Medizinprodukteberater. Mein Wohnort dient auch als Büro, wobei ich einen Großteil meiner Tätigkeit in unterschiedlichen Krankenhäusern verbringe, die ich mit einem Dienstwagen anfahre. Vom Bruttolistenpreis werden 1% zu meinem Gehalt addiert, die Steuern abgezogen und anschließend diese "1% auch wieder vom Bruttogehalt abgezogen". Ich verdiene also erstmal weniger, als wenn ich keinen Dienstwagen hätte.
    Privat kann ich den Wagen jedoch auch nutzen - auch für Benzin fallen für mich keine Kosten an, das läuft komplett über Tankkarten. Da ich aber enorme Strecken fahre und sich die private Nutzung auf rund ein Fünftel beschränkt, möchte ich mir (so sagten es mir auch die Kollegen) das Geld wieder zurück holen.
    Über eine Excel Tabelle reiche ich monatlich ein, welche Strecken ich wann und wie dienstlich gefahren bin. Wenn privat km gefahren wurden, trage ich dies ebenfalls dort ein.

    Die Verwaltung fertigt mir auf Anfrage zu Beginn des Folgejahres eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" aus, auf dieser sind:
    -KfZ - Steuer (x €)
    -KfZ - Versicherung (x €)
    -KfZ - Betriebskosten (x €)
    -KfZ - Reparaturen (x €)
    -KfZ - Leasing komplett (x €)

    .. mit Gesamtbetrag (x €),

    sowie auf der 2. Seite, gemäß Fahrtenbuch fielen im Jahre X wiefolgt an:
    -geschäftlich (x km)
    -privat (x km)
    -gesamt (x km)

    Dies entspricht einem privaten Anteil von (z.B. 22,81%)

    Tatsächlich zu versteuernder Betrag:
    KfZ Gesamtkosten Jahr X x €
    Privatanteil von 22,81% = x €
    Im Rahmen der 1% Regelung wurden in Jahr X - X € - versteuert.
    Den Differenzbetrag bitten wir bei Ihrer ESt-Erklärung als Werbungskosten geltend zu machen.


    So wie ich das als Normalsterblicher verstehe, ziehe ich den im Text rot markierten Wert vom grün markierten ab. Aber wohin damit? Ich las hier schon etwas von vom Bruttolohn abziehen etc.? Zugegebenermaßen hänge ich damit "etwas" hinterher. Letztes Jahr habe ich das meines Wissens irgendwie unter Werbekosten eingetragen, dieses Jahr sind die Felder von meinElster aber leicht verändert? Außerdem hatte ich das Gefühl "zu wenig" zurück bekommen zu haben. Rein rechnerisch, zahle ich für einen 35.000€ Dienstwagen ein ganzes Jahr, kostet mich das rund (40% von 350 x12) 1680€. Da ich aber nur zu 20% private Nutzung hatte, sollte ich die restlichen 1344€ doch erstattet bekommen, oder rechne ich da falsch?

    Entschuldigung, dass ich dieses Thema wiederholt aufwühle aber ich möchte das ein für allemal verstehen.

    #2
    Ohne jetzt näher darauf einzugehen: Excel-Aufzeichnungen genügen normalerweise nicht den Anforderungen, die die Finanzverwaltung

    an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch stellt. Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage wenig zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Siehe Kapitel 3 in:
      https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/

      Für das dortige Bsp. (3600€ bei 1%-Methode und 900€ bei Fahrtenbuch) wäre das bescheinigte Steuerbrutto (mit der 1%-Methode) in der Est-Erklärung um 2700€ zu reduzieren.
      mfg. - Kent

      Kommentar


        #4
        Hallo, erstmal vielen Dank für die raschen Antworten.

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Ohne jetzt näher darauf einzugehen: Excel-Aufzeichnungen genügen normalerweise nicht den Anforderungen, die die Finanzverwaltung

        an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch stellt. Mit der elektronischen Steuererklärung hat deine Frage wenig zu tun.
        Ich habe nochmal ergoogelt, was lt. Finanzamt in einem (manuell geführten) Fahrtenbuch vermerkt sein sollte:
        • Damit das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch anerkennt, sollten Sie darauf achten, die Fahrten möglichst genau und korrekt zu dokumentieren. Das Fahrtenbuch sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
          • Datum, Uhrzeit und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
          • Zweck der Fahrt (beruflich / privat)
          • Ziel und Ort (auch Namen von Geschäftspartner sind anzugeben)
          • Umwege (z.B. Stauumfahrungen oder Arbeitskollegen, die Sie nach Hause fahren)
        Meine Eintragungen geben im Prinzip all das wieder.
        Und Entschuldigung, dass ich da nochmal nachhake aber: Wenn ich wie Kent geschrieben hat mein Jahresbrutto abändere, dann hat das doch etwas mit der elektrischen Steuererklärung zu tun oder nicht? Auch der auf dem Schreiben vermerkte Satz, "Den Differenzbetrag bitten wir bei Ihrer ESt-Erklärung als Werbungskosten geltend zu machen.", sagt doch zumindest soviel aus, dass ich diesen Betrag irgendwie in meine Steuererklärung inkludiere?

        Zitat von Kent Beitrag anzeigen
        Siehe Kapitel 3 in:
        https://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/

        Für das dortige Bsp. (3600€ bei 1%-Methode und 900€ bei Fahrtenbuch) wäre das bescheinigte Steuerbrutto (mit der 1%-Methode) in der Est-Erklärung um 2700€ zu reduzieren.
        DANKE für den Link! Aber wäre in deinem Beispiel nicht 6.000€ (Gesamtkosten!) - 900€ (Privatkosten) = Est-Erklärung um 5100€ reduzieren?

        Auf meinen Fall nochmal bezogen:

        Screenshot 2024-12-30 231217.jpg

        Screenshot 2024-12-30 231428.jpg



        Also 4.200,00€ - 2.011,16€ = 2188,84€, diesen Wert bei der Est-Erklärung hier abziehen?



        Screenshot 2024-12-30 232908.jpg




        Müssen, sofern ich diesen Schritt gehe, folgende Eintragungen ebenfalls bearbeitet werden?

        Screenshot 2024-12-30 232628.jpg

        Screenshot 2024-12-30 232717.jpg
        Angehängte Dateien

        Kommentar


          #5
          Nein, die 6000€ sind die Gesamtkosten, die im Bsp. allein zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Fahrtenbuch-Methode verwendet werden.
          Korrigiert wird das Steuerbrutto mit der Differenz aus 1%-Pauschale (3600€) und Fahrtenbuch (900€).

          Alle anderen konkreten Angaben in deinem Fall halte ich für richtig, insbesondere die Reduktion vom Bruttoarbeitslohn um 2188€. Zusätzliche Angaben bei den Werbungskosten o.ä. sind nicht erforderlich. Die Korrektur um 2188€ bringt dann bei einem Grenzsteuersatz von 40% ca. 875€ Steuerersparnis.
          Den Wechsel zur Fahrtenbuch-Methode kann man in der gegebenen Weise mitteilen, die Belege kann man gleich einreichen.
          mfg. - Kent

          Kommentar


            #6
            Ich habe nochmal ergoogelt, was lt. Finanzamt in einem (manuell gefuehrten) Fahrtenbuch vermerkt sein sollte:
            • Damit das Finanzamt Ihr Fahrtenbuch anerkennt, sollten Sie darauf achten, die Fahrten moeglichst genau und korrekt zu dokumentieren. Das Fahrtenbuch sollte mindestens folgende Angaben enthalten:
              • Datum, Uhrzeit und Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt
              • Zweck der Fahrt (beruflich / privat)
              • Ziel und Ort (auch Namen von Geschaeftspartner sind anzugeben)
              • Umwege (z.B. Stauumfahrungen oder Arbeitskollegen, die Sie nach Hause fahren)
            Meine Eintragungen geben im Prinzip all das wieder.
            Es heisst Fahrtenbuch und nicht Fahrtentabelle oder so. Die Erklaerung von deinem AG, dass er ein Fahrtenbuch fuehrt, ist schlichtweg falsch. Ihm liegt nur eine von dir eingereichte Tabelle vor. Wenn das Finanzamt einmal im Rahmen einer Betriebspruefung die Fahrtenbuecher kontrolliren will, dann hat dein AG ein grosses Problem, weil er keine manuell gefuerten Fahrtenbuecher vorweisen kann. Und auch du, weil das Finanzamt ggf. deine Steuerbescheide nachtraeglich korrigiert und dann ggf. eine saftige Steuernachzahlung in Haus geflattert kommt.

            Aber es gibt bereits elektronische Fahrtenbuecher, die auch schon von den meisten Finanzaemter anerkannt werden. Musst mal danach googeln oder so.
            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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              #7
              Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

              Es heisst Fahrtenbuch und nicht Fahrtentabelle oder so. Die Erklaerung von deinem AG, dass er ein Fahrtenbuch fuehrt, ist schlichtweg falsch. Ihm liegt nur eine von dir eingereichte Tabelle vor. Wenn das Finanzamt einmal im Rahmen einer Betriebspruefung die Fahrtenbuecher kontrolliren will, dann hat dein AG ein grosses Problem, weil er keine manuell gefuerten Fahrtenbuecher vorweisen kann. Und auch du, weil das Finanzamt ggf. deine Steuerbescheide nachtraeglich korrigiert und dann ggf. eine saftige Steuernachzahlung in Haus geflattert kommt.

              Aber es gibt bereits elektronische Fahrtenbuecher, die auch schon von den meisten Finanzaemter anerkannt werden. Musst mal danach googeln oder so.
              Ich verstehe. Besteht dennoch die Chance, dass dies durchgeht? Das sind ja alles Ausdrucke gewesen, die von mir mit Datum und Unterschrift auf dem Postweg verschickt worden sind.

              Und angenommen, ich würde es jetzt so wie oben beschrieben eingeben. Wird dann nicht geschaut, ob die Anhänge gültig sind? Wird das FA sonst nicht den Korrekturbetrag von 2188€ draufrechnen und die Est-Erklärung so behandeln, als ob ich keine Änderung vorgenommen hätte?
              Oder auch mal angenommen, das wird erstmal durchgewunken und später doch nochmal aufgenommen - zahle ich dann nicht den Betrag zurück, den ich für diese Steuererklärung MEHR bekommen habe? Im Endeffekt verstehe ich das so, dass mir daraus kein Nachteil entstehen kann. Ich trage hier die tatsächlichen Zahlen ein und fordere nur ein was mir zusteht - ohne jetzt näher auf die Methode der Fahrtendokumentation einzugehen. Oder kann da, rechtlich gesehen, auch mehr auf mich zukommen?

              Sollte ich die oben aufgeführte Bescheinigung auf jeden Fall mit einreichen, oder nur auf Nachfrage des Finanzamtes? Was müsste, wenn überhaupt, in den Freitext von Feld 9 - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung? Trage ich dort ein, dass ich aufgrund eines geführten Fahrtenbuches des Bruttoarbeitslohn um 2188€ reduziert habe?

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                #8
                Also du hast ja eine Bescheinigung vom AG bekommen und da steht drauf zur Vorlage bei Finanzamt. Nun will das Finanzamt generell (bis auf wenige Ausnahmen) keine Belege mehr eingereicht bekommen, also wuerde ich erst einmal keine Belege einreichen, sondern auf eine Aufforderung warten. Dadurch verzoegert sich wahrscheinlich ein wenig eine moegliche Erstattung, aber das ist dann eben so.

                Desweiteren habe ich in der Erklaerung fuer 2023 bei uns einen Vermerk unter den ergaenzenden Angaben gemacht, dass ich die Summe Bruttoarbeitslohn entsprechend gekuertzt habe. Ob man das noch so machen sollte, ist mir auch nicht ganz klar, denn seit 2023 kann man in der Anlage N bei den Angaben zum Arbeitslohn bei Feld 10 ein Haken setzen.
                grafik.png
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  HundKatzeMaus

                  Mit dem Zweck des Forums und den Regeln ist es nicht zu vereinbaren, Ratschläge zur Steuerverkürzung zu geben.

                  Du kannst den Beitrag '#9 selbst löschen, ansonsten werde ich ihn entfernen.

                  Wie angekündigt, habe ich den Beitrag, der gegen die Forenregeln verstößt, entfernt !
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 31.12.2024, 14:25.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Absolut richtig ;-)

                    Ich fasse nochmals zusammen:
                    -den errechneten Betrag von 2188,84€ (bzw. 2189€, aufrunden nicht wahr?) unter dem Punkt:
                    -2 - Angaben zum Arbeitslohn bei Summe Bruttoarbeitslohn subtrahieren
                    -unter 9 - Ergänzende Angaben zur Steuererklärung Haken setzen bei "Über die Angaben hinaus..."
                    -in eben jenem Freitextfeld eine kurze Erklärung dazu

                    Soweit korrekt? Entschuldigung, dass ich wahrscheinlich zig mal nachfrage aber ich habe mich wie man merkt noch nie so richtig mit dem Thema auseinandergesetzt und möchte nix falsch machen..

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                      #11
                      Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                      Desweiteren habe ich in der Erklaerung fuer 2023 bei uns einen Vermerk unter den ergaenzenden Angaben gemacht, dass ich die Summe Bruttoarbeitslohn entsprechend gekuertzt habe. Ob man das noch so machen sollte, ist mir auch nicht ganz klar, denn seit 2023 kann man in der Anlage N bei den Angaben zum Arbeitslohn bei Feld 10 ein Haken setzen.
                      grafik.png
                      Diesen Punkt finde ich nicht in meiner Steuererklärung - ich vermute das liegt daran, dass ich die nachträglich für VOR 2023 erledige..? Anders gesagt, die Formulare ändern sich nicht mit einem "Update" der Website sondern von Jahr zu Jahr?

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                        #12
                        Anders gesagt, die Formulare ändern sich nicht mit einem "Update" der Website sondern von Jahr zu Jahr?
                        So ist es !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Charlie24, ich habe keine Anleitung zur Steuerverkuerzung gegeben! Diese Unterstellung verbiete ich mir ausdruecklich!
                          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            HundKatzeMaus

                            Mit dem Zweck des Forums und den Regeln ist es nicht zu vereinbaren, Ratschläge zur Steuerverkürzung zu geben.

                            Du kannst den Beitrag '#9 selbst löschen, ansonsten werde ich ihn entfernen.

                            Wie angekündigt, habe ich den Beitrag, der gegen die Forenregeln verstößt, entfernt !
                            Entschuldigung HundKatzeMaus und Charlie24 , ich wollte hier keinen Disput entfachen.

                            Habe es jetzt wie oben beschrieben übernommen, ich danke vielmals für die Unterstützung und hoffe dem ein oder anderen kann dieser Beitrag in Zukunft ebenfalls helfen!

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