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Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !

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    Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !

    Wie jedes Jahr habe ich heute nur wegen des Forums hier unsere Einkommensteuererklärung für das Jahr 2024 angelegt.

    Objektiv ist das nicht wirklich sinnvoll, man wird beim Start der Erklärung auch darauf hingewiesen, dass die Bearbeitung bei

    den Finanzämtern erst Mitte März 2025 beginnt. Aktuelle Bescheinigungen für 2024 gibt es am 1. Januar 2025 in der Regel

    ebenfalls noch nicht.

    Fehler in den von uns benötigten Formularen konnte ich keine feststellen, allerdings ist die Steuerberechnung noch nicht aktuell.

    Offenbar sind die nochmalige Erhöhung des Grundfreibetrags um 180,00 € und die Tarifgrenzenverschiebung sowie die Anhebung des

    Kinderfreibetrags noch nicht eingearbeitet.

    Das hat auch zur Folge, dass beim Unterhalt für bedürftige Personen mit dem bisherigen Grundfreibetrag als Höchstbetrag gerechnet

    wird.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 27.01.2025, 19:34. Grund: Ergänzt wegen Höchstbetrag Unterhalt
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    #2
    Danke für die Bestätigung ... das ist mir auch aufgefallen - die nochmalige Erhöhung des GFB müßte fehlen!

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      #3
      Ist ja auch kein Wunder, die Gesetzesänderung steht erst seit dem 30.12. im Bundesgesetzblatt.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Dieser Steuerechner berechnet das zu versteuernde Einkommen richtig..so wie ich das sehe.

        Steuerjahr 2024 auswählen...aus der "Elster Prognose Berechnung" das zu versteuernde Einkommen übernehmen:

        https://www.steuertipps.de/service/r...teuer-rechner/
        Zuletzt geändert von Herm1; 06.01.2025, 11:13.

        Kommentar


          #5
          Dieser Steuerechner berechnet das zu versteuernde Einkommen richtig..so wie ich das sehe.
          Du meinst: die Einkommensteuer. Der Rechner auf der BMF-Seite ist ebenfalls aktuell. https://www.bmf-steuerrechner.de/index.xhtml
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Macht es Sinn überhaupt die Steuererklärung so früh im Jahr abzugeben? Die Bearbeitung fängt doch eh erst im März an.
            Wenn ich heute meine Steuererklärung abgebe, wird diese dann auch mit als erstes im März bearbeitet oder ist ist eher ein Zufallsprinzip, was bis März reinkommt?

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              #7
              Macht es Sinn überhaupt die Steuererklärung so früh im Jahr abzugeben?
              Macht es m. E. nicht, das habe ich doch im Eröffnungsbeitrag auch geschrieben. Grundsätzlich wird nach der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet,

              das hilft dir aber wenig, wenn die Erklärung nicht vollmaschinell durchläuft, sondern zur personellen Bearbeitung ausgesteuert wird. Da hängt es dann

              von der konkreten Auslastung des/der Sachbearbeiter/s/in ab, wann die Erklärung gerechnet wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das trifft dann wohl auch auf Einträge in Anlage KAP Zeile 15 zu - Verlustbescheiigung zu wertlosen Aktien - oder?

                Kommentar


                  #9
                  Das trifft dann wohl auch auf Einträge in Anlage KAP Zeile 15 zu - Verlustbescheiigung zu wertlosen Aktien - oder?
                  Verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Was genau meinst du ? Die Steuerberechnung bei Kapitalerträgen? Verluste aus Kapitalerträgen können jedenfalls nur

                  innerhalb dieser Einkunftsart ausgeglichen werden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    "das hilft dir aber wenig, wenn die Erklärung nicht vollmaschinell durchläuft, sondern zur personellen Bearbeitung ausgesteuert wird"

                    ....das war der Aufhänger meiner Frage.... ob eine Eingabe in Anlage KAP Zeile 15 vollautomatich durchläuft oder zwingend personell bearbeitet werden muß....

                    Kommentar


                      #11
                      ob eine Eingabe in Anlage KAP Zeile 15 vollautomatsich durchläuft oder zwingend personell bearbeitet werden muß....
                      Das kann ich dir nicht sagen. Die Kriterien für die Aussteuerung in die personelle Bearbeitung kennen wir hier nicht und die ändern

                      sich auch von Jahr zu Jahr.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Wann wird denn die Berechnung in Elster wohl aktualisiert? Das kann doch nicht so schwer sein, die entsprechenden Kennzahlen zu ändern, oder?
                        OWN

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                          #13
                          Wann wird denn die Berechnung in Elster wohl aktualisiert?
                          Ich gehe davon, dass die Fehler im Februar behoben werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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