Bring mal ein Beispiel!
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !
				
					Einklappen
				
			
		
	X
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 In Hessen werden Einkommensteuererklärungen für 2024 seit dem 12.03.2025 bearbeitet. Die Festsetzungswarteschlange (alle Fälle die vorher schon eingegangen sind) ist aber noch nicht abgearbeitet.Mit freundlichen Grüßen
 
 Beamtenschweiß
 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------
 Kommentar
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 ist ja nun mal eindeutig und kommt nicht von selbst in die Steuerberechnung. Den dafür verantwortlichen Eintrag zu finden, sollte möglich sein.zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStGFreundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 Kann es sein, dass die Berechnung des Kindergeldes im Elster nicht stimmt?
 In 2023 hatten wir noch Komplettanspruch für unsere beiden Kinder - bekommen hatten wir damals 24x250€, und Elster hatte das mit 3.000€ reingerechnet (müsste auch so gestimmt haben, wird ja halbiert). In 2024 hatten wir nur noch 7x250€ bekommen, da unsere Kinder in 2024 ausgelernt haben - auch das ist korrekt. Im Elster wird aber bei der Berechnung ein Wert von 2.250€ bei "Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" aufgeführt (natürlich alles korrekt in den Anlagen eingetragen / 1x250€ und 6x250€). Sollten das nicht 875€ sein?Zuletzt geändert von mhowie1; 22.03.2025, 14:56.
 Kommentar
- 
	
	
	
		
	
	
		
		
		
		
		
		
		
	
	
 Veranlagungsart ?Kann es sein, dass die Berechnung des Kindergeldes im Elster nicht stimmt?Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 Kommentar


Kommentar