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Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !

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    #46
    Zusammenveranlagung, wie gefühlt die letzten 15 Jahre auch schon

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      #47
      Zitat von mhowie1 Beitrag anzeigen
      Elster hatte das mit 3.000€ reingerechnet (müsste auch so gestimmt haben, wird ja halbiert)
      Warum sollte das halbiert werden?

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        #48
        Hm, ich hatte mir jetzt im Rückblick nur die Berechnung aus 2023 angesehen, und dort waren es genau 3.000€. Beim Googeln bin ich dann auf mehrere Seiten gestoßen, auf den geschrieben wird, dass das Kindergeld zur Hälfte an beide Eltern zugerechnet wird - die 3.000€ hatten da genau dazu gepasst. Scheint, dass ich mir da jetzt selbst irgendeinen Blödsinn zurechtgebastelt hab - beim Durchsehen der Berechnungen der früheren Jahre sieht es nämlich vieder völlig anders aus:

        Wie es scheint, wird das Kindergeld völlig dynamisch (abhängig von der weiter oben abgezogenen - über die Jahre ebenfalls völlig unterschiedlich hohen - Kinder-Freibeträgen) einberechnet. Ein System erkenne ich da zwar nicht wirklich (2020: 1x Kinderfreibetrag und 2.748€ Kindergeld / 2021: 2x Kinderfreibetrag und 5.556€ Kindergeld / 2022: 2x Kinderfreibetrag und 5.456€ Kindergeld / 2023: 1x Kinderfreibetrag und 3.000€ Kindergeld / 2024: 2x Kinderfreibetrag und 2.250€ Kindergeld), aber das wird dann schon so passen.

        Sorry für den vermeintlich falschen Alarm, da bin ich wohl einfach zu weit weg von der Steuerwelt...
        Zuletzt geändert von mhowie1; 22.03.2025, 15:35.

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          #49
          aber das wird dann schon so passen.
          Das liest sich so, als hätte 2021 und 2022 die Günstigerpüfung Kinderfreibetrag zu Kindergeld für beide Kinder zugunsten des Kinderfreibetrags

          gegriffen, 2020 und 2023 aber nur für ein Kind. Das ist durchaus möglich und auch plausibel, die Günstigerprüfung erfolgt für jedes Kind einzeln.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #50
            Seit heute ist die Anlage N-GRE 2024 für Grenzgänger aus Baden-Württemberg verfügbar.

            Leider ist die Berechnung für Einkünfte in Schweizer Franken fehlerhaft. Es wird der Umrechnungskurs für 2023 (1 CHF = 1,025€) verwendet, und nicht der für 2024 festgelegte Umrechnungskurs (1 CHF = 1,045€).

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              #51
              Solche Fehler sind bei Mein ELSTER nicht untypisch. Das Steuerberechnungsmodul wird zwar angeblich monatlich aktualisiert, aber anscheinend immer mit Verzögerung.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #52
                Es wird noch kurioser mit der Anlage "N-GRE 2024":

                Wie schon berichtet, werden dort in CHF eingetragene Einkünfte und Quellensteuern falsch umgerechnet. Dagegen wird auf die in CHF dort eingetragenen Vorsorge-Aufwendungen der korrekte Umrechnungskurs angewandt.

                Alle einzelnen CHF Beträge manuell in Euro umzurechnen, und anstatt in die vordere Spalte "Betrag in CHF" in die hintere Spalte "Betrag in Euro, ggfs umgerechnet" einzutragen, hilft auch nicht. Dann wird die Berechnung erst recht falsch. Erst wenn man fälschlicherweise behauptet, in der Schweiz in Euro bezahlt zu werden, und alle CHF Beträge manuell in Euro umrechnet und einträgt, bekommt man eine plausible Steuerberechnung.

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                  #53
                  Das Problem mit dem Umrechnungskurs der Anlage "N-GRE 2024" ist nach 2 Tagen jetzt behoben.

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