Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !

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  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #31
    Bring mal ein Beispiel!

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4277

      #32
      Bei mir stimmt die Rechnung definitiv.

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      • Eugen89898989
        Neuer Benutzer
        • 15.05.2019
        • 22

        #33
        Wir haben Mitte März, jemand schon eine Info, ob die Erklärungen für 2024 bearbeitet werden?

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15389

          #34
          Nur Geduld.

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #35
            In Sachsen ja

            Kommentar

            • Beamtenschweiß
              Erfahrener Benutzer
              • 10.04.2014
              • 3025

              #36
              In Hessen werden Einkommensteuererklärungen für 2024 seit dem 12.03.2025 bearbeitet. Die Festsetzungswarteschlange (alle Fälle die vorher schon eingegangen sind) ist aber noch nicht abgearbeitet.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar

              • Siedepunkt
                Neuer Benutzer
                • 07.02.2025
                • 3

                #37
                Bei mir stimmt die Einkommersteuerberechnung nicht:
                Berechnung der Einkommensteuer
                zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
                nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 30.674. . . 11,7302 % . . . . . . 3.598

                Es müssten 1.220 EUR sein.

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                • Kloebi
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.02.2011
                  • 4670

                  #38
                  Es wurden wahrscheinlich Lohnersatzleistungen (z. B. ALG I, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld...) berücksichtigt. Hattest Du die in deiner Berechnung auch drin?

                  Kommentar

                  • Siedepunkt
                    Neuer Benutzer
                    • 07.02.2025
                    • 3

                    #39
                    Keine Lohnersatzleistungen

                    Kommentar

                    • Kloebi
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.02.2011
                      • 4670

                      #40
                      Ausländische Einkünfte oder was weiss ich, musst du das FA fragen oder die Erläuterungen im Steuerbescheid lesen.Oder hast du noch eine Probeberechnung und fälschlich was vom Vorjahr übernommen?

                      Kommentar

                      • Siedepunkt
                        Neuer Benutzer
                        • 07.02.2025
                        • 3

                        #41
                        OK: Danke. Ich überprüfe alles noch einmal.

                        Kommentar

                        • L. E. Fant
                          Erfahrener Benutzer
                          • 20.09.2013
                          • 15389

                          #42
                          Ich gehe davon aus dass es sich um die Steuerberechnung von Elster handelt, nicht um den Steuerbescheid vom Finanzamt. Also solltest Du die Steuererklärung mal durchgucken, vielleicht wurden ja Lohnersatzleistungen aus dem Vorjahr übernommen.

                          Kommentar

                          • Charlie24
                            Erfahrener Benutzer
                            • 14.03.2014
                            • 45980

                            #43
                            zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
                            ist ja nun mal eindeutig und kommt nicht von selbst in die Steuerberechnung. Den dafür verantwortlichen Eintrag zu finden, sollte möglich sein.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            • mhowie1
                              Neuer Benutzer
                              • 22.03.2025
                              • 3

                              #44
                              Kann es sein, dass die Berechnung des Kindergeldes im Elster nicht stimmt?
                              In 2023 hatten wir noch Komplettanspruch für unsere beiden Kinder - bekommen hatten wir damals 24x250€, und Elster hatte das mit 3.000€ reingerechnet (müsste auch so gestimmt haben, wird ja halbiert). In 2024 hatten wir nur noch 7x250€ bekommen, da unsere Kinder in 2024 ausgelernt haben - auch das ist korrekt. Im Elster wird aber bei der Berechnung ein Wert von 2.250€ bei "Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" aufgeführt (natürlich alles korrekt in den Anlagen eingetragen / 1x250€ und 6x250€). Sollten das nicht 875€ sein?
                              Zuletzt geändert von mhowie1; 22.03.2025, 13:56.

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                              • Charlie24
                                Erfahrener Benutzer
                                • 14.03.2014
                                • 45980

                                #45
                                Kann es sein, dass die Berechnung des Kindergeldes im Elster nicht stimmt?
                                Veranlagungsart ?
                                Freundliche Grüße
                                Charlie24

                                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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