Bring mal ein Beispiel!
Einkommensteuererklärung 2024 - Steuerberechnung noch nicht ganz aktuell !
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In Hessen werden Einkommensteuererklärungen für 2024 seit dem 12.03.2025 bearbeitet. Die Festsetzungswarteschlange (alle Fälle die vorher schon eingegangen sind) ist aber noch nicht abgearbeitet.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Bei mir stimmt die Einkommersteuerberechnung nicht:
Berechnung der Einkommensteuer
zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
nach dem Splittingtarif . . . . . . . . . . . . . 30.674. . . 11,7302 % . . . . . . 3.598
Es müssten 1.220 EUR sein.
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Ich gehe davon aus dass es sich um die Steuerberechnung von Elster handelt, nicht um den Steuerbescheid vom Finanzamt. Also solltest Du die Steuererklärung mal durchgucken, vielleicht wurden ja Lohnersatzleistungen aus dem Vorjahr übernommen.
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ist ja nun mal eindeutig und kommt nicht von selbst in die Steuerberechnung. Den dafür verantwortlichen Eintrag zu finden, sollte möglich sein.zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStGFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kann es sein, dass die Berechnung des Kindergeldes im Elster nicht stimmt?
In 2023 hatten wir noch Komplettanspruch für unsere beiden Kinder - bekommen hatten wir damals 24x250€, und Elster hatte das mit 3.000€ reingerechnet (müsste auch so gestimmt haben, wird ja halbiert). In 2024 hatten wir nur noch 7x250€ bekommen, da unsere Kinder in 2024 ausgelernt haben - auch das ist korrekt. Im Elster wird aber bei der Berechnung ein Wert von 2.250€ bei "Kindergeld oder vergleichbare Leistungen" aufgeführt (natürlich alles korrekt in den Anlagen eingetragen / 1x250€ und 6x250€). Sollten das nicht 875€ sein?Zuletzt geändert von mhowie1; 22.03.2025, 13:56.
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Veranlagungsart ?Kann es sein, dass die Berechnung des Kindergeldes im Elster nicht stimmt?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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