Abbruch.Hinweis 01630

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  • Holwigger
    Neuer Benutzer
    • 07.01.2025
    • 4

    #1

    Abbruch.Hinweis 01630

    Hallo zusammen

    meine Eingaben werden als fehlerfrei akzeptiert aber die Steuerberechnung kommt mit dem o.a. Abruch-Hinweis zurück. Was kann der Grund sein? Ich habe eine Abfindung eingetragen, die vom Arbeitgeber voll versteuert wurde und bei der ich ermäßigte Besteurung beantragt habe. Kann das der Grund sein?

    Gruß
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45933

    #2
    Ich habe eine Abfindung eingetragen, die vom Arbeitgeber voll versteuert wurde und bei der ich ermäßigte Besteurung beantragt habe.
    In welcher Zeile der Anlage N hast du denn den Abfindungsbetrag zusätzlich eingetragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Holwigger
      Neuer Benutzer
      • 07.01.2025
      • 4

      #3
      Also ich hab erstmal alles in die Zeilen 5-7 eingetragen, brutto und die abgezogene Steuer. Dann habe ich in 18 die Bruttoabfindung eingetragen. Nichts weiter.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45933

        #4
        Dann habe ich in 18 die Bruttoabfindung eingetragen. Nichts weiter.
        OK, Zeile 18 ist korrekt. Ich würde den Eintrag einfach mal testweise löschen und anschließend die Steuerberechnung aufrufen.

        Dann siehst du ja, ob der Abbruch-Hinweis damit zu tun hat oder nicht. Ich habe bei uns soeben einen Wert in Zeile 18 erfasst,

        es ist kein Fehler aufgetreten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Kommentar

        • Holwigger
          Neuer Benutzer
          • 07.01.2025
          • 4

          #5
          Lag nicht daran. Problem bleibt ohne Zeile 18.

          was könnte es noch sein?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45933

            #6
            was könnte es noch sein?
            Das ist leider nicht so einfach. Welche Anlagen hast du denn überhaupt ausgefüllt ? Diese 4-stelligen Fehlernummern kennen nur Insider

            und das sind wir Anwender im Forum ja auch nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            • Holwigger
              Neuer Benutzer
              • 07.01.2025
              • 4

              #7
              Ich hab ziemlich viel eingegeben. Ich glaube, ich gehe nochmal alles durch.

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              • OliGoe
                Neuer Benutzer
                • 24.01.2025
                • 1

                #8
                Ich bekomme den Hinweis auch, obwohl ich inhaltlich exakt dieselben Angaben gemacht habe, wie in der Erklärung 2023, und die Onlineprüfung keine Fehler findet:

                "Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 01630 kein Erläuterungstext gefunden werden."

                Sieht für mich so aus, als wenn die Programmierer einfach einen Erläuterungstext vergessen haben und die Berechnung deshalb nicht durchgeführt werden kann. Lt. Hotline sind wir einfach "zu früh dran mit unserer Erklärung", weil die Anwendung im Januar immer Kinderkrankheiten hat. Sehr hilfreich!

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45933

                  #9
                  ... weil die Anwendung im Januar immer Kinderkrankheiten hat.
                  Stimmt leider, die Hotline kann ja nichts dafür.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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