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Schulgeld/ freiwillige Krankenversicherung

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    Schulgeld/ freiwillige Krankenversicherung

    Hallo zusammen,

    ich bin das erste mal hier und bitte daher um etwas Nachsicht.
    Mein Sohn hat im Sommer 2023 seine 3jährige schulische Fachausbildung erfolgreich beendet. Er ging auf eine Privatschule und die entsprechenden Schulgebühren waren sehr hoch. Da wir noch ein weiteres Kind im Studium haben, konnten wir die Schulgebühren nicht in einer Summe leisten und haben daher eine Ratenzahlung vereinbart. Diese Ratenzahlung läuft noch bis August 2026.
    Ich erhalte für meinen Sohn kein Kindergeld mehr (Anlage Kind entfällt für 2024) und er hat auch keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Wo trage ich das Schulgeld nun steuerlich ein? Genauso verhält es sich mit den Beiträgen zur "freiwilligen Krankenversicherung", die ich für ihn zahle, wo sind diese einzutragen?

    Würde mich über zahlreiche, bitte nicht zu verwirrende, Antworten freuen.

    #2
    Für die Krankenversicherung schaue mal in die Anlage Vorsorgeaufwand unter "als Versicherungsnehmer für andere Personen übernommene Kranken- und Pflege-Versicherungsbeiträge", sofern Du tatsächlich Versicherungsnehmer bist. Anderenfalls könnte das etwas für die Anlage Unterhalt sein.

    Bezüglich des Schulgeldes sind wir hier sicher nicht mehr bei einem Elster-Thema, da musst Du einen steuerlichen Berater fragen. Meine eigene Privat-Meinung: § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG spricht davon, dass (m.E. in dem betroffenen Jahr) ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Da das hier nicht gegeben ist und dadurch die Anlage Kind wegfällt, könnte das also Essig sein und deswegen folgerichtig auch keine Eintragungsmöglichkeit bestehen. Ob Du das aber dennoch durchsetzen kannst wegen der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zu früheren Jahren: keine Ahnung.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Und die Vorfrage ist natürlich, ob die "Ratenzahlung" nun ein Darlehen war oder nicht. War es ein Darlehen, dann hätte das Schulgeld schon in den Vorjahren voll angesetzt werden können und müssen und die Frage stellt sich für 2024 nicht mehr, weil Du in 2024 nur noch ein Darlehen bedient hättest.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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