Stefan, du brachtest bisschen Licht in mein Dunkel. Ich hatte Einkommensteuer, aber über die Abgeltungssteuer halt. Bei der Einkommensteuer hatte ich Null nachzuzahlen.
Für den Soli werden die Kapitalerträge aber wieder herangezogen. Meine Kapitalerträge waren aber mitnichten fünfstellig. Es gab Sonderdividenden. Dennoch nur 4 Stellen.
Ansonsten hab ich nur kleine Rente. Die nur unter die Steuer fällt, wenn ich im Jahr fast keine außergew. Belastungen habe.
Also gilt die Solibefreiung auch für Kapitalerträge. Wenn nicht mehr als 19 T Euro zu versteuern. Auch Experten schreiben aber im Netz oft, Solibefreiung gilt nicht für
Kapitalerträge. Ich Danke allen Antwortgebern. 32d bedeutet also, ich wähle die Pauschalbesteuerung für Einkommensteuer und für Soli gelten die allgemeinen Regeln?
Für den Soli werden die Kapitalerträge aber wieder herangezogen. Meine Kapitalerträge waren aber mitnichten fünfstellig. Es gab Sonderdividenden. Dennoch nur 4 Stellen.
Ansonsten hab ich nur kleine Rente. Die nur unter die Steuer fällt, wenn ich im Jahr fast keine außergew. Belastungen habe.
Also gilt die Solibefreiung auch für Kapitalerträge. Wenn nicht mehr als 19 T Euro zu versteuern. Auch Experten schreiben aber im Netz oft, Solibefreiung gilt nicht für
Kapitalerträge. Ich Danke allen Antwortgebern. 32d bedeutet also, ich wähle die Pauschalbesteuerung für Einkommensteuer und für Soli gelten die allgemeinen Regeln?

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