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    #46
    Stefan, du brachtest bisschen Licht in mein Dunkel. Ich hatte Einkommensteuer, aber über die Abgeltungssteuer halt. Bei der Einkommensteuer hatte ich Null nachzuzahlen.
    Für den Soli werden die Kapitalerträge aber wieder herangezogen. Meine Kapitalerträge waren aber mitnichten fünfstellig. Es gab Sonderdividenden. Dennoch nur 4 Stellen.
    Ansonsten hab ich nur kleine Rente. Die nur unter die Steuer fällt, wenn ich im Jahr fast keine außergew. Belastungen habe.

    Also gilt die Solibefreiung auch für Kapitalerträge. Wenn nicht mehr als 19 T Euro zu versteuern. Auch Experten schreiben aber im Netz oft, Solibefreiung gilt nicht für
    Kapitalerträge. Ich Danke allen Antwortgebern. 32d bedeutet also, ich wähle die Pauschalbesteuerung für Einkommensteuer und für Soli gelten die allgemeinen Regeln?

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      #47
      Mein Vater war mal selbständig mit einer kleinen Schuhmacherei und einer Landwirtschaft. Die Landwirtschaft wurde pauschal versteuert. Die Steuer konnte er nicht zahlen, weil der Gewinn nicht da war. Also Gewinnermittlung nach 4 Absatz 3. Dann kam die steuerberatende Buchstelle. Zuletzt fast 3000 Euro Gebühren, Weil EÜR auch noch kam. Detaillierte Anlagenverzeichnisse..... .
      Dasselbe für die Schuhmacherei. Früher ging das alles noch selber. Mein Vater hatte was übrig und das Finanzamt hatte auch Geld gekriegt. Jetzt hat keiner mehr was.

      Ohne Konzern mit Experten, die den Gewinn runterrechnen können, würde ich mich schon deswegen niemals selbständig machen.
      Die Mitarbeiter im Finanzamt könnten zu den Konzernen wechseln. Aber die wissen auch, man kann und wird zu viel falsch machen.

      Kleine Existenzen gehen so verloren. Mein Vater verstand sich in beiden Professionen. Aber dies konnte er nicht leisten.
      Und 10 Euro Verdienst pro Stunde gegen 250 für Beratung. Das geht nie auf.

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        #48
        Und was soll jetzt dieser Beitrag zur steuerlichen Historie deines Vater ? Das hier ist ein Anwenderforum zu ELSTER-Fragen.

        Wenn bei dem von dir genannten zvE die Günstigerprüfung für Kapitalerträge in den letzten Jahren nicht erfolgreich war, dann spricht alles dafür,

        dass du sie nicht beantragt hast.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #49
          Entschuldige Charlie24. Es kennt sich nicht jeder so aus wie du. Und wer nicht Bescheid weiß, verliert halt. Das darfst gut heißen. Auch ein Anwenderforum sollte die Steuergerechtigkeit im Blick haben. Elster genauso. Und wie diese zu leisten ist. Ich, mein Vater, die Bürger. Wir stellen unsere Daten schon zur Verfügung. Aber wenn man das nur noch gewinnüberschreitend leisten kann,
          ist etwas nicht in Ordnung. Hab ich sie halt nicht beantragt. Das ist Kleinmist. Wenn ich mal in die Situation wachse, 25 Prozent sind super, freu ich mich. Muss es aber nicht richtig finden.

          Das ist ein Anwenderforum. Klar. Das ist eine Anlage, die wollen wir haben. Wenn sie es nicht können, gehen sie zum Experten und zahlen 1200 Euro. Zur Besteuerung zwar unnötig...... .
          Gab es früher nicht. Besser wurde die Welt davon auch nicht. Gegenteil.

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            #50
            Zitat von Tommyd Beitrag anzeigen
            Also gilt die Solibefreiung auch für Kapitalerträge. Wenn nicht mehr als 19 T Euro zu versteuern. Auch Experten schreiben aber im Netz oft, Solibefreiung gilt nicht für
            Kapitalerträge.
            Ich habe es ja mehrfach geschrieben, und Picard hat ja sogar das Gesetz verlinkt.
            Auf Steuer, die nach §32d erhoben wird (also die Pauschalbesteuerung von Kapitalerträgen mit 25%) fällt immer Soli an. Werden die Kapitalerträge tariflich besteuert, weil die Günstigerprüfung erfolgreich war, gilt die normale Freigrenze für den Soli.

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              #51
              Zitat von Tommyd Beitrag anzeigen
              Auch ein Anwenderforum sollte die Steuergerechtigkeit im Blick haben. Elster genauso.
              Nein, dies ist ein Anwenderforum zu Elster und nicht zur Steuergerechtigkeit. Wir geben hier auch keine Steuertipps.

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                #52
                Danke multi. Der Empfänger bestimmt die Botschaft. Sorry, ich habe das nicht sofort geschnallt. Mit der Pauschalbesteuerung ist keine Solibefreiung verbunden.
                Und mit tariflicher Besteuerung der Kapitalerträge fällt bei mir auch der Soli weg. Es ist also Soli zu zahlen, obgleich ich unter 19000 Steuer bin.
                Soweit jetzt verstanden.

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                  #53
                  Hallo,

                  Also gilt die Solibefreiung auch für Kapitalerträge. Wenn nicht mehr als 19 T Euro zu versteuern.​
                  Vergiss bitte die Zahlen, so einfach ist es nicht (und das steht auch schon in diesem recht langen Thread).
                  Mein persönliches Einkommen liegt beispielsweise über 30.000, trotzdem zahle ich keinen Soli auf meine Kapitalerträge.

                  Entscheidend ist, ob die Günstigerprüfung positiv ist oder nicht.
                  Wenn nicht, dann bleibt es bei der Abgeltungsteuer, inkl. Soli.
                  Im anderen Fall zählen die Kapitalerträge zum ganz normalen Einkommen (wie Lohn, Rente, Mieteinnahmen, und einiges mehr). Und weil das nur unter - grob geschätzt - 65.000 überhaupt möglich ist, die Soligrenze aber darüber liegt, kann der Soli dann nicht anfallen, und bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
                  Es mag Konstellationen geben, in denen es anders ist, das sollte aber wirklich sehr selten sein - mir fällt jetzt jedenfalls nichts ein, wo es mit einem Einkommen über der Soligrenze noch zu einer positive Günstigerprüfung kommen kann.

                  Wann die Günstigerprüfung positiv sein kann (wohlgemerkt, kann, nicht muss): Der Grenzsteuersatz liegt unter 25%.
                  Dabei ist der Grenzsteuersatz nicht mit dem persönlichen Steuersatz zu verwechseln, das ist etwas anderes (zur weiteren Lektüre verweise ich auf Google).

                  Stefan
                  Zuletzt geändert von reckoner; 30.12.2025, 18:24.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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