Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

RENTNER Vorsorgeaufwendungen (bringt das was?) Bayern

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Auch Versicherte in der PKV bekommen auf Antrag einen Zuschuss ...
    gilt nicht für Beihilfeempfänger.

    Kommentar


      #17
      gilt nicht für Beihilfeempfänger.
      Bist du dir da sicher ? Die Beihilfeberechtigten, die ich kenne, haben alle ein Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenkasse.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Zitat von multi Beitrag anzeigen

        Ja, für die GKV tut die DRV die Hälfte dazu, Pflegeversicherung muss der Rentner aber komplett selbst zahlen.

        Korrekt: zu der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt die DRV je die Hälfte, auch für den Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
        Die Pfegeversicherung bezahlt jeder Rentner zu 100% selbst.

        VG Getr

        Kommentar


          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Bist du dir da sicher ? Die Beihilfeberechtigten, die ich kenne, haben alle ein Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenkasse.
          Das ist so richtig, aber einen Zuschuss gibt trotzdem nicht. Das wäre ja noch einmal so schön. Der Zuschuss ist sozusagen den Arbeitgeberanteil für den Rentner und weil Beihilfeempfänger anstelle des Arbeitgeberanteils und des nachfolgenden Zuschusses Beihilfe bekommen, wäre der Zuschuss eine Doppelzahlung.

          Es gibt aber ein paar Ausnahmen: Z. B. wenn ein Pensionär für seine verstorbene Frau Wittwenrente bekommt, dann zahlt ihm die DRV dafür auch einen KV-Zuschuss, oder vermutlich auch, wenn die Ehefrau aufgrund ihres geringen Einkommens incl. Rente über den Ehemann beihilfeberechtigt ist.

          Kommentar

          Lädt...
          X