Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V für Mehrfamilienhaus ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V für Mehrfamilienhaus ?

    Hallo,

    ich und meine Freundin haben in 2023 ein Mehrfamilienhaus gekauft (50-50 geteilt)
    dieses Haus gibt es 3 Wohnung wir wohne in Erdgeschoss. Ober- und Dachgeschoss wurden vermietet.
    für Steuererklärung für mich und meine Freundin habe ich wie im Fotos eingetragen:
    - Alle Einkünft und Werbungkosten hab ich 50% Betrag (meine Anteil) eingegeben möchte ich gern fragen ob es in Ordnung ist?
    - ich habe gelesen dass ich Anlage FB und FE1 brauche aber in meine Elster Konto gibt diese Anlage nicht möchte ich gern fragen, wo ich diese Anlage finden kann? oder muss ich in Papier ausfüllen?

    könntet ihr mir bitte weiterhelfen?
    ich bedanke mich im Voraus.

    LG
    Pham

    1.png 2.png
    Angehängte Dateien

    #2
    Ihr müsst für das Jahr 2023 und natürlich auch in Zukunft eine Feststellungserklärung ESt 1 B einreichen.

    Die ist hier zu finden: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

    Bei der gibt es neben der Anlage FB und der Anlage FE1 auch die Anlage V. In der eigenen Einkommensteuererklärung müsst ihr die Beteiligungseinkünfte

    in der Anlage V-Sonstige erfassen, nicht in der Anlage V. Für 2023 musst du dich sputen, die Erklärungsfristen sind schon länger abgelaufen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24,
      ESt 1B nicht ESt 1A ?

      “die Erklärungsfristen sind schon länger abgelaufen.“ ich hab vergessen.

      Kommentar


        #4
        ESt 1B nicht ESt 1A ?
        Ihr müsst beide Erklärungen einreichen, die ESt 1 B für euch als Grundstücksgemeinschaft und die ESt 1 A für eure eigenen Einkommensteuererklärungen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Das heißt, für ESt 1 A mache ich normal mit Anlage V mit normal Einkünft muss nicht 50% Betrag eingeben!
          und ESt 1 B mach ich für Anlage FB und FE1 und V sonstige?

          Kommentar


            #6
            sorry hab ich nicht ganz verstanden

            Kommentar


              #7
              kannst du bitte genau erklären?

              Kommentar


                #8
                Noch folgende Hinweise:

                Das Formular für die Erklärung zu gesonderten und einheitlichen Feststellung für das abgelaufene Jahr 2024 steht erst ab 25.03.2025 zur Verfügung. Das Formular für 2023 ist natürlich vorhanden.

                Die selbstgenutzte Wochung muss bei den Einnahmen nicht aufgeführt werden.

                Bei den Ausgaben (Werbungskosten) müssen aber Aufwendungen, die auf das gesamte Haus entfallen (wie zum Beispiel Abschreibung, Dachreparatur oder Finanzierungskosten), um den Flächenanteil der selbstgenutzen Wohnung gekürzt werden. Seit 2023 muss dabei der Prozentsatz, der abzugsfähig ist, angegeben werden.

                Wenn ich die angegebenen Flächen für die drei Wohnungen zusammenzähle komme ich auf 184 m² (und nicht auf 199 m²). Der abzugsfähige Anteil wäre dann 62,50%.

                Der Lohnkostenanteil von Handwerkerleistungen, der durch die flächenmäßige Kürzung unter den Tisch gefallen ist, kann in den eigenen Einkommensteuererklärungen hälftig in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen geltend gemacht werden - natürlich nur wenn hier noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide vorliegen.

                Sämtliche Einnahmen von den Mietern aus Nebenkostenvorauszahlungen und Nebenkostenabrechnungen, die in 2023 geflossen sind, müssen bei den Einnahmen angegeben werden. Die Ausgaben aus Nebenkosten müssen um den auf die eigene Wohnung entfallenden Betrag gekürzt werden. Wenn man hier als abzugsfähigen Prozentsatz das Verhältnis von Nebenkosteneinnahmen zu Nebenkostenausgaben verwendet heben sich Nebenkosteneinnahmen und Nebenkostenausgaben gegeneinander auf - also gleicher Effekt wie bei der Behandlung als "durchlaufender Posten", die von ELSTER nicht mehr akzeptiert wird.

                Wenn die eigenen Einkommensteuererklärungen bereits abgegeben und/oder Steuerbescheide bereits da sind macht das nichts, im Anschluss an den Feststellungsbescheid erfolgt von Amts wegen eine Änderung und jeweils der hälftige Überschuss wird in den eigenen Steuererklärungen berücksichtigt.

                Wenn Ihr die eigenen Erklärungen noch nicht abgegeben habt nehmt Ihr dort nicht die Anlage V sondern die Anlage V-Sonstige und gebt NUR den ermittelten hälftigen Überschuss an.
                Zuletzt geändert von Telepeter; 16.01.2025, 20:10.

                Kommentar


                  #9
                  kannst du bitte genau erklären?
                  Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ? Ihr seid nicht verheiratet, also muss jeder von euch für seine steuerpflichtigen Einkünfte eine Einkommensteuererklärung -ESt 1A-

                  einreichen. Bei Vermietungseinkünften von mehr als 410,00 € jährlich seid ihr dazu auch verpflichtet. In der Feststellungserklärung -ESt 1B- für das vermietete Haus werden

                  nur die Vermietungseinkünfte und die Aufteilung zwischen euch festgestellt, Steuern werden dort ja nicht festgesetzt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    ... nehmt Ihr dort nicht die Anlage V sondern die Anlage V-Bet
                    Die heißt aber doch Anlage V-Sonstige !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      Hi Telepeter Vielen Dank für deine Info

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die heißt aber doch Anlage V-Sonstige !
                        sorry, das stimmt. Habe ich geändert.

                        Kommentar


                          #13
                          "Was ist jetzt daran nicht zu verstehen ? Ihr seid nicht verheiratet, also muss jeder von euch für seine steuerpflichtigen Einkünfte eine Einkommensteuererklärung -ESt 1A-"
                          wie ich verstehe:
                          für ESt 1A mache ich nur Anlage N
                          und für ESt 1B mache ich Anlage FB, FE1 und V Sontige
                          ist das richtig?

                          Kommentar


                            #14
                            oder für ESt 1A fülle ich anlage N, V und V sontige aus
                            und ESt 1B fülle ich Anlage FB und FE1 ?

                            Kommentar


                              #15
                              oder für ESt 1A fülle ich anlage N, V und V sontige aus
                              Die Anlage V nicht, nur die Anlage V-Sonstige. Dort ist nur der Anteil am Überschuss der Gemeinschaft zu erklären

                              und ESt 1B fülle ich Anlage FB und FE1 ?
                              sowie die Anlage V !
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X