Alles klar jetzt hab ich danke Charlie24
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage V für Mehrfamilienhaus ?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung gebt Ihr zur einmal ab, nämlich für die aus Euch beiden bestehende Grundstücksgemeinschaft. Wer das von Euch macht ist egal, er oder sie sollte nur von dem anderen bevollmächtigt sein. Es gibt auch nur einen Bescheid (der kommt mit der Post, nicht über ELSTER). Die dort festgestellten Zahlen werden dann in Eure jeweils getrennt abgegebenen Einkommensteuererklärungen übernommen.Zitat von qp2025 Beitrag anzeigenfür ESt 1 B muss nur ich machen ? oder meine Freundin muss auch machen?
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 Lass das doch mit dem Verknüpfen von Belegen. Wenn das Finanzamt Belege sehen will werden sie sich melden, Du musst sie nur bereit halten.Zitat von qp2025 Beitrag anzeigenich hab gerade Problem mit Beleg in V Anlage von ESt1 B.
 normalweise V Anlage in ESt1 A kann ich jeder Zeile mit Beleg verknüpfen aber in ESt 1 B nicht.
 wie kann ich jetzt machen? oder lasse ich einfach Beleg hochladen muss nicht verknüpfen! geht das?
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 Hallo,
 
 mal was anderes: Ist es richtig, dass die Miete für die Dachgeschosswohnung deutlich höher ist, die Fläche aber sogar deutlich niedriger?
 
 Das kann natürlich sein, etwa wenn die Zeiträume unterschiedlich waren.
 Aber es kann auch nur vertauscht sein, und das hätte u.U. die Folge, dass einmal nicht "ortsüblich" vermietet wäre.
 
 War mir nur aufgefallen ...
 
 Stefan
 Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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