Anlage V Sontige ?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • qp2025
    Benutzer
    • 16.01.2025
    • 37

    #1

    Anlage V Sontige ?

    die Letzte Anlage: V Sontige

    1- Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus: hier zu Person B muss ich meine Freundin hinzufügen oder?
    und bei Grundstückgemeinschaff: Zeile 4 - Bezeichnung ist Adresse von diesem Haus?
    Zeile 5 - Betrag? was ist für diesen Betrag?
    und muss ich nur diese -> 2 - Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen ausfüllen dann fertig für diese Anlage oder?

    LG
    Zuletzt geändert von qp2025; 17.01.2025, 06:20.
  • Telepeter
    Erfahrener Benutzer
    • 17.02.2023
    • 1484

    #2
    Zitat von qp2025 Beitrag anzeigen
    die Letzte Anlage: V Sontige

    1- Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung aus: hier zu Person B muss ich meine Freundin hinzufügen oder?
    und bei Grundstückgemeinschaff: Zeile 4 - Bezeichnung ist Adresse von diesem Haus?
    Zeile 5 - Betrag? was ist für diesen Betrag?
    und muss ich nur diese -> 2 - Einkünfte aus Untervermietung von gemieteten Räumen ausfüllen dann fertig für diese Anlage oder?

    LG
    Hier kommt bei Euch beiden jeweils nur ein einziger Eintrag rein, nämlich in Zeile 4 der Eintrag "Grundstücksgemeinschaft Nachname von Dir/Nachname von ihr" und in Zeile 5 das Finanzamt, wo Du die Feststellungserklärung abgibst, Steuernummer "neu" oder offen lassen, und dann als Betrag der halbe Überschuss, den Du in der Feststellungserklärung ermittelt hast.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15394

      #3
      Unter Person B sind die Angaben für diejenige Person zu machen, die auf Seite 2 des Hauptvordrucks angegeben ist.

      Kommentar

      • Telepeter
        Erfahrener Benutzer
        • 17.02.2023
        • 1484

        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Unter Person B sind die Angaben für diejenige Person zu machen, die auf Seite 2 des Hauptvordrucks angegeben ist.
        Das ist in diesem Fall aber jedenfalls nicht die Miteigentümerin weil sie "Freundin" und nicht Ehefrau oder Ehemann ist.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45997

          #5
          Es gibt bei Singles keine Person B !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15394

            #6
            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
            Das ist in diesem Fall aber jedenfalls nicht die Miteigentümerin weil sie "Freundin" und nicht Ehefrau oder Ehemann ist.
            Dachte ich mir auch, auch wenn der Sachverhalt hier leider nicht geschildert wurde.

            Kommentar

            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15394

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Es gibt bei Singles keine Person B !
              Ob der TE Single ist, ob die Ehefrau an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt ist, ist aus dem Thread leider nicht zu erkennen.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45997

                #8
                Ob der TE Single ist, ob die Ehefrau an einer Grundstücksgemeinschaft beteiligt ist, ist aus dem Thread leider nicht zu erkennen.
                Aber aus der Vielzahl der anderen Threads, die der TE seit gestern eröffnet hat. Gestern beigetreten und bereits 25 Beiträge sprechen für sich !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15394

                  #9
                  Ok, die musste ich mir aber nicht antun, oder?

                  Kommentar

                  • qp2025
                    Benutzer
                    • 16.01.2025
                    • 37

                    #10
                    bei Anlage V Sontige: lasse ich diese Zeile frei oder? da haben wir keine Steuernummer für Gemeinschaft


                    Screenshot 2025-01-19 at 07-06-29 ELSTER - ESt unbeschränkt (ESt 1 A) - Grundstücksgemeinschaft.png

                    Kommentar

                    • Telepeter
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.02.2023
                      • 1484

                      #11
                      Ja einfach frei lassen. Die Steuernummer wird Euch ja erst nach Abgabe der Feststellungserklärung zugeteilt.

                      Kommentar

                      • qp2025
                        Benutzer
                        • 16.01.2025
                        • 37

                        #12
                        super, dann hab ich alles und hoffe dass alles klappt.
                        nochmal vielen Dank für eure Hilfe.

                        danke Charlie24, danke Telepeter: ich werde nicht schaffen wenn ohne eure Hilfe.

                        Kommentar

                        Lädt...