Bildungsurlaub im Ausland - Reise, Verpflegung und Unterkunft-Kosten absetzbar?

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  • flankengott
    Neuer Benutzer
    • 02.04.2024
    • 14

    #1

    Bildungsurlaub im Ausland - Reise, Verpflegung und Unterkunft-Kosten absetzbar?

    Hallo,

    ich habe mir einen Bildungsurlaub im Ausland ausgesucht. Speziell geht es da um Yoga, und Meditation. Das Seminar ist offiziell für Hessen zugelassen.

    Jetzt meine Frage, sind denn auch Reise, Verpflegung und Unterkunft-Kosten in der Steuerklärung absetzbar?

    Grüße
  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7880

    #2
    Nein. Abgesehen davon hat die Frage nichts mit Elster zu tun, daher nur ganz kurz:

    Werbungskosten sind Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind. Kosten Deines Privatvergnügens, für die Dich dein Arbeitgeber nach dem Bildungsurlaubsgesetz freistellen muss, werden nicht dadurch beruflich veranlasst. Einmal plastisch und extrem ausgedrückt: Wenn Du z.B. aufgrund eines Todes eines nahen Angehörigen vom Arbeitgeber einen Tag freigestellt wirst, heißt das ja nicht, dass Alles, was Du an dem Tag in dem Zusammenhang mit den Befreiungsanlass erledigst und kaufst, plötzlich Werbungskosten werden.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • Telepeter
      Erfahrener Benutzer
      • 17.02.2023
      • 1484

      #3
      [QUOTE=flankengott;n455310 Speziell geht es da um Yoga, und Meditation.[/QUOTE]

      Nur wenn Du für Geld Yogakurse gibst.

      Kommentar

      • flankengott
        Neuer Benutzer
        • 02.04.2024
        • 14

        #4
        @Picard777

        Ja, sorry, das hat nichts mit Elster zu tun, richtig.

        Trotzdem, ich bin ja Yoga und Meditations-Lehrer.
        Das ist mein Beruf. Entsprechend ist das Seminar Berufsbezogen.

        Speziell geht es mir ja um den Auslandsaufenthalt und Verpflegung sowie Reisekosten.

        Würde mich freuen, wenn es

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7880

          #5
          Suchmaschiniere mal nach "BFH GrS 1/06".
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          • flankengott
            Neuer Benutzer
            • 02.04.2024
            • 14

            #6
            danke Picard777

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