Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerrückerstattung bei neuer Regelung (Verlustverrechnung Termingeschäfte)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerrückerstattung bei neuer Regelung (Verlustverrechnung Termingeschäfte)

    Hallo,

    Kurzversion: Wie beantrage ich die Rückzahlung von gezahlten Steuern (vergangene Jahre), die durch eine Regeländerung bei der "Verrechnung von Verlusten bei Termingeschäften" dieses Jahr in Kraft getreten ist (und auch rückwirkend gilt)?

    Lange Version:
    Seit diesem Jahr (2025) ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte aufgehoben und zudem auch rückwirkend gültig. In meinem Fall geht es um CFD-Handel vergangener Jahre. Ich habe über einen deutschen Anbieter(Bank) gehandelt und von jedem profitablen Trade wurde automatisch die Abgeltungssteuer beglichen. Damals konnten Verluste nicht mit Gewinnen verrechnet werden. Nach neuer Regelung und der Verrechnung von meinen Verlusten mit meinen Gewinnen habe ich im Jahr insgsamt aber keinen Gewinn gemacht und hätte demnach nie Steuern zahlen müssen. (Eine Verrechnung von GuV wäre über die Steuererklärung damals teilweise möglich gewesen. Das wusste ich aber nicht und habe es nicht gemacht)

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Wie beantrage ich diese Rückzahlung am besten (mittels Elster)?
    Ich wollte es über die Steuererklärung Anlage KAP machen, aber bin unsicher, wie ich mein Anliegen deutlich mache. Mit den Daten meiner Jahressteuerbescheinigung wären das KAP Zeile 7, Zeile 9, Zeile 14 sowie Zeile 37 und 38. Also Kapitalerträge, Gewinne(CFD), Verluste(CFD) und gezahlte Steuern.

    Ist das ausreichend, versteht das Finanzamt, dass ich damit eine Steuerrückzahlung beantrage?


    Besten Dank schonmal!

    #2
    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist eine Berücksichtigung für alle Jahre möglich, für die noch kein bestandskräftiger Bescheid vorliegt.

    Kommentar


      #3
      Ja, das sollte bei mir zutreffen. Ich habe einen Jahressteuerbescheid von meiner Bank, auf dem alle Daten vorhanden sind. Der Fall ist eigentlich einfach, weil ich im betreffenden Jahr keine sonstigen Kapitalerträge hatte (z.B. Aktien). Es geht mir darum, wie ich die Bearbeitung/Rückzahlung beantrage. Auf welchem Weg weise ich das Finanzamt am besten darauf hin? Wenn ich einfach die Steuererklärung (Anlage KAP) ausfülle, versteht der Bearbeiter die Sachlage (und Regeländerung) ?

      Kommentar


        #4
        Die Banken erstellen keine Bescheide.

        Für die Jahre, die noch nicht endgültig veranlagt sind, kannst Du die (ggf. berichtigten) Steuererklärungen einreichen.

        Kommentar


          #5
          Entschuldigung. Ich drücke mich vermutlich unverständlich aus.

          Aber ja, das ist meine Frage gewesen. Kann ich einfach die Steuererklärung (KAP) einreichen und das Finanzamt versteht die Lage?
          Also ist denen klar, dass es sich auf die neue Regelung bezieht und sie verrechnen es dann richtig oder muss ich extra darauf hinweisen (falls ja, wie)?

          Kommentar


            #6
            Wie gesagt, wenn für das betreffende Jahr noch kein endgültiger Steuerbescheid vorliegt, dann kannst Du die Steuererklärung mit allen dazugehörigen Anlagen einreichen.

            Wenn es schon einen Bescheid gibt, der aber noch nicht endgültig ist, wäre es wohl hilfreich, das Finanzamt über die berichtigte Erklärung aufzuklären.

            Kommentar


              #7
              okay, dann werde ich es so machen. Danke für die Hilfe!

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                Ja, das sollte bei mir zutreffen.
                Wie kommst du darauf?
                Gar keine Steuererklärung abgegeben? Oder sind die Bescheide vorläufig?

                Auf welchem Weg weise ich das Finanzamt am besten darauf hin?
                Formlos, also einfach ein Schreiben aufsetzen und die Änderungen beantragen, Belege dazu, fertig.
                In der aktuellen Einkommensteuererklärung hat das nichts zu suchen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar


                  #9
                  Es lief ja über einen deutschen Anbieter mittles Abgeltungssteuer. Ich habe es jetzt über Elster nachgereicht und eine kurze Erklärung dazu.
                  Dass es in der aktuellen Einkommensteuererklärung nicht zu suchen hat ist mir klar, trotzdem danke für den Hinweis.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    Es lief ja über einen deutschen Anbieter mittles Abgeltungssteuer.
                    Irgendwie verstehst du glaube ich nicht wovon ich spreche. Ich hatte dir zwei Möglichkeiten genannt, darauf bist du aber nicht eingegangen.
                    Wenn du aber bereits Einkommensteuererklärungen für diese Jahre abgegeben hast, und die Bescheide bestandskräftig sind, dann kannst du nichts mehr korrigieren. Ob die Kapitalerträge damals erklärt wurden oder nicht spielt auch keine Rolle (muss man ja nicht unbedingt).

                    Ich habe es jetzt über Elster nachgereicht und eine kurze Erklärung dazu.
                    Als Text, ja? Denn Formulare gibt es dafür keine (außer, du hast bisher keine Erklärungen abgegeben - dann könntest du jetzt komplett bei Null beginnen).

                    Damals konnten Verluste nicht mit Gewinnen verrechnet werden.
                    Das ist übrigens falsch (fällt mir jetzt erst auf).
                    Verluste konnten immer verrechnet werden, allerdings nur bis zur Schwelle von 20.000 Euro pro Jahr. Und man musste* sie natürlich erklären, hast du das?

                    *müssen im Sinne davon, dass sie irgenwann einmal verrechnet werden

                    Ein bestehender Verlustvortrag wird imho erst im Folgejahr des Feststellungsbescheides verrechnet, die alten Einkommensteuerbescheide bleiben zu (außer sie sind sowieso noch offen).
                    Man muss aber sagen, dass das Thema noch ganz neu ist, keine Ahnung was da vielleicht noch für Sonderregelungen kommen.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X