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UNTERHALTSAUFWENDUNGEN NACH §33a Abs.1EStG

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    #16
    Was hast Du denn beim Einkommen der Eltern eingetragen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Ich habe gerade eine Testberechnung mit Deinen Angaben gemacht - ELSTER zeigt mir die vollen 9.800 € als abzugsfähigen Unterhalt an.

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      Zuletzt geändert von Telepeter; 17.03.2025, 17:40.

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        #18
        Hast Du evtl. das Renteneinkommen der Eltern doppelt eingegeben, also einmal bei ihm und einmal bei ihr?

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          #19
          Danke nochmal!
          Ich habe es geschafft, danke dir!

          Ich hatte nur meinen Vater eingetragen, weil er der Einzige ist, der eine Rente bezieht. Meine Mutter lebt mit ihm, aber als Hausfrau erhält sie keinerlei Rente. (Wenn sie allein leben würde, hätte sie Anspruch auf eine Sozialrente, aber da sie mit meinem Vater zusammenlebt, der bereits eine Rente erhält, steht ihr keine zu.)

          Ich habe jetzt meine Mutter hinzugefügt und alle Daten vollständig eingetragen – und jetzt stimmt die Berechnung! Ich soll ca. 2.700 € zurückbekommen!

          Danke für den Hinweis! Ich wäre nie darauf gekommen, meine Mutter einzutragen, da sie kein Einkommen hat.

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            #20
            Na ja, wenn man Unterhaltszahlungen an die Eltern (= Mehrzahl = Vater und Mutter) geltend machen will, ist es m.E. nicht so fernliegend, dass man auch als Empfänger Vater und Mutter erfasst. Gerade weil die Mutter kein Einkommen hat, ist sie ja als Einzutragende umso wichtiger, weil es bei ihr keine anzurechnenden Einkünfte und Bezüge gibt, die den Höchstbetrag mindern könnten.
            Schönen Gruß

            Picard777

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