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UNTERHALTSAUFWENDUNGEN NACH §33a Abs.1EStG

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    #16
    Was hast Du denn beim Einkommen der Eltern eingetragen ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #17
      Ich habe gerade eine Testberechnung mit Deinen Angaben gemacht - ELSTER zeigt mir die vollen 9.800 € als abzugsfähigen Unterhalt an.

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      Zuletzt geändert von Telepeter; 17.03.2025, 17:40.

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        #18
        Hast Du evtl. das Renteneinkommen der Eltern doppelt eingegeben, also einmal bei ihm und einmal bei ihr?

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          #19
          Danke nochmal!
          Ich habe es geschafft, danke dir!

          Ich hatte nur meinen Vater eingetragen, weil er der Einzige ist, der eine Rente bezieht. Meine Mutter lebt mit ihm, aber als Hausfrau erhält sie keinerlei Rente. (Wenn sie allein leben würde, hätte sie Anspruch auf eine Sozialrente, aber da sie mit meinem Vater zusammenlebt, der bereits eine Rente erhält, steht ihr keine zu.)

          Ich habe jetzt meine Mutter hinzugefügt und alle Daten vollständig eingetragen – und jetzt stimmt die Berechnung! Ich soll ca. 2.700 € zurückbekommen!

          Danke für den Hinweis! Ich wäre nie darauf gekommen, meine Mutter einzutragen, da sie kein Einkommen hat.

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            #20
            Na ja, wenn man Unterhaltszahlungen an die Eltern (= Mehrzahl = Vater und Mutter) geltend machen will, ist es m.E. nicht so fernliegend, dass man auch als Empfänger Vater und Mutter erfasst. Gerade weil die Mutter kein Einkommen hat, ist sie ja als Einzutragende umso wichtiger, weil es bei ihr keine anzurechnenden Einkünfte und Bezüge gibt, die den Höchstbetrag mindern könnten.
            Schönen Gruß

            Picard777

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              #21
              Hallo, ich hänge hier meine Frage zu den Unterhaltskosten an. Ich verstehe nicht so ganz wie das läuft und wo ich was eintragen muss.
              Fakten: nicht verheiratet, leben zusammen, 1 Kind 7 Jahre und 1 Kind geboren, 22.05.2024. Seitdem ist meine Partnerin in Elternzeit. Jetzt würde ich gerne ab dem 22.05.2024 Unterhalt für meine Partnerin angeben, ich verstehe aber nicht wieviel und wo ich es genau eintragen muss. Muss ich das Elterngeld abziehen?
              Und ist es überhaupt möglich Unterhalt einzutragen ?
              Liebe Grüße Fabian

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                #22
                Das ist geradezu der Klassiker. Du fügst Deiner Einkommensteuererklärung die Anlage Unterhalt bei. Dort gibst Du die Mutter Deines Kindes als "unterstützte Person" an und kreuzt an, dass sie in Deinem Haushalt lebt. Als "Verwandtschaftsverhältnis" gibst Du "Mutter meines Kindes" an, auch wenn das natürlich streng genommen kein Verwandtschaftsverhältnis ist. In diesem Fall wird als Unterhaltsbedarf von einem Bedarf in Höhe des Grundfreibetrages ausgegangen (für 2024 sind das immerhin 11.784 Euro, wobei nach dem Monatsprinzip gerechnet wird, also monatlich 982 €). Darauf wird dann das gesamte Einkommen der unterstützten Person in dem betreffenden Zeitraum (auch immer monatsgenau angeben) angerechnet, auch Leistungen wie Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Elterngeld, Arbeitslosengeld, sonstige Einkünfte. Der verbleibende Rest mindert Dein zu versteuerndes Einkommen. Einfach mal komplett (!) die Anlage Unterhalt ausfüllen und sehen, was evtl. in der Vorausberechnung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt wird. Interessant ist das auch für die Folgejahre, wenn Lohnersatzleistungen geringer werden aber ein Elternteil wegen der Geburt des Kindes weniger Arbeitseinkommen hat. Nicht vergessen, das neue Kind in der Anlage Kind hinzuzufügen, auch hier die Angaben zum Kindergeld, das ja erst ab dem Monat der Geburt gezahlt wurde, monatsgenau, bei Dir immer die Hälfte davon.

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                  #23
                  Für Unterhalt ist die Anlage Unterhalt gedacht.

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                    #24
                    Danke für die Rückmeldung.
                    Elterngeld und Mutterschaftgeld kann ich das da einfach unter Unterhalt bei übrigen Einkünfte eintragen, ohne das es beschriftet ist?
                    Und wenn ich alles eingegeben habe, muss ich meine Partnerin beim hauptvordruck angeben und wo genau wird das angeben. Es ist ein bisschen verwirrend weil da immer Ehefrau steht.

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                      #25
                      Zitat von Fabbash123 Beitrag anzeigen
                      Elterngeld und Mutterschaftgeld kann ich das da einfach unter Unterhalt bei übrigen Einkünfte eintragen, ohne das es beschriftet ist?
                      Nicht unter Zeile 40 sondern in Zeile 41. Es sind keine Einkünfte sondern "Sozialleistungen/übrige Bezüge".

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                        #26
                        Zitat von Fabbash123 Beitrag anzeigen
                        muss ich meine Partnerin beim hauptvordruck angeben und wo genau wird das angeben. Es ist ein bisschen verwirrend weil da immer Ehefrau steht.
                        Deine Partnerin gibst Du nur in der Anlage Unterhalt (als unterszützte Person) und in der Anlage Kind (als anderer Elternteil) an.

                        Im Hauptvordruck darfst Du sie erst ab dem Jahr angeben, in dem ihr die Ehe geschlossen habt (wenn das denn irgendwann mal geschieht). Ab diesem Jahr könnt Ihr dann eine gemeinsame Einkommensteuererklärung abgeben und bekommt den "Splittingvorteil", dafür fällt die Anlage Unterhalt weg.
                        Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.04.2025, 12:33. Grund: Quote-Tag repariert

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                          #27
                          Okay habe ich so eingetragen leider wird der Unterhalt nicht anerkannt. In der detaillierten steuerberechnung steht „ bei den unterhaltsleistungen wurde ein Ehegatte im gleichen Haushalt erklärt, für den kein Abzugsbetrag beantragt wurde. Überprüfen sie die Anzahl der im im haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den Unterhaltsleistungen.
                          da hatte ich 4 eingetragen.

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                            #28
                            Steht da wirklich Ehegatte?

                            Dann weißt Du ja dass das falsch ist! Wo hast Du denn Angaben zum Ehegatten gemacht?

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                              #29
                              Nochmal: Du hst keinen Ehegatten! Jedenfalls nicht einen mit dem Du zusammenlebst. Deine Partnerin und Mutter Deines Kindes ist immer "der andere Elternteil" oder "die unterstützte Person".

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                                #30
                                Ich habe keine Ehegatten eingetragen, habe gerade nochmal alles durch geguck, voll komisch warum der das anzeigt

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