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Erstmals ELSTER...Versicherungen

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    Erstmals ELSTER...Versicherungen

    Hallo,
    ich nutze nun erstmals ELSTER und habe die Jahre zuvor gar keine Steuererklärung gemacht. Früher hatte ich für die Papierform brauchbare Vorlagen, aber ELSTER ist doch nicht einfach für mich.
    Vielleicht kann mir jemand Hinweise geben:
    -Ich (gesetzliche krankenversichert) würde gerne meine Zahnzusatzversicherung (bei einem priv. Versicherer) angeben. Klar ist mir, dass es ein Vorsorgeaufwand ist, aber nicht klar ist mir, wo die Zahnzusatzversicherung genau eintragen muss. Habe mir auch 2 Google-Tutorials angesehen, hat aber nichts genützt.
    Trägt man das unter privaten Krankenversicherungen ein ? Bzw. weiss jemand, wo ich als gesetzlich Versicherter meine priv. Zahnzusatzversicherung eintragen muss ?

    -Gleiches gilt fpr meine Haftpflichgtversicherungen: Ich habe eine Privathaftpflicht und eine Diensthaftpflichtversicherung. Offenbar müssen die getrennt angegeben werde, aber wo ?

    -Und zuletzt meine Berufs-Rechtsschutzversicherung. Ich finde es in ELSTER einfach nicht.

    Sorry, wenn das jetzt ziemliche Anfängerthemen sind, aber vielleicht kann mir jemand konkrete Hinweise geben, wo ich diese Versicherungen eintragen muss.

    Herzlichen Dank für die Mühe.

    #2
    Du musst bei deinen vielen Versicherungen zunächst mal die herausfiltern, die beruflich veranlasst sind. Die gehören nämlich als Werbungskosten in die Anlage N

    Andere Versicherungen kannst du in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, allerdings ist es gut möglich, dass es zu keiner Steuerentlastung kommt, dann

    kannst du dir die Erfassung auch sparen. Zahnzusatzversicherung Zeile 22 oder Zeile 27, Privathaftpflicht (ebenso KFZ-Haftpflicht) Zeile 46 auf Seite 7
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      vielen Dank für die Antwort.

      -Zur Zahnzusatzversicherung: Wie geschrieben, ich bin gesetzlich pflichtversichert (GKV). In einem Tutorial auf Youtube soll man die Zahnzusatzversicherung in Zeile 27 (aber das ist doch die Rubrik für privat Krankenversicherte ?) eingeben, laut der Website eines Versicherers wiederum soll man sie in Zeile 22 (das ist doch eigentlich die Rubrik für freiwillig Versicherte und Rentner ?) eingeben.
      Da blicke ich einfach nicht mehr durch, wo ich die Zahnzusatzversicherung als Pfichtversicherter angeben soll. Die Finanzamtsanleitung für die Steuererklärung in Papierform ist leider auch nicht aussagekräftig.
      Ist es also egal, ob ich die Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 oder 27 bei den Vorsorgeaufwendungen eintrage ?


      Differenziert habe ich nach beruflich veranlassten und privaten Versicherungen.
      -Die Stelle, an der ich die Privathaftpflichtversicherung angeben muss, habe ich gerade gefunden.. Danke für den Hinweis.

      -Jetzt fehlen eben noch die Diensthaftpflicht und der berufliche Anteil der Rechtsschutzversicherung (ist in der Versicherungsrechnung ausgewiesen.
      Wenn ich Deine Antwort richtig verstanden habe, müssen die in die Anlage N als Werbungskosten.

      So weit mir bekannt ist, berücksichtigt das Finanzamt da ohnehin eine Werbungskostenpauschale ?
      Ist es überhaupt sinnvoll, die Diensthaftpflicht (30 EUR im Jahr) und den beruflichen Anteil der Rechtsschutzversicherung (107 EUR im Jahr) i anzugeben ? Denn weitere Werbungskosten habe ich definitiv nicht.

      Grüße, Klaus

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        #4
        Ist es also egal, ob ich die Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 oder 27 bei den Vorsorgeaufwendungen eintrage ?
        Steuerlich ist es völlig egal, ich würde sie als ansonsten gesetzlich Versicherter in Zeile 22 eintragen. Ich würde vorher in der ausführlichen Steuerberechnung

        nachsehen, ob sich die Beiträge überhaupt auswirken. Wenn dort nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angezeigt werden, bringt das nichts.

        Ist es überhaupt sinnvoll, die Diensthaftpflicht (30 EUR im Jahr) und den beruflichen Anteil der Rechtsschutzversicherung (107 EUR im Jahr) i anzugeben ?
        Denn weitere Werbungskosten habe ich definitiv nicht.
        Wenn du mit allen Werbungskosten nicht über den Arbeitnehmerpauschbetrag von inzwischen 1.230,00 € kommst, kannst du dir den Aufwand sparen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo,
          vielen Dank. Das hat mir jetzt wirklich weitergeholfen.

          Ich werde das so machen und trage die Zahnzusatzversicherung in Zeile 22 und schaue dann mal, ob/was sich erreichnet.

          Diensthaftpflicht und Rechtsschutz spare ich mir. Ich habe nicht mehr als 137 EUR Werbungskosten und selbst, wenn ich etwas vergessen hätte, 1230 EUR überschreite ich niemals.

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            #6
            Ach so nebenbei, ich bin ja nicht erklärungspflichtig und schon mal gespannt, ob sich da überhaupt etwas errechnet. Das finde ich gut, dass man da bei ELSTER als Laie gleiche eine Berechnung bekommt, ich hoffe, sie sie ist einigermaßen verlässlich (habe es ja noch nie probiert, bin gespannt)

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              #7
              ... wenn ich etwas vergessen hätte
              Kein Weg zur Arbeit, keine Entfernungspauschale ? Auch kein Homeoffice ? Ziemlich ungewöhnlich !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                ... schon mal gespannt, ob sich da überhaupt etwas errechnet.
                Es ist gut möglich, dass da nichts bei herauskommt. Haushaltsnahe Dienstleistungen aus der Nebenkostenabrechnung würden aber ein paar Euro bringen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich wohne in einer Großstadt und mein Arbeitgeber zahlt mir das Deutschlandticket steuerfrei (oder wie das korrekt heisst), ich fahre also nur öffentlich in die Arbeit. Da kann ich wohl nichts weiter angeben.
                  Auch Homeoffice im eigentlichen Sinne mache ich nicht, ich bereite öfter mal was 2 Stunden zu Hause vor und fahre dann an die Arbeitsstelle.

                  Die haushaltsnahen Dienstleistungen habe ich eingetragen. Mein Vermieter hat das in der Betriebskostenabrechnung 20,78 als haushaltsnahe Aufwendungen (meine Kosten) angegeben.Andere haushaltsnahe Dienstleistungen hatte ich 2024 nicht.

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                    #10
                    ich fahre also nur öffentlich in die Arbeit. Da kann ich wohl nichts weiter angeben.
                    Die Entfernungspauschale könntest du durchaus erklären. Die steuerfreie AG-Erstattung ist anzugeben und wird davon abgezogen.

                    Bringt natürlich nur etwas, wenn die Entfernung entsprechend groß ist, bei Großstädten ist das ja gar nicht so selten.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      So, jetzt habe ich das mal prüfen lassen. ELSTER meint, ich würde 38 EUR zurückbekommen. Da ich ja nicht erklärungspflichtig bin, glaube ich, ich lasse das mal sein und schicke sie nicht ab.

                      Zumal die die haushaltsnahen Aufwendungen von den Betriebskosten (Wohnung) in Höhe von 21 oder 23 EUR von 2023 sind. Die Abrechnung für 2024 kommt vermutlich erst Ende 2025 und ich habe gelesen, man kann die Betriebskosten vom Jahr davor angeben, wenn die aktuelle Abrechnung noch nicht vorliegt. Weiss aber nicht, ob das überhaupt stimmt. Habe ich in der Erklärung natürlich mitgeteilt, dass die Betriebskosten von 2023 sind. Hernach muss ich noch was nachzahlen.
                      Steuererklärung scheint sich für mich in Normaljahren nicht zu lohnen.

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                        #12
                        Kann man den Entwurf im Elster eigentlich wieder löschen ?

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                          #13
                          Weiss aber nicht, ob das überhaupt stimmt.
                          Dieser Zeitversatz von 1 Jahr wird bei den bescheinigten Aufwendungen aus einer Nebenkostenabrechnung akzeptiert. Dazu muss man auch nichts erklären,

                          man muss es dann nur konsequent so machen, auch wenn die Nebenkostenabrechnung in einem Jahr vielleicht mal früher kommt. 23 € sind natürlich arg

                          wenig, bei einem unserer Söhne, der als Single in einer Großstadt zur Miete wohnt, waren das zuletzt um die 450 €.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Kann man den Entwurf im Elster eigentlich wieder löschen ?
                            Natürlich ginge das ! Der Entwurf muss geschlossen sein, dann gehst du auf Meine Formulare, rechts ist das Papierkorbsymbol.

                            Ich würde es aber momentan nicht empfehlen, der Entwurf belastet dich ja nicht. Gelöscht heißt bei Mein ELSTER nämlich wirklich gelöscht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Ja, finde die 23 EUR auch wenig, wenn man Hausmeisterkosten, Gartenpflege, Gebäudenreinigung bedenkt, die ja alle extra ausgewiesen sind. Wenn ich meine Anteile einfach aufaddieren würde, wäre es so um die 250/270 oder die Richtung. Aber die Verwaltung weist den Betrag von 23 ausdrücklich als meinen hauhaltsnahen Anteil bezogen auf diese Abrechnung aus. Und das ist -nach allem- was mir bekannt ist, eine kompetente Verwaltung.

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