Das Depot existierte unangetastet in 2023 und wurde in 2024 aufgrund eines Erbauseinandersetzungsvertrags aufgelöst.
Eine Erbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft, Erträge gehören der Gemeinschaft als solche. Wenn es nur 2 Erben gibt und die Erbquote 1/2
ist. würde hälftig aufgeteilt. Ich weiß nicht, was ihr in eurem Vertrag genau geregelt habt, ich hätte das für die Erträge bis zur Auseinandersetzung sowieso
nicht rückwirkend nach der vereinbarten Aufteilung der Wertpapiere gemacht, sondern einfach nach der Erbquote.
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