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Steuererklärung für alte Schwiegermutter mit eigenem meinElster Konto erstellen

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    Steuererklärung für alte Schwiegermutter mit eigenem meinElster Konto erstellen

    Hallo,
    bin neu hier und habe noch keine Steuererklärung via Elster/mein Elster gemacht. Ich habe mich vor ein paar Tagen bei mein Elster angemeldet mit Zertifikat etc.. und habe mich heute als Vollmachtnehmer für meine Schwiegermutter angemeldet.
    Nun wäre ich froh und dankbar für eine Schritt für Schritt Anleitung wie ich die Steuererklärung ab 2024 für meine Schwiegermutter machen kann, ohne zunächst meine eigene zu machen (das mache ich mal später). Bislang hat unser Steuerberater die Sterkl. für die Schwiegermutter gemacht, es müsste mgl. sein zB ihre 2023er Daten in Elster abzurufen ODER - wenn es einfacher ist, sie selbst einzutippen?

    Was wäre hier die beste Vorgehensweise ?

    Viele Grüsse,
    Rolf Reitenbach München

    #2
    Vom Steuerberater übernehmen geht nicht, da wahrscheinlich außerhalb von Elster. Am besten auf deinem Konto einen Bescheinigungsabruf für die Schwiegermutter einrichten, dann kommen allle Rentendaten automatisch.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Vom Steuerberater übernehmen geht nicht, da wahrscheinlich außerhalb von Elster. Am besten auf deinem Konto einen Bescheinigungsabruf für die Schwiegermutter einrichten, dann kommen allle Rentendaten automatisch.
      Danke, brauche ich dazu eine Vollmacht ( die ich heute angefragt habe)? Käme mit Bescheinigungsabruf dann auch die Esterkl 2023 vom FA oder " nur" Basisdaten ? ...ist nicht tragisch, weil die Sterkl der Schwiegermama recht übersichtlich ist, ebenso die Steuererstattung.

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        #4
        Danke, brauche ich dazu eine Vollmacht ( die ich heute angefragt habe)? Käme mit Bescheinigungsabruf dann auch die Esterkl 2023 vom FA oder " nur" Basisdaten ?
        Was heißt brauchen ? Eine Vollmacht kann man beantragen, du hättest aber auch nur den Bescheinigungsabruf für die Schwiegermutter beantragen können.

        Sobald die Vollmacht bzw. der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist, kannst du außer den Stammdaten auch Rentenbescheinigungen abrufen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ansonsten würde ich mir mal von der Schwiegermutter (oder vom Steuerberater) einen Ausdruck der letzten abgegebenen Steuererklärung und des letzten ergangenen Steuerbescheides organisieren, da können ja dann evtl. fehlende Daten händisch übernommen werden und Du hast gewissermaßen eine Checkliste was alles rein muss.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Was heißt brauchen ? Eine Vollmacht kann man beantragen, du hättest aber auch nur den Bescheinigungsabruf für die Schwiegermutter beantragen können.

            Sobald die Vollmacht bzw. der Bescheinigungsabruf freigeschaltet ist, kannst du außer den Stammdaten auch Rentenbescheinigungen abrufen.
            Danke, als Novize hier weiss ich nicht was ich genau brauche um so eine Steuererklärung für zB meine Schwiegermutter abgeben/ erledigen zu können und dürfen. Deiner Nachricht entnehme ich dass ein Bescheinigungsabruf ausreicht um die Stererklärung zu machen und einzureichen. Ergo bräuchte ich nicht einmal dien B Abruf um die Sterkl einzureichen, muss halt alles so eintippen, was hier nicht viel ist?

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              #7
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
              Ansonsten würde ich mir mal von der Schwiegermutter (oder vom Steuerberater) einen Ausdruck der letzten abgegebenen Steuererklärung und des letzten ergangenen Steuerbescheides organisieren, da können ja dann evtl. fehlende Daten händisch übernommen werden und Du hast gewissermaßen eine Checkliste was alles rein muss.
              Ja, ich habe schon die Sterkl und den Bescheid 2023. Wenn ich Eure Tipps (danke nochmal!) hier richtig verstehe, dann kann ich die Sterkl mit Bankverbindung meiner Schwiegermutter in meiner Elsteranmeldung erledigen, ohne weitere Vollmachten etc. Sorry wenn meine Fragen zu naiv sind.

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                #8
                Genau so ist es.

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                  #9
                  Zitat von RolfGS Beitrag anzeigen
                  was ich genau brauche um so eine Steuererklärung für zB meine Schwiegermutter abgeben/ erledigen zu können
                  Du brauchst den Auftrag der Schwiegermutter, das reicht auch mündlich. Außerdem musst Du Sie über die übermittelten Daten informieren.

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                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                    Du brauchst den Auftrag der Schwiegermutter, das reicht auch mündlich. Außerdem musst Du Sie über die übermittelten Daten informieren.
                    Cool, dachte nicht dass das so einfach geht!

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                      #11
                      Ergo bräuchte ich nicht einmal dien B Abruf um die Sterkl einzureichen, muss halt alles so eintippen, was hier nicht viel ist?
                      Davon würde ich abraten ! Falls eine Rente bezogen wird, sollte der Bescheinigungsabruf in jedem Fall eingerichtet werden.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Davon würde ich abraten ! Falls eine Rente bezogen wird, sollte der Bescheinigungsabruf in jedem Fall eingerichtet werden.
                        Also ich kann den Bescheinigungsabruf ohne Vollmacht einrichten und benötige ihn - wofür ?
                        Ich habe die Rentenbescheinigungen der DRV mit den aktuellen Werten. Eigentlich müsste es ausreichen wenn ich die Werte (hier Altersrente und grosse Witwenrente) als Werte in mein Elster Formular eingebe da man nichts mehr an dei ESterkl. anhängen muss. Die DRV Bescheinigungen bzw. die abgerufenen Bescheinigungen benötige ich doch nur wenn das FA nachfrägt und ich diese dann nachreichen kann. Ergo reicht es doch entweder die DRV Rentenbesch. oder die abgerufenen Bescheinigungen vorliegen zu haben? Habe ich DRV Bescheinigungen brauche ich keinen Abruf via mein Elster mehr ? Liege ich hier richtig oder wo ist der Wurm in meiner Logik?

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                          #13
                          Ich habe die Rentenbescheinigungen der DRV mit den aktuellen Werten.
                          Wenn du die Bescheinigungen hast, welche Beträge die Rentenversicherung an die Finanzverwaltung gemeldet hast, kannst du die natürlich abtippen.

                          Die Rentenanpassungsmitteilung, die man zur Jahresmitte erhält, enthält die benötigten Werte, insbesondere den Rentenanpassungsbetrag bekanntlich nicht.

                          Wenn du eine zutreffende Steuervorausberechnung haben willst, müssen für beide Renten alle Werte erklärt werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Es ist einfacher, wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt. Dann werden naemliche sozusagen jeweils mit einem Klick alle dem Finanzamt bis Ende Februar eines Jahres vorliegenden Werte des Vorjahres automatisch in die richtigen Anlagen uebernommen. Zum Beispiel die Stammdaten, die Rentenbescheinigungen, die Religionszugehoerigkeit und die Kapitalertraege mit Freistellungsauftrag sowie ggf. weitere Bescheinigungen.
                            Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Wenn du die Bescheinigungen hast, welche Beträge die Rentenversicherung an die Finanzverwaltung gemeldet hast, kannst du die natürlich abtippen.

                              Die Rentenanpassungsmitteilung, die man zur Jahresmitte erhält, enthält die benötigten Werte, insbesondere den Rentenanpassungsbetrag bekanntlich nicht.

                              Wenn du eine zutreffende Steuervorausberechnung haben willst, müssen für beide Renten alle Werte erklärt werden.
                              Danke für die Info, ich habe gestern abend auf alle Fälle noch den Bescheinigungsabruf beantragt und warte jetzt auf den Brief vom FA an meine Schwiegermama mit den Freischaltinfos.

                              Ich hätte noch eine Frage zur eigenen Steuererklärung: kann ich die letzten Werte die mein Steuerberater zB für Steuer 2023 eingab via meinElster abrufen, falls ich meine Steuererklärung selbst machen möchte ?

                              Gruss,
                              Rolf


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