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Steuererklärung für alte Schwiegermutter mit eigenem meinElster Konto erstellen

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    #16
    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
    Es ist einfacher, wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt. Dann werden naemliche sozusagen jeweils mit einem Klick alle dem Finanzamt bis Ende Februar eines Jahres vorliegenden Werte des Vorjahres automatisch in die richtigen Anlagen uebernommen. Zum Beispiel die Stammdaten, die Rentenbescheinigungen, die Religionszugehoerigkeit und die Kapitalertraege mit Freistellungsauftrag sowie ggf. weitere Bescheinigungen.
    Stimme Dir zu! ...ich habe gerade meine Bescheinigungen für 2023 abgerufen und als ZIP heruntergeladen. Das ist vollständig. Das werde ich bei der Schwiegermama auch so machen, sobald ich sie freischalten kann.
    Frage:
    als ich meinen Bescheinigungsabruf einrichtete, hatte ich die Option noch für eine andere Person (ich dachte an meine Frau) einen Beschein-abruf einrichten, was ich zuerst nicht machte. Als ich dann meine Bescheinigungen einmal abgerufen hatte, war diese Option weg. Kann ich sie in "Meine Bescheinigungen" wieder finden oder muss ich in "Bescheinigungen anderer Personen" den Vorgang für meine Frau wie zuvor für die Schweigermama beantragen? Wäre ich, wenn ich in "Meine Bescheinigungen" gleich eine andere Person dazu genommen hätte, dann automatisch in " Bescheinigungen für andere Personen" weitergeleitet worden?

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      #17
      Der Bescheinigungsabruf für Personen, die nicht Kontoinhaber sind, wird generell unter Bescheinigungen anderer Personen verwaltet,

      gleich ob Ehefrau, Kinder oder Schwiegermutter.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Zum Beispiel die Stammdaten, die Rentenbescheinigungen, die Religionszugehoerigkeit und die Kapitalertraege mit Freistellungsauftrag sowie ggf. weitere Bescheinigungen.
        Die freigestellten Kapitalerträge werden zwar abgerufen, aber nicht übernommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Der Bescheinigungsabruf für Personen, die nicht Kontoinhaber sind, wird generell unter Bescheinigungen anderer Personen verwaltet,

          gleich ob Ehefrau, Kinder oder Schwiegermutter.
          Danke, hatte das schon vermutet...auch danke für die Info wg den Kapitalerträgen...

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            #20
            Zitat von RolfGS Beitrag anzeigen



            Ich hätte noch eine Frage zur eigenen Steuererklärung: kann ich die letzten Werte die mein Steuerberater zB für Steuer 2023 eingab via meinElster abrufen, falls ich meine Steuererklärung selbst machen möchte ?



            Nein, das geht nicht. Da bist Du auf den Ausdruck der Erklärung angewiesen, den der Steuerberater Dir geben muss.

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              #21
              Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen

              Nein, das geht nicht. Da bist Du auf den Ausdruck der Erklärung angewiesen, den der Steuerberater Dir geben muss.
              Danke! Habe auch das vermutet.

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                #22
                Noch ein Problem (?): ich habe folgendes Ticket gestern bekommen, als ich eine Vollmacht für meine Schweigermutter beantragte:

                "Sehr geehrte/r Mein ELSTER-Nutzer/in,
                ihre Registrierung als Privatpersonen (Angehörige § 15 AO) am 27.01.2025 konnte nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Hinweis: Bitte Ortsteil korrigieren.
                Mit freundlichen Grüßen
                Ihre Finanzverwaltung"

                --> ich weiss nicht ob und wie ich das korrigieren kann...

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                  #23
                  --> ich weiss nicht ob und wie ich das korrigieren kann...
                  Damit habe ich jetzt auch keine Erfahrung. Bei wem hast du denn den Ortsteil falsch angegeben ?
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Damit habe ich jetzt auch keine Erfahrung. Bei wem hast du denn den Ortsteil falsch angegeben ?
                    Bin mir keiner Schuld bewusst, es passierte als ich die Vollmacht für die Schweigermama ausfüllte. Keine Ahnung wo und wie ich da wieder reinkomme. Ist vermtl ja nicht so wichtig da Bescheinigungen ja mit Freischalten gehen und ich die Steuerklärung dann auch so machen kann weil ja sogar ein mündl. ok von Dritten reicht. Dachte nur dass jemand vielleicht weis wie ich das schnell ausbügeln kann.

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                      #25
                      Dachte nur dass jemand vielleicht weis wie ich das schnell ausbügeln kann.
                      Ich würde abwarten, bis der Brief mit dem Freischaltcode vorliegt. Ich kann mich erinnern, dass damals bei unserer Tochter ein Ortsteil mit angegeben war,

                      der aus meiner Sicht nicht zwingend zur postalischen Adresse gehört, aber beim Finanzamt als Adressbestandteil erfasst ist.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Hallo,
                        habe meine Schwiegermutter nun via Freischaltcode freigeschaltet und die erste Eingabe der Steuererkl. 2024 gestartet.
                        Nun hätte ich folgende Fragen:
                        1. Wo bitte kann man die getätigten Steuervorauszahlungen im Elsterformular eingeben, so dass bei Prüfung der Nachzahlungen bzw. Erstattungen vor Absenden der korrekte Erstattungsbetrag angezeigt wird ?
                        -- ich habe bei der Prüfung eine "Nachzahlung" von rd 1200€ bekommen, der Ausdruck weist dies allerdings als die Einkommenssteuer 2024 aus. Da dieser Betrag in etwa so hoch wie in 2023 ist, nehme ich an dass hier noch die getätigten Steuervorauszahlungen abgezogen werden müssten um die tatsächliche Nachz/Erstattg heraus zu bekommen.

                        2. In Ekst 2023 hat unser Steuerberater ziemlich genau im voraus angeben können wie hoch zB die Rückerstattung ausfallen wird. Kann der Steuerberater die getätigten Vorauszahlungen vom FA gemeldet bekommen?
                        Weil wir haben ihm damals nichts in den übergebenen Unterlagen mitgeteilt. Wenn ich die Belege 2023 in meinElster abrufe bekomme ich keinen Beleg des FA über getätigte Vorauszahlungen.

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                          #27
                          Die Vorauszahlungen werden in der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. Es gibt auch keine Eingabemöglichkeit dafür. Erst recht können sie nicht abgerufen werden.

                          Da solltest Du also in den Kontoauszügen nachgucken.

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                            #28
                            Es gibt auch keine Eingabemöglichkeit dafür.
                            Jedenfalls keine offizielle ! Als Workaround kannst du eine Anlage N beifügen, dort unter Lohnsteuerbescheinigung einen Bruttolohn 0,00 eintragen und

                            unter Lohnsteuer die Jahressumme der Vorauszahlungen angeben, ebenso eventuelle Kirchensteuervorauszahlungen. Diese Anlage N musst du vor der

                            Übermittlung natürlich wieder löschen. Für die Steuerberechnung taugt das aber und erspart das externe Mitrechnen. Ich mache das bei uns auch so.

                            Die schönere Variante ist der Kauf eines kommerziellen Steuerprogramms, dort kann man die Vorauszahlungen erfassen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Erst recht können sie nicht abgerufen werden.
                              Der Steuerberater wird wahrscheinlich das Steuerkonto abgefragt haben, mit deren Signaturkarten war das ja schon immer möglich.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Danke für Euere schnellen und guten Antworten, ich habe schon vermutet dass Steuerberater irgendwie Zugang zu solchen Daten wie geleistete Vorauszahlungen haben. Eigentlich habe ich ja ein Wiso Steuerprogramm von früher als ich die Steuer für meine 2017 verstorbene Mutter machte, ohne Elster, und jetzt dachte ich, versuche ich es mal direkt mit Elster mit der Mini Steuer meiner Schwiegermutter. Für komplexere Steuern ist evtl Wiso o.ä. besser?

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