Hallo, in 2023 hat mein bis dahin minderjähriger Sohn eine Ferienarbeit in einem Betrieb durchgeführt. Für die Anmeldung hat der Betrieb seine Persönliche Identifikationsnummer benötigt. Zum Jahresende hat er dann einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Dort ist auch Lohnsteuer einbehalten worden, die er gern per Lohnsteuererklärung zurückerhalten möchte, da er weit unter der Grenze des maximalen steuerfreien Verdienstes liegt. Eine Steuernummer hat er noch nicht.
Wie kann er nun eine Lohnsteuererklärung abgeben? Ich habe einen Elsterzugang - kann ich ihn irgendwie dort hinzufügen oder darf ich das gar nicht?
Mittlerweile ist er volljährig (seit 30.09.2024) aber es geht ja um das Jahr 2023, da war er noch minderjährig.
Beim zuständigen Finanzamt habe ich nur erfahren, dass man eine Steuererklärung auch ohne Steuernummer abgeben kann und dass man meinen Sohn "irgendwie" hinzufügen kann. Wie das aber funktioniert wusste da niemand. Können Sie helfen?
Vielen Dank!
Wie kann er nun eine Lohnsteuererklärung abgeben? Ich habe einen Elsterzugang - kann ich ihn irgendwie dort hinzufügen oder darf ich das gar nicht?
Mittlerweile ist er volljährig (seit 30.09.2024) aber es geht ja um das Jahr 2023, da war er noch minderjährig.
Beim zuständigen Finanzamt habe ich nur erfahren, dass man eine Steuererklärung auch ohne Steuernummer abgeben kann und dass man meinen Sohn "irgendwie" hinzufügen kann. Wie das aber funktioniert wusste da niemand. Können Sie helfen?
Vielen Dank!
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