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Steuererklärung ohne Steuernummer für minderjährigen Schüler mit Ferienjob

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    Steuererklärung ohne Steuernummer für minderjährigen Schüler mit Ferienjob

    Hallo, in 2023 hat mein bis dahin minderjähriger Sohn eine Ferienarbeit in einem Betrieb durchgeführt. Für die Anmeldung hat der Betrieb seine Persönliche Identifikationsnummer benötigt. Zum Jahresende hat er dann einen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung erhalten. Dort ist auch Lohnsteuer einbehalten worden, die er gern per Lohnsteuererklärung zurückerhalten möchte, da er weit unter der Grenze des maximalen steuerfreien Verdienstes liegt. Eine Steuernummer hat er noch nicht.

    Wie kann er nun eine Lohnsteuererklärung abgeben? Ich habe einen Elsterzugang - kann ich ihn irgendwie dort hinzufügen oder darf ich das gar nicht?
    Mittlerweile ist er volljährig (seit 30.09.2024) aber es geht ja um das Jahr 2023, da war er noch minderjährig.

    Beim zuständigen Finanzamt habe ich nur erfahren, dass man eine Steuererklärung auch ohne Steuernummer abgeben kann und dass man meinen Sohn "irgendwie" hinzufügen kann. Wie das aber funktioniert wusste da niemand. Können Sie helfen?
    Vielen Dank!

    #2
    Wie das aber funktioniert wusste da niemand. Können Sie helfen?
    Du startest in deinem Konto eine Einkommensteuererklärung für 2023 und trägst einfach die persönlichen Daten deines Sohns in den HV

    sowie die Werte aus seiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N ein. Auf der Startseite des HV beantragst du eine Neue Steuernummer

    und wählst das zuständige Finanzamt aus. Mehr ist nicht zu machen.

    .
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      OK, jetzt wo du das sagst, ist es einleuchtend - danke für die schnelle Antwort!

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        #4
        Dein Sohn kann sich natürlich auch selber registrieren und die Einkommensteuererklärung (eine Lohnsteuererklärung gibt es nicht) erstellen.

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          #5
          Ich habe seine Einkommensteuererklärung schon gemacht und abgeschickt. Zugleich habe ich eine Steuernummer für ihn beantragt, dann kann er sich dann auch einen eigenen Elster-Zugang erstellen und zukünftig seine Einkommensteuererklärung selber machen.

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            #6
            Ok, auch gut. Seinen Elster-Zugang kann er natürlich heute schon beantragen, dann hat er ihn bald

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              #7
              Zugleich habe ich eine Steuernummer für ihn beantragt, dann kann er sich dann auch einen eigenen Elster-Zugang erstellen
              Eine Steuernummer braucht er dafür nicht, eine Steuer-ID hat er ja.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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