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    Nachweis Renten

    Guten Morgen,

    werden die Daten von Betriebsrenten auch automatisch dem FA mitgeteilt? Der Versicherer für die Betriebsrente meines Mannes ist da leider sehr unzuverlässig und es dauert schon mal bis zum Sommer bis die Mitteilung endlich kommt. Ich habe eine Betriebsrente bei der VBL, die m.W. dem FA automatisch mitgeteilt wird. Dann kann doch die Erklärung ohne die entsprechenden Daten vorgenommen werden oder?

    Danke

    #2
    Dann kann doch die Erklärung ohne die entsprechenden Daten vorgenommen werden oder?
    In Mein ELSTER ist das natürlich suboptimal, weil dann die Steuerberechnung falsch ist.

    Eigentlich müssten alle Datenlieferanten bis Ende Februar 2025 die Daten für 2024 übermitteln.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Darstellung ist in Elster dann natürlich falsch. Aber ich überlege gerade ob das Programm das eigentlich so akzeptiert. Ohne Einnahmen...

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        #4
        Wenn du über Elster abgibst, betreibst du Einnahmenverkürzung, also Steuerhinterziehung. Nur in Papierform musst du nichts eintragen.

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          #5
          Aber ich überlege gerade ob das Programm das eigentlich so akzeptiert. Ohne Einnahmen...
          Was heißt ohne Einnahmen ? Es fehlt ja dann nur ein Teil der Einnahmen. Davon weiß die Anwendung ja nichts, also wird das akzeptiert.

          Ich würde jetzt mal bis Ende Februar warten, vielleicht werden die Daten heuer rechtzeitig geliefert.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Wenn du über Elster abgibst, betreibst du Einnahmenverkürzung, also Steuerhinterziehung
            Unter Ergänzende Angaben könnte man das schon klarstellen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Du könntest ja auch einfach die Zahlen vom letzten Jahr übernehmen und darauf hinweisen, dass die Betriebsrentenstelle die aktuellen Zahlen noch nicht geliefert hat.

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                #8
                Nach Paragr. 22a EStG i.V. mit Paragr. 93c EStG sind alle Versorgungstraeger gesetzlich verpflichtet, die im jeweilligen Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres an die Zentrale Zulagenstelle fuer Altersvermoegen (ZfA) zu uebermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Landesfinanzbehoerden weitergeleitet. Zweck: durch die Uebermittlung an die Finanzverwaltung sollen alle Rentenzahlung zutreffend erfasst und besteuert werden. Trotzdem kann in begruendeten Ausnahmefaellen zu verspaeteten Uebermittlungen der Meldungen kommen. Wenn das haeufiger vorkommt, wuerde ich mal mit dem Versicherer sprechen oder gleich eine Beschwerde an die zustaendige Aufsichtsbehoerde schreiben.
                Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                  #9
                  Jetzt ist noch nicht einmal der Januar vorbei, die Datenübermittler haben noch bis Ende Februar Zeit. Also gelassen bleiben !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                    Nach Paragr. 22a EStG i.V. mit Paragr. 93c EStG sind alle Versorgungstraeger gesetzlich verpflichtet, die im jeweilligen Kalenderjahr bezogenen Leistungen der Rentenberechtigten bis Ende Februar des Folgejahres an die Zentrale Zulagenstelle fuer Altersvermoegen (ZfA) zu uebermitteln. Von dort aus werden die Daten an die Landesfinanzbehoerden weitergeleitet. Zweck: durch die Uebermittlung an die Finanzverwaltung sollen alle Rentenzahlung zutreffend erfasst und besteuert werden. Trotzdem kann in begruendeten Ausnahmefaellen zu verspaeteten Uebermittlungen der Meldungen kommen. Wenn das haeufiger vorkommt, wuerde ich mal mit dem Versicherer sprechen oder gleich eine Beschwerde an die zustaendige Aufsichtsbehoerde schreiben.
                    Das erzähl mal WTW….wird die kaum interessieren

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                      #11
                      Redest du von der elektronischen Übermittlung oder von der Bescheinigung der steuerlichen Daten per Post?

                      Es würde mich wundern, wenn ein professioneller Anbieter von bAV die Übermittlung nicht fristgerecht hinbekommt. Während auch bei mir der Brief (den ich eigentlich gar nicht brauche) oft lange Zeit kommt nachdem ich die Bescheinigung über Elster abrufen konnte.

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                        #12
                        Hallo,
                        bei mir lagen die Bescheinigungen der Rentenversicherung (Bund) sowohl für mich als auch für meine Frau bereits am 24.01.2025 zur Einfüllung vor. Fehlen nur noch die Bescheinigungen meines früheren Arbeitgebers die aber bisher auch immer bis spätestens Ende Januar verfügbar waren.
                        Gruß Klaus

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                          #13
                          Für sehr viele Rentner spielt es doch keine große Rolle, ob die Bescheinigungen bereits im Januar oder erst Ende Februar / Anfang März abrufbar sind.

                          Wir müssen trotz Vorauszahlungen fast immer nachzahlen, so dass ich in der Regel erst kurz vor Fristablauf übermittle, für 2024 also dann Ende Juli.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,
                            fast immer nachzahlen, so dass ich in der Regel erst kurz vor Fristablauf übermittle,
                            Bei uns ist es umgekehrt, wir bekommen immer die Steuer im Zusammenhang mit Kapitalerträgen (>2000€) zurück. Daher bin ich immer bei der schnellen Truppe.
                            Gruß Klaus

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                              #15
                              ... wir bekommen immer die Steuer im Zusammenhang mit Kapitalerträgen (>2000€) zurück.
                              Steuerpflichtige Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag erzielen wir zwar ebenfalls, da aber unsere Altersentlastungsbeträge bereits

                              durch Vermietungseinkünfte ausgeschöpft sind und unser Grenzsteuersatz über 27% liegt, bringt es nichts, unsere Kapitalerträge zu erklären.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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