Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

EÜR Änderung der Jahres der Erklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    EÜR Änderung der Jahres der Erklärung

    Hallo zusammen,
    ich habe gerade die EÜR für meine Steuererklärung erstellt und versehentlich die falsche Jahreszahl eingegeben. Die EÜR ist noch nicht versendet. Wie kann ich das noch ändern? Irgendwie komme ich nicht wieder in dieses Eingabefeld hinein (es ist quasi das erste der Anlage).
    Grüßle

    #2
    Das kannst du gar nicht ändern, Du muss komplett neu starten. In den einzelnen Jahren gibt es immer mal wieder Steuerrechtsänderungen und auch dadurch bedingte) Formularanpassungen, so dass eine reine Kalenderjahränderung es so oder so ggf. nicht "bringen" würde.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Ein interessantes Thema !

      Die Anlage EÜR eines Jahres erscheint üblicherweise im Spätsommer (Ende August / Anfang Septembner), so dass man alle seine Geschäftsvorfälle bis dahin zwangsläufig nur auf die Anlage EÜR des Vorjahres verbuchen kann. Nehmen wir mal an,

      1. eine Steuerrechtsänderung (Sachkonto / Zeilennummer) kommt am 1. April hinzu
      2. ein Sachkonto kommt am 1. Oktober hinzu
      3. ein Sachkonto entfällt am 1. April
      4. ein Sachkonto entfällt am 1. Oktober.

      Das führt zu massiven Buchungsproblemen, mit denen ich sowohl bei der EÜR, als auch bei der USt. zu kämpfen habe.

      Bei der EÜR
      zu 1.: Ich muss die ab dem 1. April verzeichneten Geschäftsvorfälle in der Anlage EÜR des lfd. Jahres nachbuchen,
      zu 1.: habe aber keine Belege, weil es das Sachkonto in der bebuchten Anlage EÜR des Vorjahres nicht gibt
      zu 2.: Dito, aber hinzu kommt, dass es das Sachkonto in der Anlage EÜR des lfd. Jahres nicht gibt
      zu 3.: Ich muss die seit dem 1. April verzeichneten und auf die Anlage EÜR des Vorjahres gebuchten Geschäftsvorfälle in der Anlage EÜR
      zu 3.: des lfd. Jahres ausbuchen
      zu 4.: Ich bebuche die Anlage EÜR des lfd. Jahres, obwohl es das Sachkonto nicht mehr gibt.

      Bei der USt
      Die USt-Voranmeldungen nebst Erklärung müssten entsprechend angepasst werden.

      Das alles ist ein erheblicher Aufwand, der sich nur vermeiden ließe, wenn ich alle Steuerrechtsänderungen sofort kennen und buchhalterisch umsetzen würde, womit ich als Selbständiger, dessen Kernkompetenz eine andere als das Steuerrecht ist und der seine steuerlichen Angelegenheiten in die eigenen Hände nehmen möchte, heillos überfordert bin. Also bliebe nur der Gang zum Steuerberater, aber ich weigere mich, es zu tun, denn ich will einen eigenen Überblick über meine Finanzen behalten, alles selbst im Griff haben und unabhängig bleiben, ganz abgesehen davon, das ein StB Geld kostet.

      Taunusmann
      Zuletzt geändert von Taunusmann; 30.01.2025, 11:55.

      Kommentar


        #4
        Die Steueränderungen werden ja nicht vom Finanzamt gemacht, sondern der Gesetzgeber geruht gerne kurz vor Toresschluss noch Änderungen vorzunehmen, wie auch dieses Jahr wieder Mitte Dezember.

        Wenn Du Dich natürlich komplett auf die Zeile in der EÜR des Vorjahres konzentrierst, kannst Du natürlich Pech haben. Eher solltest du dich an einen passenden Kontenrahmen konzentrieren, bei dem dann verschiedene Konten zusammengefasst in die abschließende EÜR einfließen, so dass du flexibel bist.

        Es gibt i.ü. auch Steuersoftware (ELSTER - Weitere Softwareprodukte ), wo je nach Budget und Ansprüchen sicher auch etwas für Dich dabei ist. Der Ganz zum Steuerberater ist daher mitnichten alternativlos.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Danke für die Hinweise.

          Aber ein Kontenrahmen behebt das Problem schon deshalb nicht, weil er starr ist und folglich keine flexiblen Steueränderungen berücksichtigen kann. Mit anderen Worten: Der DATEV SKR 03 erfasst z.B. eine bestimmte Einnahme / Ausgabe, aber nicht, ob diese bei der EÜR entfallen ist oder hinzukam. Auch Steuersoftware, die den DATEV SKR mit wohl mehr als 1000 Konten verwendet, obwohl ein SKR mit 80 Zeilen der Anlage EÜR genügen täte, beseitigt das Problem nicht. Ich frage mich ohnehin, warum handelsübliche EÜR-Buchhaltungsprogramme die doppelte Buchführung anwenden, womit der große Vorteil einer EÜR (einfache Buchführung) zunichte gemacht wird. Deshalb benutze ich solche Programme nicht.

          Taunusmann
          Zuletzt geändert von Taunusmann; 30.01.2025, 14:27.

          Kommentar


            #6
            In vielen Fällen reicht auch Excel. Wenn das Jahr rum ist, überträgt man seine Summen in die üblicherweise am 01.01. des Folgejahres vorliegende Anlage EÜR des Vorjahres.
            Zuletzt geändert von Kloebi; 30.01.2025, 14:46.

            Kommentar


              #7
              Hi,
              ich bin noch nie auf die Idee gekommen, dass ich meine Buchführung so einrichten sollte, dass ich gleich alle Daten in die EÜR eingeben kann.
              Meine Buchführung stricke ich nach meinen Ansprüchen. Und wenn ich z.B. meine Einnahmen auf unterschiedliche Konten aufteile (weil ich die Aufteilung sehen will), dann muss ich sie eben für die EÜR wieder addieren.


              Aber dass es kein "Buchführungsprogramm" für EÜR-Rechner gibt, ist wirklich ein Manko. Wegen der höheren Plausibilität/Kontrollierbarkeit der Aufzeichnungen kann ich allerdings verstehen, dass es so etwas nicht gibt.
              Aber es kann ja jeder nach seinem Gusto die einfache Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben gestalten (Journal in Excel ?). Niemand wird gezwungen, ein Buchführungsprogramm zu nutzen.

              Kommentar


                #8
                Aber ein Kontenrahmen behebt das Problem schon deshalb nicht, weil er starr ist und folglich keine flexiblen Steueränderungen berücksichtigen kann.
                Stimmt so allgemein nicht ! In meinem Buchhaltungsprogramm sind bei den Konten die EÜR-Zuordnungen hinterlegt. Wenn sich da etwas ändert,

                bekomme ich mit dem Jahresupdate auch die geänderten Zuordnungen geliefert. Da muss ich selbst nichts machen, außer das Jahresupdate zu kaufen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  charlie

                  Richtig. Der SKR ordnet seine Konten der EÜR zu. Nur weiß der SKR nicht, ob durch Steueränderungen ein EÜR-Konto hinzukam oder entfiel.

                  Beispiel:
                  Juchhuuu, es gibt eine neue EÜR-Zeile. Man kann jetzt endlich sein Feierabendbier absetzen, weil ein hart arbeitender Handwerkermeistrer sich das redlich verdient hat. Super. Ich habe zufällig alle Bierdeckel als Beleg aufgehoben und trage 1000 EUR als Betriebsausgabe ein. Nun könnte es womöglich sogar sein, dass der SKR den Posten "Feierabendbier" enthält. Nur habe ich es mangels Kenntnis der ungeahnten Möglichkeit bisher nicht gebucht. Ergo muss ich - Update hin oder her - alle Feierabendbiere nachbuchen. Da hilft auch kein noch so gutes Buchhaltungsprogramm, auch nicht bei den notwendigen Ausbuchungen bei entfallenen Absetzmöglichkeiten, zum Beispiel, falls Steuersoftware plötzlich nicht mehr absetzbar sein sollte.

                  In vielen Fällen reiche auch Excel? Das kann nur jemand sagen, der noch nie versucht hat, die EÜR mit Excel zu bewerkstelligen. Dazu bedarf es nicht nur fortgeschrittener Excelkenntnisse, sondern auch erheblicher steuerlicher. Im Übrigen ist Excel entgegen vielfacher Ansicht zur Buchführung erlaubt (§146 Absatz 5 AO), was auch schon der BFH bestätigt hat, denn die eigentliche Buchführung ist eine geordnete Belegsammlung.

                  By the way noch eine Nachfrage:
                  Gibt es wirklich kein Buchhaltungsprogramm speziell für EÜR-ler, das auf die für jene überflüssige doppelte Buchführung verzichtet?

                  Taunusmann
                  Zuletzt geändert von Taunusmann; 30.01.2025, 15:56.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn Du beispielsweise mit "buchhaltungsprogramm eür test" suchmaschinierst, findest Du ein paar Links mit unterschiedlichen mehr oder weniger subjektiven und / oder gesponsorten "Tests". Wichtig ist, dass die Massenanbieter tw. auch "kleinere" Pakete haben, die ggf. nicht in jedem "Test" auftauchen.und dadurch auch günstiger sind. Was davon und auch von kostenlosen Lösungen zu halten ist, weiß ich nicht.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich kenne ein kleineres Paket "EÜR & Blablabla" einer bekannten Marktgröße. Aber auch das arbeitet mit doppelter Buchführung.

                      Kommentar


                        #12
                        Sodele,

                        ich habe mit den vorgeschlagenen Suchbegriffen mal Tante Google gefragt
                        Nix Neues. Da sind sie alle wieder, die üblichen Verdächtigen, bei denen man leider nicht fündig wird.

                        Deshalb nochmal meine Frage: Gibt es ein spezielles EÜR-Programm, das einem die doppelte Buchführung nicht zumutet.
                        Ich kenne zwar eins auf Excelbasis, aber das ist mehr oder weniger dilettantisch gemacht.

                        Kommentar


                          #13
                          Gibt es wirklich kein Buchhaltungsprogramm speziell für EÜR-ler, das auf die für jene überflüssige doppelte Buchführung verzichtet?
                          Bei meinem Buchhaltungsprogramm könnte ich auswählen, ob ich im Expertenmodus (doppelte Buchführung) buchen will oder

                          den Modus Einfach buchen verwende. Ich bevorzuge den Expertenmodus, ich habe mir die dafür erforderlichen Kenntnisse angeeignet.

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Mich würde natürlich interessieren, wie dein Programm heißt, denn ich habe mir die erforderlichen Kenntnisse für den "Expertenmodus" leider nicht angeeignet und will es auch nicht, weil meine Kernkompetenz nicht die Buchführung ist, ganz abgesehen davon, dass die Übermittlung nach Elster etwas komplizierter sein dürfte, als nur die Anlage EÜR auszufüllen.
                            Zuletzt geändert von Taunusmann; 30.01.2025, 16:26.

                            Kommentar


                              #15
                              Mich würde natürlich interessieren, wie dein Programm heißt,
                              Das Forum hier wird von der Steuerverwaltung betrieben, Werbung für bestimmte Produkte ist hier unerwünscht.

                              Da ich den Einfach buchen-Modus nicht verwende, kann ich auch nicht beurteilen, ob der wirklich einfach ist.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X