Hallo Trekker !
Nix für ungut - jedem sein Spässchen - und wer wie Sie das Pech hat, an einem Ort mit schlechter Postlaufzeit zu leben, der soll das eGedöns eben nutzen, für den hat's dann auch einen individuellen Mehrwert - aber nur dann, wenn er nix ausdruckt und vom digitalen Posteingang danach wiederum in die analoge Papierwelt wechselt ...
Einen Vorteil hat der rechtsverbindliche eBescheid auf jeden Fall: Er kann nicht versehentlich in Nachbars Briefkasten eingeschmissen werden, der gerade für 6 Wochen im Urlaub ist ...
Einen Nachteil hat der rechtsverbindliche eBescheid auf jeden Fall: Wenn ich die Postings oben lese, sind ernsthaft erkrankte Ehemänner, die im Krankenhaus liegen, und technisch und steuerlich völlig desinteressierte Ehefrauen wiederum ein "Zugangs- und Fristablaufproblem" ...
Zum Thema Postlaufzeit und Zugangsfiktion:
Bisher galt der ESt-Bescheid aufgrund einer gesetzlichen "Zugangsvermutung" als "zugegangen" (Beginn der Einspruchsfrist) 3 Tage nach dem Bescheiddatum.
Zum 1.1.2025 wurde diese Fiktion auf 4 Tage geändert https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_625084.html
jedem sein Spässchen - Sinn macht das keinen - außer man stellt ganz allgemein fest: Die Menschen bevorzugen "haptische Wahrnehmung" gegenüber "digitalem Gedöns" - vielleicht wächst eine neue Generation von Menschen heran, bei denen das anders ist als bei "alten weißen Männern und Frauen" - aber meiner Mutter drucke ich selbstverständlich die Kontoauszüge aus!
na ja, Sie wollen beides: Papierausdruck und digitale Ablage - bitteschön, jedem sein Spässchen - aber im Sinne der Erfinder der ach-so-tollen-volldigitalen-Welt-und-es-müssen-weniger-Bäume-gefällt-werden-Mentalität ist das sicherlich nicht!
Echt jetzt, Sie meinen das völlig im Ernst? Sie wollen also zwei eMails zugesendet bekommen anstatt nur eine, in denen dann drinsteht, dass Sie den rechtsgültigen eBescheid als auch den nicht rechtsgültigen Vorabbescheid mit Soll-/Ist-Vergleich abrufen können, um dann den PC anzuschmeißen, Ihr Steuerprogramm zu öffnen, den Abruf anzustoßen, und sich dann dort den Vergleich anzusehen - das ist also der vielgepriesene Fortschritt !?
Über das Ausdrucken kann man sich ja noch streiten.
Einen Vorteil hat der rechtsverbindliche eBescheid auf jeden Fall: Er kann nicht versehentlich in Nachbars Briefkasten eingeschmissen werden, der gerade für 6 Wochen im Urlaub ist ...
Einen Nachteil hat der rechtsverbindliche eBescheid auf jeden Fall: Wenn ich die Postings oben lese, sind ernsthaft erkrankte Ehemänner, die im Krankenhaus liegen, und technisch und steuerlich völlig desinteressierte Ehefrauen wiederum ein "Zugangs- und Fristablaufproblem" ...
Des weiteren gewinne ich die Zeit der Postlaufzeit, die ich ggf. im Falle eines Einspruchs nutzen kann.
Bisher galt der ESt-Bescheid aufgrund einer gesetzlichen "Zugangsvermutung" als "zugegangen" (Beginn der Einspruchsfrist) 3 Tage nach dem Bescheiddatum.
Zum 1.1.2025 wurde diese Fiktion auf 4 Tage geändert https://www.haufe.de/steuern/gesetzg...68_625084.html
Wobei ich der Überzeugung bin, dass sehr viele Menschen ihnen wichtig erscheinende Daten wie z. B. Kontoauszüge usw. weiterhin ausdrucken.
Zusätzlich spare ich erhöhten Händlingsbedarf, weil ich keine weiteren Vergleiche anstellen und den Papierbescheid auch nicht einscannen muss.
Und die zwei erhaltenen E-Mails haben auch ihren Grund, weil die zusätzlichen Bescheiddaten für mein kommerzielles Steuerprogramm vorgesehen sind.
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