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Bescheiddaten - undurchsichtig

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    Bescheiddaten - undurchsichtig

    Ich bekam heute vorab per Elster die Bescheiddaten für 2023. In der Regel folgt dann in den nächsten Tagen, die entgültige Erklärung

    was mir auffällt:
    das Ergebnis unter dem Strich paßt, aber da werden z.B Zeilen einfach weggelassen

    Einkommen
    darunter steht das zu versteuernde Einkommen
    aber eigentlich fehlt dazwischen die Zeile Abzug Kinderfreibetrag um auf das zu versteuernde EK zu kommen, wobei der Kinderfreibetrag aber berücksichtigt wurde

    noch seltsamer die Kapitalerträgedie
    hier stehen die erklärten Kapitalerträge, dann stehen Beträge der Verlustverrechnung,
    aber es fehlen die 2x 1000€ Freibetrag
    um dann am Ende auf eine Summe zu kommen, die mit nichts zusammenpaßt

    kurzum: alles etwas oberflächlich

    #2
    Danke für die Information. Das ist allerdings schon bekannt gewesen.

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      #3
      ich habe eben es nochmals berechnet,d ie Kapitalerträge stimmen auch, nur es fehlt eben der Abzug der 2000€ Freibetrag

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        #4
        Die Bescheiddaten sind verkürzt, warte einfach auf den Bescheid.

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          #5
          Das ist seit Jahren ein altbekanntes Problem.

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            #6
            Hallo drahomira!

            Wer braucht denn "für den ersten Blick" die Anzeige aller Berechnungsschritte - es genügt doch zu wissen, ob das Finanzamt von den erklärten Daten abgewichen ist!

            Deshalb schau ich mir immer zuerst den mitgelieferten Vergleich an. Wenn da keine Differenzen ausgewiesen werden, dann wurde auch kein einziger Euro von den erklärten Daten abgewichen!

            Die Vorab-Bescheiddaten schau ich mir nur in Sonderfällen an, z.B. wenn Verspätungszuschläge zu erwarten sind - sowas taucht natürlich beim Vergleich nicht auf.

            Die zwischenzeitlich mitgelieferte "vorgeschaltete Information" ist für den Mülleimer - im Gegensatz zum Vorabbescheid, in dem ja nur ein paar Rechenschritte nicht abgebildet werden, die Berechnung aber letztendlich stimmt, enthält die vorgeschaltete Informationsseite falsche Informationen!

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              #7
              Genau,passt

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                #8
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                Deshalb schau ich mir immer zuerst den mitgelieferten Vergleich an. Wenn da keine Differenzen ausgewiesen werden, dann wurde auch kein einziger Euro von den erklärten Daten abgewichen!
                Das ist zwar richtig, aber nicht unbedingt notwendig, wenn man sich den Bescheid per Elster zustellen lässt. Mir hat man innerhalb einer halben Stunde (0:49 und 1:13 Uhr) zwei E-Mails gesandt. In der ersten wurde der Bescheid mit folgendem Text angekündigt:

                Sie haben in die Bekanntgabe des oben bezeichneten Bescheids durch Bereitstellung zum elektronischen Abruf eingewilligt. Dieser Bescheid steht ab sofort zum elektronischen Abruf bereit. Bitte nutzen Sie hierfür das von Ihnen verwendete Steuerprogramm/-portal.
                Natürlich habe ich zuerst diesen Bescheid über "Mein Elster" heruntergeladen und gecheckt. Von meiner vorab berechneten fetten Erstattung im vierstelligen Bereich wurde aufgrund von Rundungsdifferenzen bei den Sonderausgaben nur ein Euro weniger erstattet. Und erfreulicherweise hat man mir gnädigerweise den Verspätungszuschlag für 2023 erlassen. Gnädigerweise, weil ich erst vor einem halben Jahr 150 € für die 2021er Erklärung berappen musste, obwohl da auch eine fette Erstattung + Zins ankam.

                Die Vorab-Bescheiddaten schau ich mir nur in Sonderfällen an, z.B. wenn Verspätungszuschläge zu erwarten sind - sowas taucht natürlich beim Vergleich nicht auf.
                Mit der zweiten E-Mail wurden die Bescheiddaten mit nachfolgendem angekündigt:
                .... für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Finanzbehörde (Baden-Württemberg) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei mit allen wesentlichen Bescheiddaten zur Einkommensteuerfestsetzung 2023 zur Abholung bereitgestellt.

                Sie können diese Datei ab dem 28.01.2025 nur über die entsprechende Funktion Ihrer Software, mit der Sie die Steuererklärung übermittelt haben, abrufen! Informieren Sie sich ggf. bei dem Hersteller dieser Software.
                Die zwischenzeitlich mitgelieferte "vorgeschaltete Information" ist für den Mülleimer - im Gegensatz zum Vorabbescheid, in dem ja nur ein paar Rechenschritte nicht abgebildet werden, die Berechnung aber letztendlich stimmt, enthält die vorgeschaltete Informationsseite falsche Informationen!
                Was verstehst Du unter "vorgeschaltete Information" was Verstehst Du unter "Vorabbescheid". Ich habe nur einen Bescheid, den ich ausdrucke und der auch eine Einspruchsbelehrung hat. Dieser gilt als zugestellt und wird auch nicht noch einmal mit der Post versandt. Und zusätzlich rufe ich über meine Steuersoftware die Bescheiddaten zum Vergleich innerhalb meiner Steuersoftware ab.

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                  #9
                  Hallo Trekker !


                  Wir schreiben nicht von derselben Sache:

                  Ich meinte das hier:

                  grafik.png

                  Und da sind folgende falsche Informationen drin:

                  1. Es wird nicht das "voraussichtliche" Ergebnis, sondern wohl zu 99,99% das "richtige" Ergebnis angezeigt!
                  2. Da steht "In diesem Betrag sind die Vorauszahlungen ... nicht berücksichtigt", das ist falsch, die sind, zumindest in Baden-Württemberg, berückichtigt!
                  3. Da steht "Hierbei wurde von Ihren erklärten Daten abgewichen", das ist falsch, weil es keinen einzigen Euro Abweichung gibt!

                  Fazit: Diese "vorlaufende Information" hat für den Anwender einen Mehrwert von Null-Komma-Null-Null-Nix - und ist deshalb "für den Mülleimer" ...!

                  Sie wenden dagegen das an:

                  grafik.png

                  Und wenn ich nun lese, dass Sie mit zwei Mails "traktiert" werden, dessen unterschiedliche Bedeutung man kaum erkennen kann, dann sträuben sich mir schon wieder die Nackenhaare!

                  Wenn ich die beiden Mails richtig verstehe, kündigt

                  - die erste Mail den "echten rechtsverbindlichen elektronischen Bescheid" an und

                  - die zweite Mail die "unverbindlichen Bescheiddaten"

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                    #10
                    Und nochmal an Trekker!

                    Warum auch immer Sie den "rechtsverbindlichen elektronischen Einkommensteuerbescheid" bestellt haben - und den anschließend

                    Ich habe nur einen Bescheid, den ich ausdrucke
                    verstehe ich nicht!

                    Ihr "Handlingsaufwand" vervielfacht sich - das ist kein Fortschritt, das ist Rückschritt!

                    Der "rechtsverbindliche elektronische Einkommensteuerbescheid" macht einzig und allein für denjenigen Sinn, der schon volldigital arbeitet und nix mehr auf Papier haben möchte und deshalb auch nix mehr ausdruckt - für alle anderen Menschen bietet das keinerlei Mehrwert, für alle anderen Menschen ist das nichts anderes als ein "übles" Gimmik ohne Mehrwert mit erhöhtem Händlingsbedarf!

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                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Ihr "Handlingsaufwand" vervielfacht sich - das ist kein Fortschritt, das ist Rückschritt!

                      Der "rechtsverbindliche elektronische Einkommensteuerbescheid" macht einzig und allein für denjenigen Sinn, der schon volldigital arbeitet und nix mehr auf Papier haben möchte und deshalb auch nix mehr ausdruckt - für alle anderen Menschen bietet das keinerlei Mehrwert, für alle anderen Menschen ist das nichts anderes als ein "übles" Gimmik ohne Mehrwert mit erhöhtem Händlingsbedarf!
                      Über das Ausdrucken kann man sich ja noch streiten. Wobei ich der Überzeugung bin, dass sehr viele Menschen ihnen wichtig erscheinende Daten wie z. B. Kontoauszüge usw. weiterhin ausdrucken. Mit meiner Einwilligung zur elekronischen Bekanntgabe bekomme ich das Ding relativ zuverlässig und weiss rechtzeitig, wann ich mit was rechnen muss. Hierbei bin ich nicht auf die seit ihrer Privatisierung sehr unzuverlässig gewordene Post angewiesen. Mit dem rechtsgültigen Bescheid habe ich die verbindlichste Auskunft, die alles notwendige enthält. Zusätzlich spare ich erhöhten Händlingsbedarf, weil ich keine weiteren Vergleiche anstellen und den Papierbescheid auch nicht einscannen muss. Des weiteren gewinne ich die Zeit der Postlaufzeit, die ich ggf. im Falle eines Einspruchs nutzen kann.

                      Und die zwei erhaltenen E-Mails haben auch ihren Grund, weil die zusätzlichen Bescheiddaten für mein kommerzielles Steuerprogramm vorgesehen sind.

                      Ich habe eher bei Dir den Eindruck, dass Du ein "übles" Gimmik ohne Mehrwert mit erhöhtem Händlingsbedarf betreibst.
                      Zuletzt geändert von Trekker; 31.01.2025, 13:39.

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                        #12
                        Hallo,
                        ich versuche nach Möglichkeit auch alles digital abzuwickeln. Den Bescheid bekomme ich auch nur elektronisch. Nicht zuletzt weil mir das Ganze auch einen gewissen Spaß bereitet, ich bekomme auch immer Steuer zurück. Aber, ich drucke mit Rücksicht auf meine Frau den Bescheid immer aus und hefte diesen im Steuerordner ab. Wenn ich das so nicht machen würde, wäre meine Frau hilflos, wenn ich eines Tages vor Ihr das Zeitliche segne.
                        Gruß Klaus

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                          #13
                          Wenn ich das so nicht machen würde, wäre meine Frau hilflos, wenn ich eines Tages vor Ihr das Zeitliche segne.
                          Meine Frau hat mit Steuern nichts am Hut, die wäre trotz ausgedrucktem Bescheid hilflos. Da müsste sich schon eines unserer Kinder kümmern.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo,
                            die wäre trotz ausgedrucktem Bescheid hilflos.
                            ist meine auch, aber Sie will einen ausgedrucken Bescheid. Und wenn Sie das will, kriegt Sie den auch. Kümmern müsste sich auch unsere Tochter bzw. Schwiegersohn. Wir sind dieses Jahr 55 Jahre verheiratet, ich kenne meine Grenzen.
                            Gruß Klaus

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                              #15
                              ... aber Sie will einen ausgedrucken Bescheid.
                              Meine Frau wollte unseren Steuerbescheid noch nie sehen. Ich erkläre ihr zwar, wie hoch die durchschnittliche Einkommensteuer ist, die auf ihre Einkünfte

                              (Rente und Vermietung) entfällt, aber das interessiert sie auch nicht wirklich. Abgebucht werden die Steuern ja von meinem Konto.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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