Angabe Rente aus AT

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  • eb8
    Neuer Benutzer
    • 01.02.2025
    • 17

    #1

    Angabe Rente aus AT

    Ich lebe in AT, beziehe und versteuere dort eine Rente. Jetzt habe ich in DE einen vermieteten Grundbesitz geerbt, muss also zum erstenmal ELSTER verwenden. Angegeben habe ich meine Adresse in AT. Die Rente aus AT habe ich in R-AUS eingetragen und festgestellt, dass sie in DE nochmal versteuert wird. Mache ich was falsch ?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Welche Erklärung hast Du denn ausgefüllt?

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    • eb8
      Neuer Benutzer
      • 01.02.2025
      • 17

      #3
      Oh oh, mir schwant etwas. Die Einkommenssteuererklärung für unbeschränkte Steuerpflicht habe ich ausgefüllt. Hätte ich das Formular für beschränkte Steuerpflicht ausfüllen müssen?
      Zuletzt geändert von eb8; 01.02.2025, 19:04.

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Hätte ich das Formular für beschränkte Steuerpflicht ausfüllen müssen?
        Meiner Meinung nach:Ja ! Warum glaubst du, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • eb8
          Neuer Benutzer
          • 01.02.2025
          • 17

          #5
          Das glaube ich ja gar nicht, ich habe einfach das erste Formular aufgemacht, das mir angeboten wurde. Wie gesagt, neu in Elster. Ich habe jetzt herumgegooglet und §49 verstanden, natürlich bin ich beschränkt steuerpflichtog. Danke für die Nachhilfe!
          Für 2024 kann man dieses Formular noch nicht ausfüllen. Bei welchen Finanzamt muss ich es einreichen?
          Zuletzt geändert von eb8; 01.02.2025, 19:13.

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          • L. E. Fant
            Erfahrener Benutzer
            • 20.09.2013
            • 15381

            #6
            Du hast ja offenbar eine deutsche Steuernummer. Das Finanzamt, dass Dir diese Nummer zugeteilt hat, ist dasjenige, bei dem Du die Erklärung einreichen musst.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45930

              #7
              Für 2024 kann man dieses Formular noch nicht ausfüllen. Bei welchen Finanzamt muss ich es einreichen?
              Die ESt 1 C für 2024 wird erst in der letzten Märzwoche freigeschaltet. Örtlich zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk

              die vermietete Immobilie liegt. Siehe § 19 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • eb8
                Neuer Benutzer
                • 01.02.2025
                • 17

                #8
                Ja, ich habe eine deutsche Steuernummer, aber bisher noch nicht gebraucht. Welches FA bekommt nun die Erklärung, das, das mir die Nummer zugeteilt hat oder das, in dessen Bezirk die Immobilie liegt?

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                • L. E. Fant
                  Erfahrener Benutzer
                  • 20.09.2013
                  • 15381

                  #9
                  Warum weichen die beiden Finanzämter denn ab? Für was hast Du damals die Steuernummer bekommen?

                  Kommentar

                  • eb8
                    Neuer Benutzer
                    • 01.02.2025
                    • 17

                    #10
                    Die Immobilie habe ich geerbt und die liegt ganz wo anders

                    Kommentar

                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45930

                      #11
                      Die Immobilie habe ich geerbt und die liegt ganz wo anders
                      Wofür hast du die deutsche Steuernummer denn bisher verwendet ? Erzielst du noch andere Einkünfte in Deutschland ?
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • eb8
                        Neuer Benutzer
                        • 01.02.2025
                        • 17

                        #12
                        Das habe ich doch oben schon gesagt: bisher noch nie. Wann ich sie bekam und warum, weiß ich nicht mehr

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45930

                          #13
                          Wann ich sie bekam und warum, weiß ich nicht mehr
                          Wie lauten denn die ersten 3 Stellen der Steuernummer und von welchem deutschen Finanzamt hast du sie denn bekommen ?

                          Vor oder nach dem Erbfall ?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • eb8
                            Neuer Benutzer
                            • 01.02.2025
                            • 17

                            #14
                            Ich habe mittlerweile in ELSTER die beschränkte Steurpflicht ausgefüllt und an mein Wohnsitzfinanzamt in DE geschickt. Das war falsch, ich hätte sie an das FA schicken müssen, in dessen Bereich die Immobilie liegt. Wie kann ich die wieder zurückholen und an das richtige FA schicken?

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                            • L. E. Fant
                              Erfahrener Benutzer
                              • 20.09.2013
                              • 15381

                              #15
                              Das (falsche) Finanzamt sollte die Erklärung an das richtige Amt weiterleiten.

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