Ich lebe in AT, beziehe und versteuere dort eine Rente. Jetzt habe ich in DE einen vermieteten Grundbesitz geerbt, muss also zum erstenmal ELSTER verwenden. Angegeben habe ich meine Adresse in AT. Die Rente aus AT habe ich in R-AUS eingetragen und festgestellt, dass sie in DE nochmal versteuert wird. Mache ich was falsch ?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Angabe Rente aus AT
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Hätte ich das Formular für beschränkte Steuerpflicht ausfüllen müssen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Das glaube ich ja gar nicht, ich habe einfach das erste Formular aufgemacht, das mir angeboten wurde. Wie gesagt, neu in Elster. Ich habe jetzt herumgegooglet und §49 verstanden, natürlich bin ich beschränkt steuerpflichtog. Danke für die Nachhilfe!
Für 2024 kann man dieses Formular noch nicht ausfüllen. Bei welchen Finanzamt muss ich es einreichen?Zuletzt geändert von eb8; 01.02.2025, 20:13.
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Für 2024 kann man dieses Formular noch nicht ausfüllen. Bei welchen Finanzamt muss ich es einreichen?
die vermietete Immobilie liegt. Siehe § 19 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__19.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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Die Immobilie habe ich geerbt und die liegt ganz wo andersFreundliche Grüße
Charlie24
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Wann ich sie bekam und warum, weiß ich nicht mehr
Vor oder nach dem Erbfall ?Freundliche Grüße
Charlie24
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