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Steuerabzüge bei minijob.

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    Steuerabzüge bei minijob.

    Guten Morgen,

    Vom 01.01.2024 bis zum 01.06.2024 arbeitete ich in einem Minijob, von dem ich Steuer bezahlen musste. Nach dem 01.06.2024 hat mein Arbeitgeber dies korrigiert und ich habe ab dem Folgemonat keine Steuern mehr gezahlt. Er sagte auch, dass ich die gezahlten Steuern in meiner Steuererklärung zurückfordern kann. Wissen Sie, wie ich dieses Geld zurückbekomme?

    #2
    Hallo,

    Einkommensteuererklärung abgeben.
    Wenn es von Januar bis Mai weniger als ca.12.000 Euro waren (wovon ich bei einem Minijob ausgehe) und du auch sonst kein weiteres Einkommen hattest (auch keine Lohnersatzleistungen, der richtige Minijob ab Juni zählt aber nicht) dann brauchst du nur den Hauptvordruck und die Anlage N - sämtliche Steuern werden erstattet.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Einkommensteuererklärung abgeben.
      Wenn es von Januar bis Mai weniger als ca.12.000 Euro waren (wovon ich bei einem Minijob ausgehe) und du...
      und ggf. Dein Ehepartner
      auch sonst kein weiteres Einkommen hattest (auch keine Lohnersatzleistungen, der richtige Minijob ab Juni zählt aber nicht) dann brauchst du nur den Hauptvordruck und die Anlage N - sämtliche Steuern werden erstattet.
      Der Minijob zählt nur dann nicht dazu, wenn er vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurde.

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        #4
        Warum wurden denn Steuern einbehalten? Lief das auf Steuerklasse 6?

        Irgendwas hast Du hier verschwiegen. Vielleicht waren es keine Steuern, sondern Sozialversicherungsbeiträge.

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          #5
          Auf meine alte Abrechnung, habe ich Steuerklasse 6.

          hier die Abrechnung vom Mai 2024

          image.png

          image.png

          hier die Abrechnung vom Januar 2025.

          image.png

          Kommentar


            #6
            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Warum wurden denn Steuern einbehalten? Lief das auf Steuerklasse 6?
            Als Ehepartner wären auch die Steuerklasse 5 realistisch.

            Irgendwas hast Du hier verschwiegen. Vielleicht waren es keine Steuern, sondern Sozialversicherungsbeiträge.
            Sozialversicherungsbeiträge muss der ArbG in jedem Fall entrichten, lediglich bei der Rentenversicherung kann der ArbN auf freiwilliger Basis seinen Anteil dazuzahlen. Deshalb werden es sicherlich Steuern gewesen sein.

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              #7
              Ok, das hatten wir ja schon gelegentlich, dass ein Minijobber den Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als Steuer gesehen hat. Aber Du hast natürlich grundsätzlich Recht, Steuerklasse 5 kann es auch gewesen sein!

              EDIT: bin auf den Link Nachrichten und hab gar nicht gesehen, dass der TE reagiert hatte

              Die Antwort von reckoner ist natürlich weiterhin richtig.
              Zuletzt geändert von L. E. Fant; 06.02.2025, 15:06.

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                #8
                Hallo RobSzu,
                wenn der AG in der Lohnabrechnung einstellt, dass der Minijob mit individuellen Lohnsteuermerkmalen (und nicht pauschal) versteuert werden soll,
                und dann beim Finanzamt die Steuermerkmale nicht abholt oder es zeitgleich noch einen anderen Arbeitgeber gibt,
                dann landet die Versteuerung bei Kl. 6.

                Die fälschlich einbehaltene (?) Lohnsteuer wird bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Je nach Gesamtumständen gibt's die (zum Teil / ganz / gar nicht) zurück.

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                  #9
                  Die fälschlich einbehaltene (?) Lohnsteuer wird bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Je nach Gesamtumständen gibt's die (zum Teil / ganz / gar nicht) zurück.
                  In strengen Sinn fälschlich einbehalten wurde die Lohnsteuer ja nicht. Bei Abrechnung auf Lohnsteuerklasse ist das nun mal so.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    In strengen Sinn fälschlich einbehalten wurde die Lohnsteuer ja nicht. Bei Abrechnung auf Lohnsteuerklasse ist das nun mal so.
                    Deshalb habe ich auch das (?) dahinter gesetzt. Sie ist nur aus Sicht des AN fälschlich abgezogen, aus Sicht des Finanzamts nicht.
                    Ob der AG wusste, was er tat, als er die Versteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen ausgewählt hat, werden wir vermutlich nicht in Erfahrung bringen.

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                      #11
                      Hallo,

                      das mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde wusste ich natürlich nicht (hätte ich aber drauf kommen können, denn wie schon angedeutet gibt es da normalerweise keine Lohnsteuern, selbst wenn es nicht als richtiger Minijob angemeldet wurde).

                      Also, warum Steuerklasse 6? Gibt es noch ein weiteres Arbeitsverhältnis?

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        @reckoner,
                        die Steuerklasse 6 muss ein AG auch verwenden, wenn er gar keine Steuermerkmale beim Finanzamt abgefragt hat.

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                          #13
                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          das mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde wusste ich natürlich nicht (hätte ich aber drauf kommen können, denn wie schon angedeutet gibt es da normalerweise keine Lohnsteuern, selbst wenn es nicht als richtiger Minijob angemeldet wurde).
                          Die Abrechnung eines Minijobs mittels Steuerklasse macht nur dann Sinn, wenn kein weiteres Arbeitsverhältnis existiert. Bei Steuerklasse sechs fallen der Regel Steuern an, weil die Freibeträge bei der ersten Steuerklasse sind..

                          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                          Also, warum Steuerklasse 6? Gibt es noch ein weiteres Arbeitsverhältnis?
                          Da der Arbeitgeber die Steuerklasse 6 verwendet hatte, muss man davon ausgehen, dass ein weiteres Arbeitsverhältnis existiert,
                          Zuletzt geändert von Trekker; 06.02.2025, 21:14.

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                            #14
                            Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                            @reckoner,
                            die Steuerklasse 6 muss ein AG auch verwenden, wenn er gar keine Steuermerkmale beim Finanzamt abgefragt hat.
                            Aber nur, wenn er den Minijob nicht pauschal versteuert,.

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                              #15
                              Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                              ...Da der Arbeitgeber die Steuerklasse 6 verwendet hatte, muss man davon ausgehen, dass ein weiteres Arbeitsverhältnis existiert,
                              Nein, das ist nicht die einzige Erklärung für die Steuerklasse 6.

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