Zitat von Trekker
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Steuerabzüge bei minijob.
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Zitat von RobSzu Beitrag anzeigendas Hauptformular N
Zitat von RobSzu Beitrag anzeigenund das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?
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Hallo,
Ich muss also nichts mehr tun, als das Hauptformular N auszufüllen? und das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?
Mein Ratschlag war ausdrücklich unter der Bedingung gefallen, dass es keine weiteren Einkommen gab.
Ich dachte eigentlich an einen Studenten, der einen kleinen Nebenjob hat (da kommt es wirklich vor, dass nicht als Minijob abgerechnet wird, das kann günstiger sein).
Hier sind wir uns jetzt aber mehr oder weniger einig, dass da noch mehr sein muss. Und darauf gehst du überhaupt nicht ein (also gesamtes Einkommen und Familienstand).
die Steuerklasse 6 muss ein AG auch verwenden, wenn er gar keine Steuermerkmale beim Finanzamt abgefragt hat.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch sollte es aber nicht vorkommen.
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[Zitat von Prabha Beitrag anzeigenTheoretisch ist es korrekt, dass das praktisch nicht vorkommen soll. Praktisch tut es das aber. ;-)
Zitat von Prabha Beitrag anzeigenJa, aber darum dreht es sich hier ja auch, um einen nicht pauschal versteuerten Minijob.
Wenn der Thrade-Ersteller seine erste Steuerklasse bereits bei einem anderen Arbeitgeber hinterlegt hat, dann wäre hier die Steuerklasse 6 richtig, aber unwirtschaftlich gewesen,
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Hallo Trekker,
wie kommst du jetzt auf das Thema Job + Minijob beim gleichen Arbeitgeber?
Meine These, dass manche Arbeitgeber es verpassen, die Lohnsteuermerkmale abzurufen (aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit) hat nichts damit zu tun, dass hier evtl. der Minijob beim gleichen AG ist wie die "normal" versteuerte Tätigkeit.
Für den AG ist die Abrechnung des Minijobs über die Steuerklasse immer wirtschaftlich. Immerhin spart er damit 2 % Abgaben! ;-) (Ja, ich weiß, das könnte er auch tun, wenn er die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dann hat der AN aber keine Chance die erstattet zu bekommen.)
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Zitat von Prabha Beitrag anzeigenHallo Trekker,
wie kommst du jetzt auf das Thema Job + Minijob beim gleichen Arbeitgeber?
Zitat von Prabha Beitrag anzeigenMeine These, dass manche Arbeitgeber es verpassen, die Lohnsteuermerkmale abzurufen (aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit) hat nichts damit zu tun, dass hier evtl. der Minijob beim gleichen AG ist wie die "normal" versteuerte Tätigkeit.[
Da Minijob und Hauptjob beim selben Arbeitgeber nicht zugelassen sind, würde mich schon interessieren, welche weiteren Gründe, als ein Zweitjob bei einem anderen Arbeitgeber für die Steuerklasse 6 sprechen.
Zitat von Prabha Beitrag anzeigenFür den AG ist die Abrechnung des Minijobs über die Steuerklasse immer wirtschaftlich. Immerhin spart er damit 2 % Abgaben! ;-) (Ja, ich weiß, das könnte er auch tun, wenn er die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dann hat der AN aber keine Chance die erstattet zu bekommen.)
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Hallo,
wir schweifen zwar ab, aber warum sollte das
Und weil diese Art der Abrechnung in der Gesamtbetrachtung unwirtschaftlich ist, ist es keine Alternative zur Pauschalversteuerung.
Ein gewöhnlicher Vollzeit-Arbeitnehmer ist sicher froh, wenn er für seinen Nebenjob nur 2% Steuern zahlen muss. Und für den Arbeitgeber sind 2% eben 2% (zugegeben, nur 2%).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Zitat von multi Beitrag anzeigenIch denke, wir sollten hier beenden. Trekker steigert sich offensichtlich in irgendetwas rein.
Zitat von reckoner Beitrag anzeigenEin gewöhnlicher Vollzeit-Arbeitnehmer ist sicher froh, wenn er für seinen Nebenjob nur 2% Steuern zahlen muss. Und für den Arbeitgeber sind 2% eben 2% (zugegeben, nur 2%).Zitat von reckoner Beitrag anzeigen…, aber warum sollte das
immer unwirtschaftlich sein?
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Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDu hast recht. Ich hab einfach ein Problem mit Fehlinterpretationen und Missverständnissen,
Seitdem postulierst du in Endlosschleife über Zweitjobs beim gleichen Arbeitgeber oder Abfindungen, von denen niemals die Rede war, weil sonst die Besteuerung nicht nach 6 hätte erfolgen dürfen und bekanntlich nicht sein kann was nicht sein darf.
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Zitat von multi Beitrag anzeigenDie sämtlich bei dir lagen.
Zitat von multi Beitrag anzeigenSeitdem postulierst du in Endlosschleife über Zweitjobs beim gleichen Arbeitgeber oder Abfindungen, von denen niemals die Rede war,...
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