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Steuerabzüge bei minijob.

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    #16
    Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
    Aber nur, wenn er den Minijob nicht pauschal versteuert,.
    Ja, aber darum dreht es sich hier ja auch, um einen nicht pauschal versteuerten Minijob.

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      #17
      Ich muss also nichts mehr tun, als das Hauptformular N auszufüllen? und das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?

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        #18
        Zitat von RobSzu Beitrag anzeigen
        das Hauptformular N
        Nein, den Hauptvordruck und die Anlage N. Weitere Anlagen sind abhängig davon, welche Einkünfte sonst noch bei Dir und bei Deinem Ehegatten vorhanden sind.

        Zitat von RobSzu Beitrag anzeigen
        und das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?
        Genau. Mein Elster allerdings auch, Du kannst ja vor dem Absenden schon die Steuerberechnung angucken.

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          #19
          Hallo,

          Ich muss also nichts mehr tun, als das Hauptformular N auszufüllen? und das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?
          Ich glaube ich werde solche Tipps wie "Nur Anlage N reicht" nicht mehr geben. Warum wird das immer wieder falsch verstanden?

          Mein Ratschlag war ausdrücklich unter der Bedingung gefallen, dass es keine weiteren Einkommen gab.
          Ich dachte eigentlich an einen Studenten, der einen kleinen Nebenjob hat (da kommt es wirklich vor, dass nicht als Minijob abgerechnet wird, das kann günstiger sein).

          Hier sind wir uns jetzt aber mehr oder weniger einig, dass da noch mehr sein muss. Und darauf gehst du überhaupt nicht ein (also gesamtes Einkommen und Familienstand).

          die Steuerklasse 6 muss ein AG auch verwenden, wenn er gar keine Steuermerkmale beim Finanzamt abgefragt hat.
          Theoretisch ist das korrekt. Praktisch sollte es aber nicht vorkommen.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen

            Theoretisch ist das korrekt. Praktisch sollte es aber nicht vorkommen.
            Theoretisch ist es korrekt, dass das praktisch nicht vorkommen soll. Praktisch tut es das aber. ;-)

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              #21
              [
              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
              Theoretisch ist es korrekt, dass das praktisch nicht vorkommen soll. Praktisch tut es das aber. ;-)
              Aber nicht für diesen Fall, weil
              Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
              Ja, aber darum dreht es sich hier ja auch, um einen nicht pauschal versteuerten Minijob.
              und der darf nicht beim selben Arbeitgeber sein. Der selbe Arbeitgeber kann beispielsweise eine Abfindung über die Steuerklasse 6 abrechnen. Die Pauschalversteuerung für einen Minijob kann nur über einen anderen Arbeitgeber in Anspruch genommen werden,

              Wenn der Thrade-Ersteller seine erste Steuerklasse bereits bei einem anderen Arbeitgeber hinterlegt hat, dann wäre hier die Steuerklasse 6 richtig, aber unwirtschaftlich gewesen,

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                #22
                Hallo Trekker,
                wie kommst du jetzt auf das Thema Job + Minijob beim gleichen Arbeitgeber?

                Meine These, dass manche Arbeitgeber es verpassen, die Lohnsteuermerkmale abzurufen (aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit) hat nichts damit zu tun, dass hier evtl. der Minijob beim gleichen AG ist wie die "normal" versteuerte Tätigkeit.
                Für den AG ist die Abrechnung des Minijobs über die Steuerklasse immer wirtschaftlich. Immerhin spart er damit 2 % Abgaben! ;-) (Ja, ich weiß, das könnte er auch tun, wenn er die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dann hat der AN aber keine Chance die erstattet zu bekommen.)

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                  #23
                  Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                  Hallo Trekker,
                  wie kommst du jetzt auf das Thema Job + Minijob beim gleichen Arbeitgeber?
                  Indem Du vermittelst , dass es neben einer Zweitbeschäftigung noch andere Gründe für die Steuerklasse 6 gibt, muss ich vermuten, dass du Dinge wie zum Beispiel eine Abfindung vom selben Arbeitgeber meinst.
                  Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                  Meine These, dass manche Arbeitgeber es verpassen, die Lohnsteuermerkmale abzurufen (aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit) hat nichts damit zu tun, dass hier evtl. der Minijob beim gleichen AG ist wie die "normal" versteuerte Tätigkeit.[
                  im vorliegenden Fall ist doch offensichtlich,, dass es sich um eine Zweitbeschäftigung handelt für der Arbeitgeber keine Lohnsteuemerkmale benötigt. Diese sind überflüssig, weil hier nur die Abrechnung als pauschal versteuerter Minijob angesagt ist.

                  Da Minijob und Hauptjob beim selben Arbeitgeber nicht zugelassen sind, würde mich schon interessieren, welche weiteren Gründe, als ein Zweitjob bei einem anderen Arbeitgeber für die Steuerklasse 6 sprechen.
                  Zitat von Prabha Beitrag anzeigen
                  Für den AG ist die Abrechnung des Minijobs über die Steuerklasse immer wirtschaftlich. Immerhin spart er damit 2 % Abgaben! ;-) (Ja, ich weiß, das könnte er auch tun, wenn er die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dann hat der AN aber keine Chance die erstattet zu bekommen.)
                  Und weil diese Art der Abrechnung in der Gesamtbetrachtung unwirtschaftlich ist, ist es keine Alternative zur Pauschalversteuerung.

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                    #24
                    Hallo,

                    wir schweifen zwar ab, aber warum sollte das
                    Und weil diese Art der Abrechnung in der Gesamtbetrachtung unwirtschaftlich ist, ist es keine Alternative zur Pauschalversteuerung.
                    immer unwirtschaftlich sein?

                    Ein gewöhnlicher Vollzeit-Arbeitnehmer ist sicher froh, wenn er für seinen Nebenjob nur 2% Steuern zahlen muss. Und für den Arbeitgeber sind 2% eben 2% (zugegeben, nur 2%).

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #25
                      Ich denke, wir sollten hier beenden. Trekker steigert sich offensichtlich in irgendetwas rein.

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                        #26
                        Zitat von multi Beitrag anzeigen
                        Ich denke, wir sollten hier beenden. Trekker steigert sich offensichtlich in irgendetwas rein.
                        Du hast recht. Ich hab einfach ein Problem mit Fehlinterpretationen und Missverständnissen, Wie zum Beispiel mit der nachfolgenden
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Ein gewöhnlicher Vollzeit-Arbeitnehmer ist sicher froh, wenn er für seinen Nebenjob nur 2% Steuern zahlen muss. Und für den Arbeitgeber sind 2% eben 2% (zugegeben, nur 2%).
                        Vollkommen richtig,
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        …, aber warum sollte das
                        immer unwirtschaftlich sein?
                        Mein Unwirtschaftlich bezog sich auf die Abrechnung mit Steuerklasse. Die ist nur für diejenigen wirtschaftlich bei denen es die einzige Steuerklasse ist, wie zum Beispiel beim Minijob eines Studenten.

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                          #27
                          Zitat von Trekker Beitrag anzeigen
                          Du hast recht. Ich hab einfach ein Problem mit Fehlinterpretationen und Missverständnissen,
                          Die sämtlich bei dir lagen. Der Sachverhalt ist ausschließlich, dass ein AG aus unbekannten Gründen einen Minijob auf Steuerklasse 6 abgerechnet hat, obwohl er anscheinend pauschal besteuert werden sollte.

                          Seitdem postulierst du in Endlosschleife über Zweitjobs beim gleichen Arbeitgeber oder Abfindungen, von denen niemals die Rede war, weil sonst die Besteuerung nicht nach 6 hätte erfolgen dürfen und bekanntlich nicht sein kann was nicht sein darf.

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                            #28
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen
                            Die sämtlich bei dir lagen.
                            Vielleicht darf ich noch hinzuzfügen, dass meine Probleme auch bewußt übertriebene Falschdarstellungen einschließen. Vor allem dann wenn sie provokativ angelegt sind. Ansonsten solltest du mir meine Fehlinterpretationen und Missverständnisse nachweisen.
                            Zitat von multi Beitrag anzeigen
                            Seitdem postulierst du in Endlosschleife über Zweitjobs beim gleichen Arbeitgeber oder Abfindungen, von denen niemals die Rede war,...
                            Im Verlauf des Threads haben mehrere Teilnehmer über mögliche Gründe gemutmaßt. So etwas nennt sich Diskussion und führt häufig zu einem besseren Verständnis. Und da man hier nicht steuerberatend tätig sein darf, darf bzw. muss man mehrere Möglichkeiten ins Feld führen.

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