Zitat von Trekker
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Keine Ankündigung bisher.
Steuerabzüge bei minijob.
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Nein, den Hauptvordruck und die Anlage N. Weitere Anlagen sind abhängig davon, welche Einkünfte sonst noch bei Dir und bei Deinem Ehegatten vorhanden sind.Zitat von RobSzu Beitrag anzeigendas Hauptformular N
Genau. Mein Elster allerdings auch, Du kannst ja vor dem Absenden schon die Steuerberechnung angucken.Zitat von RobSzu Beitrag anzeigenund das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?
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Hallo,
Ich glaube ich werde solche Tipps wie "Nur Anlage N reicht" nicht mehr geben. Warum wird das immer wieder falsch verstanden?Ich muss also nichts mehr tun, als das Hauptformular N auszufüllen? und das Finanzamt selbst berechnet, ob ich eine Steuererstattung bekomme?
Mein Ratschlag war ausdrücklich unter der Bedingung gefallen, dass es keine weiteren Einkommen gab.
Ich dachte eigentlich an einen Studenten, der einen kleinen Nebenjob hat (da kommt es wirklich vor, dass nicht als Minijob abgerechnet wird, das kann günstiger sein).
Hier sind wir uns jetzt aber mehr oder weniger einig, dass da noch mehr sein muss. Und darauf gehst du überhaupt nicht ein (also gesamtes Einkommen und Familienstand).
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch sollte es aber nicht vorkommen.die Steuerklasse 6 muss ein AG auch verwenden, wenn er gar keine Steuermerkmale beim Finanzamt abgefragt hat.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Theoretisch ist es korrekt, dass das praktisch nicht vorkommen soll. Praktisch tut es das aber. ;-)Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
Theoretisch ist das korrekt. Praktisch sollte es aber nicht vorkommen.
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[Aber nicht für diesen Fall, weilZitat von Prabha Beitrag anzeigenTheoretisch ist es korrekt, dass das praktisch nicht vorkommen soll. Praktisch tut es das aber. ;-)
und der darf nicht beim selben Arbeitgeber sein. Der selbe Arbeitgeber kann beispielsweise eine Abfindung über die Steuerklasse 6 abrechnen. Die Pauschalversteuerung für einen Minijob kann nur über einen anderen Arbeitgeber in Anspruch genommen werden,Zitat von Prabha Beitrag anzeigenJa, aber darum dreht es sich hier ja auch, um einen nicht pauschal versteuerten Minijob.
Wenn der Thrade-Ersteller seine erste Steuerklasse bereits bei einem anderen Arbeitgeber hinterlegt hat, dann wäre hier die Steuerklasse 6 richtig, aber unwirtschaftlich gewesen,
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Hallo Trekker,
wie kommst du jetzt auf das Thema Job + Minijob beim gleichen Arbeitgeber?
Meine These, dass manche Arbeitgeber es verpassen, die Lohnsteuermerkmale abzurufen (aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit) hat nichts damit zu tun, dass hier evtl. der Minijob beim gleichen AG ist wie die "normal" versteuerte Tätigkeit.
Für den AG ist die Abrechnung des Minijobs über die Steuerklasse immer wirtschaftlich. Immerhin spart er damit 2 % Abgaben! ;-) (Ja, ich weiß, das könnte er auch tun, wenn er die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dann hat der AN aber keine Chance die erstattet zu bekommen.)
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Indem Du vermittelst , dass es neben einer Zweitbeschäftigung noch andere Gründe für die Steuerklasse 6 gibt, muss ich vermuten, dass du Dinge wie zum Beispiel eine Abfindung vom selben Arbeitgeber meinst.Zitat von Prabha Beitrag anzeigenHallo Trekker,
wie kommst du jetzt auf das Thema Job + Minijob beim gleichen Arbeitgeber?
im vorliegenden Fall ist doch offensichtlich,, dass es sich um eine Zweitbeschäftigung handelt für der Arbeitgeber keine Lohnsteuemerkmale benötigt. Diese sind überflüssig, weil hier nur die Abrechnung als pauschal versteuerter Minijob angesagt ist.Zitat von Prabha Beitrag anzeigenMeine These, dass manche Arbeitgeber es verpassen, die Lohnsteuermerkmale abzurufen (aus Unwissenheit oder Nachlässigkeit) hat nichts damit zu tun, dass hier evtl. der Minijob beim gleichen AG ist wie die "normal" versteuerte Tätigkeit.[
Da Minijob und Hauptjob beim selben Arbeitgeber nicht zugelassen sind, würde mich schon interessieren, welche weiteren Gründe, als ein Zweitjob bei einem anderen Arbeitgeber für die Steuerklasse 6 sprechen.
Und weil diese Art der Abrechnung in der Gesamtbetrachtung unwirtschaftlich ist, ist es keine Alternative zur Pauschalversteuerung.Zitat von Prabha Beitrag anzeigenFür den AG ist die Abrechnung des Minijobs über die Steuerklasse immer wirtschaftlich. Immerhin spart er damit 2 % Abgaben! ;-) (Ja, ich weiß, das könnte er auch tun, wenn er die Pauschalsteuer auf den AN abwälzt. Dann hat der AN aber keine Chance die erstattet zu bekommen.)
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Hallo,
wir schweifen zwar ab, aber warum sollte das
immer unwirtschaftlich sein?Und weil diese Art der Abrechnung in der Gesamtbetrachtung unwirtschaftlich ist, ist es keine Alternative zur Pauschalversteuerung.
Ein gewöhnlicher Vollzeit-Arbeitnehmer ist sicher froh, wenn er für seinen Nebenjob nur 2% Steuern zahlen muss. Und für den Arbeitgeber sind 2% eben 2% (zugegeben, nur 2%).
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Du hast recht. Ich hab einfach ein Problem mit Fehlinterpretationen und Missverständnissen, Wie zum Beispiel mit der nachfolgendenZitat von multi Beitrag anzeigenIch denke, wir sollten hier beenden. Trekker steigert sich offensichtlich in irgendetwas rein.
Vollkommen richtig,Zitat von reckoner Beitrag anzeigenEin gewöhnlicher Vollzeit-Arbeitnehmer ist sicher froh, wenn er für seinen Nebenjob nur 2% Steuern zahlen muss. Und für den Arbeitgeber sind 2% eben 2% (zugegeben, nur 2%).Mein Unwirtschaftlich bezog sich auf die Abrechnung mit Steuerklasse. Die ist nur für diejenigen wirtschaftlich bei denen es die einzige Steuerklasse ist, wie zum Beispiel beim Minijob eines Studenten.Zitat von reckoner Beitrag anzeigen…, aber warum sollte das
immer unwirtschaftlich sein?
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Die sämtlich bei dir lagen. Der Sachverhalt ist ausschließlich, dass ein AG aus unbekannten Gründen einen Minijob auf Steuerklasse 6 abgerechnet hat, obwohl er anscheinend pauschal besteuert werden sollte.Zitat von Trekker Beitrag anzeigenDu hast recht. Ich hab einfach ein Problem mit Fehlinterpretationen und Missverständnissen,
Seitdem postulierst du in Endlosschleife über Zweitjobs beim gleichen Arbeitgeber oder Abfindungen, von denen niemals die Rede war, weil sonst die Besteuerung nicht nach 6 hätte erfolgen dürfen und bekanntlich nicht sein kann was nicht sein darf.
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Vielleicht darf ich noch hinzuzfügen, dass meine Probleme auch bewußt übertriebene Falschdarstellungen einschließen. Vor allem dann wenn sie provokativ angelegt sind. Ansonsten solltest du mir meine Fehlinterpretationen und Missverständnisse nachweisen.Zitat von multi Beitrag anzeigenDie sämtlich bei dir lagen.
Im Verlauf des Threads haben mehrere Teilnehmer über mögliche Gründe gemutmaßt. So etwas nennt sich Diskussion und führt häufig zu einem besseren Verständnis. Und da man hier nicht steuerberatend tätig sein darf, darf bzw. muss man mehrere Möglichkeiten ins Feld führen.Zitat von multi Beitrag anzeigenSeitdem postulierst du in Endlosschleife über Zweitjobs beim gleichen Arbeitgeber oder Abfindungen, von denen niemals die Rede war,...
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