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Arbeitnehmeranteil der Rentenbeiträge an mich überwiesen

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    Arbeitnehmeranteil der Rentenbeiträge an mich überwiesen

    Hallo an alle,

    im folgenden möchte ich gerne meine Situation erklären, um ein bisschen zur Aufklärung des Titels beizutragen. Ich gebe zu, dass der Titel etwas kryptisch formuliert ist. Mir ist nur leider nichts besseres eingefallen, da ich mich nicht so intensiv mit Steuerthemen auseinandersetze.

    Im April 2024 habe ich einen bei meinem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten und wurde auch ganz normal sozialversicherungspflichtig angemeldet. Nur übe ich einen Beruf aus, bei dem ich meine Rente in ein Versorgungswerk einzahle und mich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien muss. Diesen Antrag habe ich auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung gestellt und habe den Nachweis über die Befreiung für April erhalten. Die Befreiung habe ich auch meinem Arbeitgeber weitergeleitet, der sich aber ungeschickt angestellt hat und mich erst ab Oktober befreit hat. Meine Rentenbeiträge werden also erst ab Oktober an das Versorgungswerk weitergegeben. Der Arbeitnehmeranteil von April bis Oktober wurde nicht an das Versorgungswerk geleitet, sondern auf mein Konto überwiesen.
    Gleichzeitig hat das Versorgungswerk über ein SEPA-Mandat alle noch fälligen Beiträge inklusive diesem Arbeitnehmeranteils von dem Konto meines Arbeitgebers abgebucht.
    Die Frage ist nun, wie ich dieses zusätzliche Geld versteuere, da ich eine Ausschlussklausel im Vertrag habe und der Arbeitgeber es nicht zurückgefordert hat.
    Ich müsste wissen wo in Elster ich dieses Geld anbringen soll, da es in meinem Lohnsteuerbescheid nicht aufgeführt ist.

    Bei Fragen und Unverständlichkeiten könnt Ihr diese gerne stellen, für mich ist diese Angelegenheit auch etwas verwirrend. Ein Bild des Lohnbescheids von Oktober ist im Anhang beigefügt.
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    #2
    In der Lohnsteuerbescheinigung 2024 (hast du die schon?) sollten alle Zahlungen aufgeführt sein. Erstattungen von der RV ggf. mit Minuszeichen. Ggf. wurde auch saldiert.

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      #3
      Hallo Kloebi und St1ft ,

      das ist doch keine Lohnsteuerbescheinigung, sonder der gewöhnliche, monatliche Gehaltszettel.
      Die Lohnsteuerbescheinigung bekommst du erst Ende Februar.

      Gruß - Hans

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        #4
        mir war das klar.

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          #5
          Die Lohnsteuerbescheinigung habe ich bereits erhalten, da ist der Betrag gar nicht aufgeführt. Kloebi, Hans53
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            #6
            Hallo St1ft ,

            Zitat von St1ft Beitrag anzeigen
            wie ich dieses zusätzliche Geld versteuere
            Dieses Geld sollst du ja auch nicht versteuern. Ich kenne ja deinen Vertrag nicht und wie das geregelt ist.
            Dein RV-Beitrag wird dir ja offensichtlich vom Lohn abgezogen. Wenn dir nun dein AG seinen Anteil an dich überweist,
            so must du selbigen an deinen Versicherer weiterleiten.

            Gruß - Hans

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              #7
              normalerweise ist es so geregelt, dass mein Arbeitgeber für mich die Beiträge an das Versorgungswerk überweist, was er auch ab Oktober angefangen hat.
              Das Geld wollte ich auch erst dem Versorgungswerk überweisen, die wollten es aber nicht. Mir wurde vom Versorgungswerk mitgeteilt, dass sie per SEPA Mandat alle zu entrichtenden Beiträge ab April bei meinem Arbeitgeber eingezogen haben.

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                #8
                Mir wurde vom Versorgungswerk mitgeteilt, dass sie per SEPA Mandat alle zu entrichtenden Beiträge ab April bei meinem Arbeitgeber eingezogen haben.
                Wenn ich mir deine Lohnsteuerbescheinigung ansehe, kann das aber nicht stimmen. Da werden ja weniger als 3.000 € bescheinigt und das bei einem

                Bruttolohn von 40.000 €. Wir hier werden das Problem allerdings nicht lösen können.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  An wen sollte ich mich wenden?

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                    #10
                    Hallo St1ft,
                    m.E. wäre der Steuerberater deines Arbeitgebers ein guter Ansprechpartner.


                    Hat der AG die an dich überwiesenen Beträge für das Versorgungswerk nicht zurückgefordert, weil die bei ihm nachträglich doch noch eingezogen haben?
                    Er müsste ja auch die an die Gesetzl. RV gezahlten Beträge von dort zurückbekommen...

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                      #11
                      Hallo St1ft ,

                      Zitat von St1ft Beitrag anzeigen
                      Im April 2024 habe ich einen bei meinem Arbeitgeber angefangen zu arbeiten und wurde auch ganz normal sozialversicherungspflichtig angemeldet.Nur übe ich einen Beruf aus, bei dem ich meine Rente in ein Versorgungswerk einzahle und mich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien muss.
                      Ist das jetzt vielleicht auch noch ein zweiter, neuer AG???

                      Da scheint ja einiges schiefgelaufen zu sein, zwischen dem/n AG'n, der GRV- bei der Befreiung und dem neuen Versorgungswerk.
                      Zumindest scheint ja das neue Versorgungswerk das jetzt mit dem SEPA-Mandat auf eine gute Basis gestellt zu haben.
                      Was zwischen April und Oktober war - kann man nur erahnen.

                      Gruß - Hans

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                        #12
                        Es gibt nur den einen Arbeitgeber, davor war ich noch im Studium. Es verhält sich immer so, dass man vom Arbeitgeber zuerst bei der gesetzlichen Rentenversicherung angemeldet wird. Ich habe dann drei Monate Zeit, um die Befreiung bei der GRV zu beantragen. Was ich getan habe, auch innerhalb der drei Monate. Die gesetzliche Rentenversicherung hat mir dann die Befreiung über das Versorgungswerk zugeschickt mit einer Kopie für den Arbeitgeber. Die Kopie habe ich dann bei dem Arbeitgeber eingereicht.

                        Hier fangen dann die Probleme an. Mein Arbeitgeber hat es dann Monate lang nicht geschafft, meine Beiträge an das Versorgungswerk weiterzuleiten, obwohl ich ihn mehrfach darauf angesprochen habe. Rechtlich gesehen bin ich gegenüber dem Versorgungswerk verantwortlich für meine Beiträge und die waren dann kurz davor, ein Mahnverfahren gegen mich zu starten.
                        Im Oktober endlich hat es mein Arbeitgeber geschafft. mich beim Versorgungswerk anzumelden, hat aber die Beiträge nicht überwiesen.
                        Erst im Dezember, als mir erneut ein Mahnverfahren bevorstand, hat mein Arbeitgeber das SEPA Verfahren akzeptiert.

                        Vom Steuerberater meines Arbeitgebers wurde mir mitgeteilt, dass sie an der Lohnsteuerbescheinigung nichts mehr ändern können und wollen.

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                          #13
                          Das Problem müsste sich doch lösen, wenn du die Arbeitgeberbeiträge um die zusätzlichen Zahlungen erhöhst.

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                            #14
                            Hallo St1ft

                            Zitat von St1ft Beitrag anzeigen
                            Die gesetzliche Rentenversicherung hat mir dann die Befreiung über das Versorgungswerk zugeschickt mit einer Kopie für den Arbeitgeber.
                            Erst im Dezember, als mir erneut ein Mahnverfahren bevorstand, hat mein Arbeitgeber das SEPA Verfahren akzeptiert.
                            Vom Steuerberater meines Arbeitgebers wurde mir mitgeteilt, dass sie an der Lohnsteuerbescheinigung nichts mehr ändern können und wollen.
                            Zumindest hast du jetzt das genaue Datum des Wechsels zum Versorgungswerk - siehe Bescheinigung von der DRV.
                            Jetzt kann man genau errechnen was die Deutsche RV bekommt und was ab dann das Versorgungswerk bekommt.
                            Seit Dezember läuft dann ja alles korrekt.

                            Und genau so muss das der Lohnbearbeiter bescheinigen, notfalls muss er halt eine Rückrechnung machen. Das muss jetzt so gemacht werden!!!

                            Bitte kümmere dich auch gleich um deine SV-Bescheinigungen: Beginn der Beschäftigung, Wechsel des Versicherers, Jahresmeldung2024 usw.
                            Das brauchst du für deinen Rentenverlauf, das ist quasi dein Lebenswerk!
                            Wenndas jetzt nicht richtig gemacht wird, muss das bei deinem Renteneintritt richtiggestellt werden und wer kann das dann noch????


                            Gruß - Hans

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