Hallo zusammen,
ich bekomme Ende Februar eine Abfindung in Höhe von 220.000 Euro, für die der Arbeitsgeber ja leider ab Januar 2025 nicht mehr automatisch die Fünftelregelung geltend machen kann. Werde somit erst einmal über 90.000 Euro Steuern zahlen müssen... Ansonsten beziehe ich keine weiteren Einkünfte dieses Jahr, nur ALG in Höhe von 30.000 Euro. Allerdings werde ich im Sommer heiraten. Mein Mann verdient derzeit 50.000 Euro/Jahr. Für uns stellt sich gerade Frage, ob in meinem Fall eine Einzelveranlagung für 2025 günstiger ist als eine Zusammenveranlagung. Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, ob ich nach der Heirat nicht von Steuerklasse 1 in 3 wechseln sollte, weil das ja aus Sicht der ALG günstiger ist. Stellt sich jedoch die Frage, ob man einzelveranlagt sein kann und trotzdem in Steuerklasse 3. Bin ein wenig verwirrt... kann jemand auzsklären? Beste Grüße. Anou
ich bekomme Ende Februar eine Abfindung in Höhe von 220.000 Euro, für die der Arbeitsgeber ja leider ab Januar 2025 nicht mehr automatisch die Fünftelregelung geltend machen kann. Werde somit erst einmal über 90.000 Euro Steuern zahlen müssen... Ansonsten beziehe ich keine weiteren Einkünfte dieses Jahr, nur ALG in Höhe von 30.000 Euro. Allerdings werde ich im Sommer heiraten. Mein Mann verdient derzeit 50.000 Euro/Jahr. Für uns stellt sich gerade Frage, ob in meinem Fall eine Einzelveranlagung für 2025 günstiger ist als eine Zusammenveranlagung. Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, ob ich nach der Heirat nicht von Steuerklasse 1 in 3 wechseln sollte, weil das ja aus Sicht der ALG günstiger ist. Stellt sich jedoch die Frage, ob man einzelveranlagt sein kann und trotzdem in Steuerklasse 3. Bin ein wenig verwirrt... kann jemand auzsklären? Beste Grüße. Anou
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