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Freiberuflich für China tätig. Welche Anlagen?

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    Freiberuflich für China tätig. Welche Anlagen?

    Ich arbeite freiberuflich von Deutschland aus für einen Kunden in China. Mein Einkommen wurde in China versteuert. Es gibt mit China ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wie muss ich das in meiner Einkommensteuer angeben?




    Ich vermute:

    Anlage N für mein Einkommen als Angestellter

    Anlage S für das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit
    oder/und
    Anlage AUS weil das Geld aus China kommt

    und die EÜR zur Ermittlung des Gewinns aus der freiberuflichen Tätigkeit

    Dazu hab ich einige Fragen:

    EÜR:
    Trage ich die bereits in China versteuerten Einnahmen ein? Wenn ja, wo?

    In der Einkommenssteuererklärung:
    Wo trage ich das Ergebnis aus der EÜR ein?
    Anlage S - Zeile 38? und/oder Anlage AUS Zeile 36?



    Ich bin ziemlich ratlos und würde mich über eine Erklärung freuen.

    #2
    Um welches Jahr geht's denn? Zeile 36 der Anlage S für 2024 betrifft den Veräußerungsgewinn.

    Du bist unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland. Also Anlage S.

    Handelt es sich bei der chinesischen Steuer wirklich um Einkommensteuer? Hast Du dort eine Einkommensteuererklärung abgegeben? Oder ist es doch Umsatzsteuer?

    Zitat von Burkhard62 Beitrag anzeigen
    Mein Einkommen wurde in China versteuert
    Das ist ein Passivsatz. Er sagt nichts darüber aus wer die Steuer bezahlt hat.

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      #3
      Hallo

      Es geht um 2023. Und die chinesische Steuerbescheinigung ist über Einkommensteuer. Die Erklärung hat die Buchhaltung meines Kunden gemacht. Sie haben dann die Steuer von meiner Rechnung abgezogen und mir den Rest überwiesen.

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        #4
        Grundsätzlich gehört der Gewinn aus selbständiger Tätigkeit in Zeile 4 der Anlage S.

        Wie wird die Einkommensteuer denn in der chinesischen Steuerbescheinigung bezeichnet? Wissen die chinesen überhaupt, wie hoch Dein Einkommen ist?

        Wie verstehst Du Artikel 14 des Doppelbesteuerungsabkommens?

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          #5
          Erst mal vielen Dank für die schnelle Antwort

          Ich war in meiner Frage wahrscheinlich nicht ausführlich genug.

          Ich berate als Dipl.Ing. eine Firma in China. 2023 war ich dazu 3 Wochen vor Ort und hatte dort ein Büro in der Firma des Kunden. In 2024 habe ich die weitere Beratung über das Internet von Deutschland aus gemacht.

          Der Kunde hat mir für 2023 zwei Bescheinigungen geschickt, auf chinesisch. Google translate übersetzt die Eine als „Einkommenssteuer, Steuer auf Arbeitsentgelt“ und die Zweite als „Umsatzsteuer für Beratung“.

          Wenn ich Artikel 14 richtig verstehe ist es korrekt dass ich für 2023 Steuern in China bezahlt habe aber für 2024 wird die Steuer in Deutschland fällig?

          Die Chinesen wissen nicht was ich in Deutschland verdient habe.

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