Ich arbeite freiberuflich von Deutschland aus für einen Kunden in China. Mein Einkommen wurde in China versteuert. Es gibt mit China ein Doppelbesteuerungsabkommen. Wie muss ich das in meiner Einkommensteuer angeben?
Ich vermute:
Anlage N für mein Einkommen als Angestellter
Anlage S für das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit
oder/und
Anlage AUS weil das Geld aus China kommt
und die EÜR zur Ermittlung des Gewinns aus der freiberuflichen Tätigkeit
Dazu hab ich einige Fragen:
EÜR:
Trage ich die bereits in China versteuerten Einnahmen ein? Wenn ja, wo?
In der Einkommenssteuererklärung:
Wo trage ich das Ergebnis aus der EÜR ein?
Anlage S - Zeile 38? und/oder Anlage AUS Zeile 36?
Ich bin ziemlich ratlos und würde mich über eine Erklärung freuen.
Ich vermute:
Anlage N für mein Einkommen als Angestellter
Anlage S für das Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit
oder/und
Anlage AUS weil das Geld aus China kommt
und die EÜR zur Ermittlung des Gewinns aus der freiberuflichen Tätigkeit
Dazu hab ich einige Fragen:
EÜR:
Trage ich die bereits in China versteuerten Einnahmen ein? Wenn ja, wo?
In der Einkommenssteuererklärung:
Wo trage ich das Ergebnis aus der EÜR ein?
Anlage S - Zeile 38? und/oder Anlage AUS Zeile 36?
Ich bin ziemlich ratlos und würde mich über eine Erklärung freuen.
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