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Studienkosten von Ausland in Deutschlang geltend machen?

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    Studienkosten von Ausland in Deutschlang geltend machen?

    Guten Tag,

    laut meines wissen ist es möglich die Studiengebühren die in Ausland (EU Land) entstanden sind, hier geltend zu machen. Dazu brauchte ich Tipps/Info.
    Zum Person: Lebt in Deutschland 356 Tage im Jahr, ist Verheiratet hat Kinder, Ehemann erwerbstätig. Neben Kindererziehung macht Sie neben her noch eine Fortbildung in Ausland, die mit Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Fahrten zu Prüfung, mit Übernachtung usw. entstanden sind.

    Welche kosten kann man steuerlich gelten machen, welche Bescheinigungen, Rechnungen muss man dem Finanzamte vorgelegt werden? Sind Zusammenveranlagt.

    Zweite Frage: Studium hat schon 2023 begonnen, kann man von dem Kosten auch noch etwas gelten machen und wie?

    Danke

    Wen mehr Informationen benötig werden einfach schreiben.

    Gruß Drazse

    #2
    Es sind die gleichen Sonderausgaben und Werbungskosten abzugsfähig, wie wenn diese im Inland entstanden wären.

    Wenn für 2023 noch keine Steuererklärung eingereicht wurde und die Voraussetzungen bzgl. Wohnsitz im Inland erfüllt waren dann kann man diese Erklärung noch einreichen.

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      #3
      Hallo,

      danke für die Rückmeldung. Ich war einige tage unterwegs.

      Wohnsitz ist im Inland, es gibt aber auch ein Wohnsitz im Ausland, einige Studiengebühren sind auf dieser Adresse ausgestellt wurden, ist das ein Problem?

      Die 2023 Steuererk... wurde schon abgegeben, kann man da noch was machen??

      Danke schön!

      Kommentar


        #4
        Okay, das hab ich dann falsch formuliert: wenn der Bescheid für 2023 noch nicht rechtskräftig ist, können auch noch Angaben nachgereicht werden.

        Mit Elster haben Deine Fragen ja jetzt wirklich nichts zu tun. Es ist aber nicht verboten, umzuziehen, wenn man eine Rechnung erhalten hat, die man steuerlich geltend machen will.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Es sind die gleichen Sonderausgaben und Werbungskosten abzugsfähig, wie wenn diese im Inland entstanden wären.
          Sind Sie sich da so sicher? Lesen Sie mal das hier. https://www.pkf-fasselt.de/artikel/s...-studienkosten

          "Grundsätzlich muss es sich bei der ausländischen Hochschule um eine in Deutschland anerkannte Einrichtung handeln (sog. Gleichwertigkeit i.S. des Hochschulrahmengesetzes). Dabei muss ein erkennbarer Bezug zu einer (ggf. später beabsichtigten) beruflichen Tätigkeit bestehen und es dürfen nicht nur private Motive und Interessen verwirklicht werden. Des Weiteren kommt es darauf an, ob es sich beim Studium um ein Erst- oder Aufbau-/Zweitstudium handelt und ob dieses im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet."

          auch hier wird eingeschränkt: "https://www.studimed.de/steuerliche-absetzbarkeit-eines-medizinstudiums-im-ausland/

          "Eine der Grundvoraussetzungen für eine Möglichkeit der steuerlichen Berücksichtigung in Deutschland ist, dass die Studienleistungen aus dem Ausland auch in Deutschland anerkannt werden. Der deutsche Staat möchte sich hier absichern, dass die Allgemeinheit nicht mit Steuervorteilen für nicht anerkennungsfähige Studien belastet wird. Grundsätzlich ist es so, dass Studien- und Prüfungsleistungen, die an ausländischen Hochschulen erbracht worden sind, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. (§20 HRG / Hochschulrahmengesetz)."

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            #6
            Danke für die Rückmeldung und für die Hinweise.

            >> Sei macht ein Weiterbildung als stattlich Geprüfte Bilanzbuchhalterin. Die Prüfungskosten und die Gebühren für die Fortbildung müssten somit absetzbar sein?
            Nur für die zwei Haupt Prüfungen hat Sie anreißen müssen, die Restliche wurden Online gemacht. Die Kosten: Reisekosten und Hotelkosten kann man absetzen?

            >> Sie macht auch eine Weiterbildung zu Stattlich Geprüfte Steuerberaterin, da es von Deutsche Steuerrecht abweicht ist jetzt die Frage: Welche kosten, kann man überhaupt steuerlich gelten machen? Damit Sie in Deutschland als Steuerberaterin arbeiten darf muss Sie bestimmt ein ergenzung Kurs absolvieren?


            Danke schön



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              #7
              Sollte deine wer auch immer diese Fragen als angehende Steuerberaterin nicht selbst beantworten können :-)
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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