Guten Tag,
laut meines wissen ist es möglich die Studiengebühren die in Ausland (EU Land) entstanden sind, hier geltend zu machen. Dazu brauchte ich Tipps/Info.
Zum Person: Lebt in Deutschland 356 Tage im Jahr, ist Verheiratet hat Kinder, Ehemann erwerbstätig. Neben Kindererziehung macht Sie neben her noch eine Fortbildung in Ausland, die mit Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Fahrten zu Prüfung, mit Übernachtung usw. entstanden sind.
Welche kosten kann man steuerlich gelten machen, welche Bescheinigungen, Rechnungen muss man dem Finanzamte vorgelegt werden? Sind Zusammenveranlagt.
Zweite Frage: Studium hat schon 2023 begonnen, kann man von dem Kosten auch noch etwas gelten machen und wie?
Danke
Wen mehr Informationen benötig werden einfach schreiben.
Gruß Drazse
laut meines wissen ist es möglich die Studiengebühren die in Ausland (EU Land) entstanden sind, hier geltend zu machen. Dazu brauchte ich Tipps/Info.
Zum Person: Lebt in Deutschland 356 Tage im Jahr, ist Verheiratet hat Kinder, Ehemann erwerbstätig. Neben Kindererziehung macht Sie neben her noch eine Fortbildung in Ausland, die mit Studiengebühren, Prüfungsgebühren und Fahrten zu Prüfung, mit Übernachtung usw. entstanden sind.
Welche kosten kann man steuerlich gelten machen, welche Bescheinigungen, Rechnungen muss man dem Finanzamte vorgelegt werden? Sind Zusammenveranlagt.
Zweite Frage: Studium hat schon 2023 begonnen, kann man von dem Kosten auch noch etwas gelten machen und wie?
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