Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag Studium als Zweitausbildung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    okay, das habe ich mittlerweile gefunden, und was soll ich da jetzt eintragen?
    Für 2021 m. E. noch nichts, bei der Erklärung für 2022 dann den Verlust aus 2021, also den negativen GdE (Gesamtbetrag der Einkünfte) des Jahres 2021
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #17
      Hallo Pappmann!

      Ich bin also parallel ca. 30 Std / woche Arbeiten gegangen.
      wenn dem so ist, und zwar das ganze Jahr, dann haben Sie einen Bruttolohn von mindestens 16.000€ bezogen ... !?

      es ist äußerst unwahrscheinlich, dass Sie für ein Fernstudium Studienkosten/Fortbildungskosten in dieser Höhe bzw. darüber haben ... außer Sie haben z.B. an einer Eliteuni studiert ... !?

      damit wäre das Thema "Verlustvortrag/-rücktrag" überhaupt nicht ihr Thema ... !?

      Ihr Thema wäre dann schlicht und einfach "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit minus Werbungskosten" - und das war's dann, nix Vor- und Rücktrag und sonstige schweißtreibende Aktionen ... !?
      Zuletzt geändert von Uwe64; 23.04.2025, 20:13.

      Kommentar


        #18
        multi es ist verständlich, aber ich verstehe deine Message dahinter nicht - inwiefern ist die Information jetzt relevant für meinen Fall und / oder willst du mir damit irgendeinen Hinweis geben, de ich nicht verstehe?!
        Charlie24 okay verstehe!
        Uwe64 Hallo und danke für deinen Input. Vielleicht nochmal zur Erörterung: ich habe mich bis zu diesem Jahr ja ohnehin noch niemals intensiver in meinem Leben mit diesem Thema befasst. Mir wurde nur von verschiedenen Seiten (einschließlich meiner Uni) zugetragen, dass es Sinn macht, eine Steuererklärung, mit Betonung auf den Verlustvortrag, abzugeben, um darüber die Studiengebühren (teilweise) auszugleichen. Ich bin dir, Uwe, dankbar, dass du da jetzt nochmal diesen "kritischen Hinweis" gegeben hast, dass das alles möglicherweise gar nichts bringen könnte. Nach nochmaliger Recherche bin ich dahingehend leider immer noch nicht wirklich sicher. Ich habe knapp 1000€ weniger an Fortbildungsausgaben gehabt, als ich Einnahmen hatte. Ich habe nicht durchgehend die 30 Std gearbeitet, es war eine ca.-Angabe, und habe die Studiengebühren für den gesamten Studienzeitraum auf einmal im Jahr 2021 bezahlt.

        Kommentar


          #19
          Ich habe knapp 1000€ weniger an Fortbildungsausgaben gehabt, als ich Einnahmen hatte.
          Dann bleibt der Gesamtbetrag der Einkünfte positiv, es entsteht kein Verlust und dementsprechend gibt es auch keinen Verlustvortrag.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #20
            Jup. Wirklich verstanden habe ich die ganzen verschiedenen Informationen in Kombination zwar immer noch nicht, aber ich denke, es macht wenig Sinn, sich da jetzt noch reinzuknien, wie Uwe schon sagt.
            Besten Dank für den ganzen Input!

            Kommentar


              #21
              Es ist eigentlich ganz einfach und leicht zu verstehen, dass die Ausgaben höher sein müssen als die Einnahmen, wenn ein Verlust entstehen soll.

              Kommentar

              Lädt...
              X