Hallo,
erst einmal tausend Dank an die barmherzigen Samariter, die hier tagaus tagein Antworten geben!
Ich habe folgende Frage: Ich finde nicht, wo man *nicht*-geringwertige Wirtschaftsgüter in der EÜR angibt. Es ist mit klar bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (Zeile 35). Ich habe jedoch eine Festplatte als Ausgabe. Da diese nicht selbstständig betrieben werden kann (sondern nur in Verbindung mit einem Computer), ist sie kein GWG. Die Kosten waren 200€. Kann mir freundlicherweise jemand die passende Zeile nennen?
Außerdem frage ich mich, ob es bei der Wahl der Zeile eine Rolle spielt, dass ich mehrere Festplatten auf einmal bestelle, z.B. 3 Stück à 200€.
Vielen Dank,
Jens
erst einmal tausend Dank an die barmherzigen Samariter, die hier tagaus tagein Antworten geben!
Ich habe folgende Frage: Ich finde nicht, wo man *nicht*-geringwertige Wirtschaftsgüter in der EÜR angibt. Es ist mit klar bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (Zeile 35). Ich habe jedoch eine Festplatte als Ausgabe. Da diese nicht selbstständig betrieben werden kann (sondern nur in Verbindung mit einem Computer), ist sie kein GWG. Die Kosten waren 200€. Kann mir freundlicherweise jemand die passende Zeile nennen?
Außerdem frage ich mich, ob es bei der Wahl der Zeile eine Rolle spielt, dass ich mehrere Festplatten auf einmal bestelle, z.B. 3 Stück à 200€.
Vielen Dank,
Jens
Kommentar