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Amazon Vine / Sachleistungen wie eintragen?

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    Amazon Vine / Sachleistungen wie eintragen?

    Hallo,

    ich habe letztes Jahr am Amazon Vine Programm (man testet Produkte und darf die dafür behalten) teilgenommen und 830 Euro Listenpreis an Schleistungen erhalten.
    Die Daten sollen laut Amazon zu Ende Januar übermittelt worden sein, im Abruf der Bescheinigungen taucht aber nichts von Amazon auf.

    Kann mir jemand sagen wo das rein muss wenn ich es manuell eintrage?
    Ich finde ein paar Seiten, die Sachleistungen unter Anlage N sehen, da gings aber immer um Leistungen vom AG und nicht von Dritten.

    #2
    Je nachdem, zu welcher Einkunftsart Du das rechnest, kämen da ja meiner Meinung nach nur die Anlage G oder SO in Frage.

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      #3
      Für G bräuchte ich ja vermutlich nen Gewerbeschein?
      Wo unter SO? Da hatte ich schon geschaut, die passen alle nicht wirklich.

      Die Frage ist ja wo es landen würde wenn Amazon es meldet und ich es abrufen könnte.
      Oder verstehe ich das Prinzip falsch und die Meldung in so nem Fall ist nur für die Behörde sichtbar aber nicht für mich?

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        #4
        Oder verstehe ich das Prinzip falsch und die Meldung in so nem Fall ist nur für die Behörde sichtbar aber nicht für mich?
        So ist es wohl ! Es könnte sich um Einnahmen aus Leistungen handeln.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo,

          ... und 830 Euro Listenpreis an Schleistungen erhalten.
          Ist dir klar, dass das sicher nicht der steuerpflichtige Betrag ist?
          Bei 830 Euro würde ich sogar versuchen, es unter 410 Euro zu drücken (damit wäre es steuerfrei, soweit du nicht noch andere Nichtlohn-Einkommen hast - nennt sich Härteausgleich).

          Für G bräuchte ich ja vermutlich nen Gewerbeschein?
          Jein.
          Allein für die Steuererklärung brauchst du den nicht, aber vermutlich wirst du anschließend aufgefordert, eine/die Gewerbetätigkeit anzumelden.

          Wo unter SO? Da hatte ich schon geschaut, die passen alle nicht wirklich.
          Leistungen.

          ... und die Meldung in so nem Fall ist nur für die Behörde sichtbar aber nicht für mich?
          Davon ist auszugehen.
          Grundsätzlich ist man selber erklärungspflichtig. Weil das aber viele nicht gemacht haben gibt es seit einiger Zeit die Vorgabe, dass auch die entsprechenden Anbieter (Ebay & Co.) melden müssen. Folglich gibt es die Meldung nur zur zusätzlichen Kontrolle.
          Vergleichbar ist das mit den Meldungen der Kapitalerträge von ausländischen Banken.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Ich hab schon gelesen, dass da argumentiert wird, dass die Artikel erst nach 6 Monaten in den Besitz des Testers übergehen (genaugenommen wäre das dann komplett in diesem Jahr weil das alles Q3/4 2024 war) und dann schon gebraucht, verbraucht, evtl. sogar defekt / entsorgt sind und der Zeitwert dann viel niedrigen anzusetzen ist.

            Bin mir nur unschlüssig ob ich das einfach 2024 weglasse und dann 2025 400 Euro angebe, Amazon aber für 2024 meldet, könnte blöd rüberkommen.
            Melden die Plattformen pauschal jeden User? Ich habe was von 30 Transaktionen und 2000 Euro gelesen, evtl. sehe ich auch auch nichts weil nicht gemeldet wurde.
            Hier hat nicht zufällig auch jemand da mitgemacht und über 2000 Euro auf dem Tacho?

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              #7
              Zitat von Der_Steuerzahler Beitrag anzeigen
              Ich habe was von 30 Transaktionen und 2000 Euro gelesen
              Du meinst oder? Aber egal, Du verkaufst ja nichst.

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                #8
                Hallo,

                Ich hab schon gelesen, dass da argumentiert wird, dass die Artikel erst nach 6 Monaten in den Besitz des Testers übergehen
                Das sage ich übrigens gerade nicht.
                Wenn man das Produkt sofort verwendet dann ist es auch sofort zugeflossen. Für einen geldwerten Vorteil muss man ja gar nicht Eigentümer sein.

                ... schon gebraucht, verbraucht, evtl. sogar defekt / entsorgt sind und der Zeitwert dann viel niedrigen anzusetzen ist.
                Genau. Versteuert werden muss meiner Ansicht nach nur der Vorteil nach dem Testen.
                Der Wert entspricht also erstmal einem gebrauchten Artikel (=nur noch ~70%). Als nächstes darf man ihn nicht verkaufen (=nur noch ~60%). Und dann kommen die Dinge die beim Testen kaputt gegangen sind, unbrauchbar geworden sind, oder ganz persönlich gar nicht gebraucht werden (ich hatte da schon mal den Badeschaum genannt, wenn man selber gar keine Badewanne hat).
                Ich denke, so bekommt man den durchschnittlichen Wert ziemlich leicht auf 50% und weniger - je nach Produkt natürlich.

                Bin mir nur unschlüssig ob ich das einfach 2024 weglasse und dann 2025 400 Euro angebe, Amazon aber für 2024 meldet, könnte blöd rüberkommen.
                Ich würde eine Liste mit allen Vine-Produkten erstellen, mit Datum, Produktbeschreibung, Normalpreis, erzieltem Verkaufspreis (falls wirklich verkauft - ich weiß, dass man das nicht darf, interessiert das Finanzamt aber gar nicht) oder meinem persönlichen Wert.
                Zu dem persönlichen Wert: Das sollte objektiv sein, also das was man selber bei einer Kleinanzeige bezahlt bzw. bekommen hätte.
                Und man sollte ehrlich sein: Wenn man beispielsweise nur bei Vine mitgemacht hat, um gratis an ein begehrtes Teil zu kommen, dann ist der Wert natürlich höher. Und Sachen die man direkt nach der Bewertung entsorgt hat haben eben keinen Wert.
                Bei Verbrauchsartikeln (Lebensmittel, Kosmetik) würde ich in der Regel auch Null Euro ansetzen, kommt aber sicher auf den Einzelfall an.

                Melden die Plattformen pauschal jeden User? Ich habe was von 30 Transaktionen und 2000 Euro gelesen, evtl. sehe ich auch auch nichts weil nicht gemeldet wurde.
                Laut Gesetz muss jeder gemeldet werden, der auf einer Plattform mehr als 30 Artikel oder mehr als 2000 Euro Umsatz generiert hat (bei Vine gilt der Gegenwert als Umsatz).
                Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es in dieser Höhe oder überhaupt steuerpflichtig ist (man denke an nur einen einzigen Autoverkauf per Kleinanzeige).

                Imho ist es aber speziell bei Vine klug, das proaktiv zu erklären (Vine ist schon etwas anderes als Ebay). Wenn dann irgendwann die Meldungen abgeglichen werden oder der Sachbearbeieter bereits die Kontrollmitteilung hat, dann ist sofort ersichtlich, dass der Steuerzahler es auch angegeben hat, fertig. Gibt man hingegen gar nichts an, dann kommt vielleicht eine Nachfrage, und es wird genauer geprüft (was hat der denn sonst so verschwiegen etc. - die Finanzämter haben noch weitere Möglichkeiten zur Recherche).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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