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    Wie storniere ich die Übermittelte Formular?

    Hallo zusammen! Es ist so, ich habe vor zwei Tagen mein ESt unbeschränkt (ESt 1 A) Formular ausgefüllt und eingereicht. Allerdings habe ich gemerkt, dass ich das Formular völlig falsch verstanden und ausgefüllt habe! Jetzt möchte ich einen Steuerberater finden, der es für mich ausfüllt, aber der Termin wird einige Monate dauern. Also muss ich das Formular, das ich bereits abgeschickt habe, sofort kündigen und löschen! Was soll ich tun?

    #2
    Du kannst nur eine berichtigte Version hinterherschicken. Stornieren ist nicht. Du solltest das FA informieren, dass die Erklärung nicht bearbeitet werden soll.

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      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Du kannst nur eine berichtigte Version hinterherschicken. Stornieren ist nicht. Du solltest das FA informieren, dass die Erklärung nicht bearbeitet werden soll.
      Hilft es, wenn ich sie bei Elster entferne?
      image.png
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        #4
        nein, damit löschst du nur in deinem Account. Nicht beim FA.

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          #5
          Zitat von Zhanglei Jin Beitrag anzeigen
          ... Es ist so, ich habe vor zwei Tagen mein ESt unbeschränkt (ESt 1 A) Formular ausgefüllt und eingereicht. Allerdings habe ich gemerkt, dass ich das Formular völlig falsch verstanden und ausgefüllt habe! ... Also muss ich das Formular, das ich bereits abgeschickt habe, sofort kündigen und löschen! Was soll ich tun?
          Wenn Sie das Formular "so wirklich richtig falsch" ausgefüllt haben, wird das Finanzamt den Fall wohl nicht ohne Rückfragen bescheiden!

          "ein wenig falsch", das würde beim Finanzam eventuell "durchrutschen" ...

          Zitat von Zhanglei Jin Beitrag anzeigen
          Jetzt möchte ich einen Steuerberater finden, der es für mich ausfüllt, aber der Termin wird einige Monate dauern.
          Falls Sie nicht nur "einen Steuerberater finden möchten", sondern schon einen Steuerberater tatsächlich gefunden haben, dann sollte es dessen erste Tätigkeit für Sie sein, dass er sich sofort, also zum Zeitpunkt der Mandatsannahme, mit dem Finanzamt in Verbindung setzt und die Sachlage denen verklickert!

          Weil: Da kann ja jeder x-beliebige Hallodri, der grad keine Lust und Laune hat, seine ESt-Erklärung zu korrigieren, beim Finanzamt anrufen oder das Finanzamt anschreiben und behaupten, der Fall läge jetzt beim Steuerberater und wird/würde und sowieso ...

          Der Steuerberater wird von Ihnen eine Vollmacht einfordern, die wird er beim Finanzamt abgeben, und dann alles Notwendige beim Finanzamt veranlassen!
          Zuletzt geändert von Uwe64; 17.02.2025, 17:52.

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            #6
            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

            Wenn Sie das Formular "so wirklich richtig falsch" ausgefüllt haben, wird das Finanzamt den Fall wohl nicht ohne Rückfragen bescheiden!

            "ein wenig falsch", das würde beim Finanzam eventuell "durchrutschen" ...



            Falls Sie nicht nur "einen Steuerberater finden möchten", sondern schon einen Steuerberater tatsächlich gefunden haben, dann sollte es dessen erste Tätigkeit für Sie sein, dass er sich sofort, also zum Zeitpunkt der Mandatsannahme, mit dem Finanzamt in Verbindung setzt und die Sachlage denen verklickert!

            Weil: Da kann ja jeder x-beliebige Hallodri, der grad keine Lust und Laune hat, seine ESt-Erklärung zu korrigieren, beim Finanzamt anrufen oder das Finanzamt anschreiben und behaupten, der Fall läge jetzt beim Steuerberater und wird/würde und sowieso ...

            Der Steuerberater wird von Ihnen eine Vollmacht einfordern, die wird er beim Finanzamt abgeben, und dann alles Notwendige beim Finanzamt veranlassen!
            Danke für Ihre Antwort!
            Ich habe bereits viele Steuerberater angefragt, aber die meisten haben keine Kapazitäten für neue Mandanten. Nur einer hat mir geantwortet, aber der erste Termin für ein Beratungsgespräch ist erst im August. Das ist für mich zweifellos viel zu spät.
            Was kann ich in dieser Situation tun?

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              #7
              Falls es um 2024 geht, kann bis Mitte März nicht viel passieren, da die FÄ erst dann mit den Steuererklärungen 2024 beginnen. Wie gesagt, informiere das FA und schicke schnell eine gültige Erklärung hinterher.

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                #8
                Wie gesagt, informiere das FA und schicke schnell eine gültige Erklärung hinterher.
                Informieren ja, aber mit dem Hinterherschicken ist das so eine Sache. Wenn jemand schreibt:

                Allerdings habe ich gemerkt, dass ich das Formular völlig falsch verstanden und ausgefüllt habe!
                dann könnte ja auch die Korrektur ein Problem sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Eine andere Lösung gibt es aber nicht.

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                    #10
                    Hallo Zhanglei Jin!

                    Ich habe bereits viele Steuerberater angefragt, aber die meisten haben keine Kapazitäten für neue Mandanten. Nur einer hat mir geantwortet, aber der erste Termin für ein Beratungsgespräch ist erst im August. Das ist für mich zweifellos viel zu spät.
                    Was kann ich in dieser Situation tun?
                    *****
                    Wie haben Sie denn bei Steuerberatern angefragt - einfach und nur nach "Beratung" oder "Erstellung Einkommensteuererklärung" gefragt, oder mitgeteilt, dass Sie schon eine vorläufige ESt-Erklärung abgegeben haben, die nur noch durchzusehen und zu korrigieren ist?

                    Das könnte schon einen Unterschied machen!

                    *****
                    Um welche(s) Jahr(e) geht es denn?

                    Was haben Sie denn Ihrer Meinung nach bei Ihrer ESt-Erklärung "völlig falsch verstanden" und "völlig falsch ausgefüllt"?

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                      #11
                      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                      Hallo Zhanglei Jin!



                      *****
                      Wie haben Sie denn bei Steuerberatern angefragt - einfach und nur nach "Beratung" oder "Erstellung Einkommensteuererklärung" gefragt, oder mitgeteilt, dass Sie schon eine vorläufige ESt-Erklärung abgegeben haben, die nur noch durchzusehen und zu korrigieren ist?

                      Das könnte schon einen Unterschied machen!

                      *****
                      Um welche(s) Jahr(e) geht es denn?

                      Was haben Sie denn Ihrer Meinung nach bei Ihrer ESt-Erklärung "völlig falsch verstanden" und "völlig falsch ausgefüllt"?
                      Hallo @Uwe64,
                      danke für Ihre Antwort!

                      Ich möchte, dass der Steuerberater eine neue Steuererklärung erstellt, anstatt meine bereits eingereichten fehlerhaften Erklärungen zu überprüfen und zu korrigieren. Ich denke, dass der Arbeitsaufwand dadurch geringer sein könnte und es vielleicht auch günstiger wäre.

                      Ich habe die Steuererklärungen für 2024, 2023 und 2022 eingereicht, da ich als frisch gebackener Absolvent und Berufseinsteiger gehört habe, dass eine rückwirkende Steuererklärung bis zu sieben Jahre möglich ist.

                      Allerdings habe ich nach dem Einreichen festgestellt, dass viele Angaben falsch sind, z. B. mein Einkommen, die gezahlte Lohnsteuer und die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Außerdem habe ich viele Felder, die mit Rentenversicherung, Sozialversicherung usw. zu tun haben, nicht ausgefüllt, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne.

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                        #12
                        Hallo Zhanglei Jin!

                        Ich möchte, dass der Steuerberater eine neue Steuererklärung erstellt, anstatt meine bereits eingereichten fehlerhaften Erklärungen zu überprüfen und zu korrigieren. Ich denke, dass der Arbeitsaufwand dadurch geringer sein könnte und es vielleicht auch günstiger wäre.
                        in Ihrem Fall wohl eher "ja" als "nein" ... siehe aber weiter unten!

                        Ich habe die Steuererklärungen für 2024, 2023 und 2022 eingereicht, da ich als frisch gebackener Absolvent und Berufseinsteiger gehört habe, dass eine rückwirkende Steuererklärung bis zu sieben Jahre möglich ist.
                        Korrekt!

                        Allerdings habe ich nach dem Einreichen festgestellt, dass viele Angaben falsch sind, z. B. mein Einkommen, die gezahlte Lohnsteuer und die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Außerdem habe ich viele Felder, die mit Rentenversicherung, Sozialversicherung usw. zu tun haben, nicht ausgefüllt, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne.
                        Nehmen Sie die Sache doch mal im ersten Schritt selbst in die Hand - beginnen Sie damit, die "vorangestellten wichtigen Themen" zu lesen:
                        https://forum.elster.de/anwenderforu...en/mein-elster

                        An dieser Stelle finden Sie schon an der zweiten Stelle eine Anleitung zur "vorausgefüllten Steuererklärung":
                        https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

                        wenn Sie das Gefühl haben, aber auch wirklich fast alles falsch erfasst zu haben, würde ich mit einer vollständigen Neuanlage des ESt-Falles 2022 beginnen - oder früher, falls steuerlich relevant wegen Verlustvortrag!

                        wenn Sie das so machen, sind die meisten der von Ihnen aufgezählten Probleme schlichtweg und korrekt erledigt!

                        für verbleibende Einzelfragen: Hilfetexte lesen - Internet recherchieren - hier im Forum recherchieren

                        und dann können Sie sich an den Steuerberater wenden und dem sagen, er solle nur noch eine fast fertiggestellte ESt-Erklärung durchsehen, Ihre Fragen beantworten und nach Lücken und Fehlern suchen!

                        *****
                        Das ist für mich zweifellos viel zu spät.
                        Sofern Sie außer Lohneinkünften keine weiteren Einkünfte und Lohnersatzleistungen bezogen haben: Nein, völlig falsch, der Termin beim Steuerberater im August ist definitiv nicht zu spät!

                        to-do:

                        1. vorausgefüllte Steuererklärung

                        2. Ihre persönlichen Ergänzungen reinhauen - da dürfen Sie sich als steuerlicher Laie durchaus "austoben" - das Finanzamt wird sich Ihren Fall dann ganz sicher "zur Brust nehmen" und vielleicht auseinandernehmen - aber bevor die mit dem Rotstift schwingen, sind die verpflichtet - und tun das auch meist - bei Ihnen nachzufragen, wie was gemeint ist, was Sie da reingeschrieben haben.

                        3. Für die Beantwortung der Rückfragen bekommen Sie Zeit - die Frist zur Beantwortung der Rückfragen können Sie dann unter Hinweis auf den Steuerberatertermin problemlos bis August verlängern - das Finanzamt wird sicherlich mitziehen!

                        4. Sollte doch ein Einkommensteuerbescheid mit "Rotstift-Orgie" reinflattern, legen Sie Einspruch ein mit der Begründung, bis zur Einspruchsentscheidung so lange zu warten, bis Sie Ihren Besprechungstermin mit Ihrem neuen Steuerberater im August hatten - die Finanzämter ersticken in den Bergen von Einsprüchen und sind froh, mal einen auf die Seite legen zu können ... !
                        Zuletzt geändert von Uwe64; 18.02.2025, 12:17.

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                          #13
                          Vielen Dank!

                          ich habe noch eine Frage zur Steuererstattung:

                          Ich habe erst im November 2024 meine erste Stelle angetreten und daher im Jahr 2024 nur sehr wenig Lohnsteuer gezahlt. Nun überlege ich, meine Steuererklärungen für die letzten sieben Jahre nachzuholen. Dabei könnte sich eine Erstattungsforderung ergeben, die deutlich höher ist als die Lohnsteuer, die ich 2024 gezahlt habe – möglicherweise mehrere tausend Euro.

                          Meine Fragen dazu:
                          1. Würde das Finanzamt in einem solchen Fall die volle Erstattung basierend auf der Steuererklärung auszahlen?
                          2. Oder ist die maximale Erstattung auf die tatsächlich gezahlte Steuer in 2024 begrenzt?
                          3. Falls das Finanzamt nicht alles sofort erstattet, könnte der überschüssige Betrag mit zukünftigen Steuerzahlungen verrechnet werden?

                          Kommentar


                            #14
                            Ich habe die Steuererklärungen für 2024, 2023 und 2022 eingereicht,
                            Da die Jahre 2022 und 2023 bereits jetzt bearbeitet werden können, ist die Kontaktaufnahme zum Finanzamt durchaus dringlich.

                            Fehlende Angaben zu Sozialversicherungsbeiträgen korrigiert das Finanzamt zumeist selbst, fehlende Werbungskosten natürlich nicht.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar


                              #15
                              Die Frist für eine Antragsveranlagung beträgt 4 Jahre, nicht 7 Jahre. Die 7 Jahre gelten nur für eine Verlustfeststellung oder bei einer Pflichtveranlagung !

                              Verluste kann man in der Regel nur aus einem Zweitstudium erwirtschaften.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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