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    #16
    Zitat von Zhanglei Jin Beitrag anzeigen
    festgestellt, dass viele Angaben falsch sind, z. B. mein Einkommen, die gezahlte Lohnsteuer und die Entfernungspauschale für den Arbeitsweg. Außerdem habe ich viele Felder, die mit Rentenversicherung, Sozialversicherung usw. zu tun haben, nicht ausgefüllt, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne.
    Welche Einkunftsarten hast Du denn alles? Was die Arbeitnehmereinnahmen betrifft, da hat das Finanzamt die richtigen Werte und wird diese auch ansetzen. Das gilt auch für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

    Bleibt also die Entfernungspauschale. Wirkt sich das dann überhaupt aus?

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      #17
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      Welche Einkunftsarten hast Du denn alles? Was die Arbeitnehmereinnahmen betrifft, da hat das Finanzamt die richtigen Werte und wird diese auch ansetzen. Das gilt auch für die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

      Bleibt also die Entfernungspauschale. Wirkt sich das dann überhaupt aus?
      Ich würde nur mein Einkommen als wissenschaftlicher Mitarbeiter haben und sonst nichts.

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        #18
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Die Frist für eine Antragsveranlagung beträgt 4 Jahre, nicht 7 Jahre. Die 7 Jahre gelten nur für eine Verlustfeststellung oder bei einer Pflichtveranlagung !

        Verluste kann man in der Regel nur aus einem Zweitstudium erwirtschaften.
        Ja, meine drei Jahre Masterstudium lassen sich in den Werbekosten unterbringen. Aber es scheint, dass das Bachelor-Studium in den sonstigen Kosten eingetragen werden kann?

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          #19
          Aber es scheint, dass das Bachelor-Studium in den sonstigen Kosten eingetragen werden kann?
          Sonderausgaben können aber nie zu einem Verlust führen, außerdem ist für die Jahre vor 2021 die Antragsfrist für die Einkommensteuererklärung

          bereits abgelaufen. Für eine Pflichtveranlagung ergeben sich keine Anhaltspunkte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Hallo Zhanglei Jin!

            Es bringt Ihnen absolut nichts ein, wenn Sie neue Fragen stellen!

            Zuerst einmal müssen Sie
            - das bisher Abgegebene schleunigst korrigieren - sofort (!) - wie von mir vorgeschlagen,
            - oder sich, wie andere hier gepostet haben, auf die "automatische" Korrektur durch das Finanzamt verlassen,
            - oder, wie andere hier gepostet haben, sofort (!) telefonischen Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen - um den "schon rollenden Ball" mal aufzuhalten!

            Sie können auch alles "einfach laufen" lassen, dann wird Ihnen das Finanzamt
            - entweder schriftlich Rückfragen stellen, oder
            - Ihnen einen Einkommensteuerbescheid mit korrigierten Werten, also mit den eDaten, die dem Finanzamt vorliegen, und den anerkannten Ausgaben, die Sie angegeben haben, zusenden; in dem Steuerbescheid sollte dann auch drinstehen, welche Positionen aus welchen Gründen herausgestrichen wurden..

            Dann können Sie immer noch Einspruch einlegen - ist zwar nicht optimal, aber auch ein gangbarer Weg.
            Zuletzt geändert von Uwe64; 18.02.2025, 15:43.

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              #21
              Zitat von Zhanglei Jin Beitrag anzeigen
              Vielen Dank!

              ich habe noch eine Frage zur Steuererstattung:

              Ich habe erst im November 2024 meine erste Stelle angetreten und daher im Jahr 2024 nur sehr wenig Lohnsteuer gezahlt. Nun überlege ich, meine Steuererklärungen für die letzten sieben Jahre nachzuholen. Dabei könnte sich eine Erstattungsforderung ergeben, die deutlich höher ist als die Lohnsteuer, die ich 2024 gezahlt habe – möglicherweise mehrere tausend Euro.

              Meine Fragen dazu:
              1. Würde das Finanzamt in einem solchen Fall die volle Erstattung basierend auf der Steuererklärung auszahlen?
              2. Oder ist die maximale Erstattung auf die tatsächlich gezahlte Steuer in 2024 begrenzt?
              3. Falls das Finanzamt nicht alles sofort erstattet, könnte der überschüssige Betrag mit zukünftigen Steuerzahlungen verrechnet werden?
              Das Finanzamt erstatte keine Werbungskosten. Die Steuererstattung ist somit erst einmal auf die in 2024 gezahlte Lohnsteuer begrenzt. Da du erst im November angefangen hast zu arbeiten, dürftest du aber in der Regel mit deinen Einkünften sowieso unter dem Grundfreibetrag liegen und eine vollständige Erstattung erhalten.

              Ein Verlustvortrag (deine Werbungskosten aus 2022 und 2023) kann sich nur dann weiter auswirken, wenn dieser höher ist als deine Einkünfte in 2024 (Einnahmen in 2024 abzüglich Werbungskosten aus 2024).
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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