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Eintragung einer Abfindung während Bezug ALG1

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    Eintragung einer Abfindung während Bezug ALG1

    Moin zusammen,

    folgender Sachverhalt, den ich nach ewiger Internet Suche nicht geklärt bekomme:
    1. ich beziehe seit Q3/2023 bis zum heutigen Tage ALG1
    2. Erhalt einer Abfindung im Septemer 2024
    3. Erkundigung beim FA, wie ich bei der Steuererklärung anzugeben habe, mit dem Ergebnis, dass das für den Steuererklärung 2024 einzutragen ist.
    4. Wo trage ich nun was ein, damit ich die Steuererklärung 2024 abschließen kann, da aktuell die Prüfung diverse Fehler auswirft?
      • aktuell habe ich ALG 1 bei Einkommensersatzleistungen Feld 35 eingetragen
      • Die Abfindung steht in Anlage N Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre - ggf. laut Nr. 19 der Lohnsteuerbescheinigung - vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert drin
      • die davon abgezogene Steuer in Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen / Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 16 und 17
    5. Elster möchte jetzt von mir einen Arbeitslohn, Versorgungsbezüge o.ä. haben, wenn ich das überhaupt richtig verstehe.
    Ich vermute mal, dass dieser Weg so nicht korrekt ist, nur wie mache ich das stattdessen fachlich richtig?

    Vielen Dank für Gedankenanstöße vom
    Elster-Werder

    #2
    Entweder Abfindung ermäßigt und Steuer ermäßigt oder beides eben nicht ermäßigt. So passt es nicht zusammen.

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      #3
      Merci - nur was bedeutet das konkret? Wo müsste ich welche Werte hinterlegen?
      Ich habe lediglich die Abrechnung für die Abfindung bekommen, mit dem ausgewiesenen Steuerabzug.

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        #4
        Keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2024?

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          #5
          nein, bis dato ist mir da nichts aufgefallen.
          Allerdings habe ich gerade einmal nachgelesen, dass die Bescheinigung vom Arbeitsamt durchaus erst im Februar kommen kann.

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            #6
            Ich rede von einer Bescheinigung von deinem ehemaligen Arbeitgeber. Das Arbeitsamt zahlt soweit mir bekannt keine Abfindungen. Aber beide haben Zeit bis 28.02.

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              #7
              Oder probier mal eine Null beim normalen Arbeitslohn.

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                #8
                Wo trage ich nun was ein, damit ich die Steuererklärung 2024 abschließen kann, da aktuell die Prüfung diverse Fehler auswirft?
                Es macht in einem Fall wie deinem keinen Sinn, die Einkommensteuererklärung abschließen zu wollen, bevor alle elektronischen Bescheinigungen

                vorliegen. Es macht allerdings in solchen Fällen sehr viel Sinn, den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Da muss man eben bis Ende Februar warten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Oder probier mal eine Null beim normalen Arbeitslohn.
                  Man weiß doch ohne Lohnsteuerbescheinigung nicht, ob die Abfindung vom AG jetzt ermäßigt besteuert wurde oder nicht.

                  Zulässig war die ermäßigte Besteuerung ja 2024 noch.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                    Ich rede von einer Bescheinigung von deinem ehemaligen Arbeitgeber. Das Arbeitsamt zahlt soweit mir bekannt keine Abfindungen. Aber beide haben Zeit bis 28.02.
                    Sorry, stand auf dem Schlauch - vom Ex-AG habe ich bis dato nichts bekommen.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Es macht in einem Fall wie deinem keinen Sinn, die Einkommensteuererklärung abschließen zu wollen, bevor alle elektronischen Bescheinigungen

                      vorliegen. Es macht allerdings in solchen Fällen sehr viel Sinn, den Bescheinigungsabruf zu nutzen. Da muss man eben bis Ende Februar warten.
                      Okay, dann Gedulde ich mich da noch etwas - vielen Dank für den Tipp.

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