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Abbruch-Hinweise Anlage Unterhalt

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    Abbruch-Hinweise Anlage Unterhalt

    Hallo zusammen,

    ich benutze die Anlage Unterhalt zum ersten Mal und erhalte immer wieder die gleichen Abbruchhinweise. Ich habe auch die alten Themen gelesen, konnte das Problem aber noch nicht lösen.

    Hier ist eine Zusammenfassung unserer Situation:

    Ich und mein Freund leben seit 2018 zusammen, und seit April 2024 erhält er Arbeitslosengeld 1. Er hat keinen Anspruch auf Wohngeld, weil ich arbeite und ausreichend verdiene, und laut Amt eine Verantwortungsgemeinschaft sind. Seit April 2024 zahle ich auch seine Miete, und das würde ich gerne bei der Anlage Unterhalt geltend machen.

    Sein einziges Einkommen ist derzeit das Arbeitslosengeld, welches ich entsprechend in das Formular eingetragen habe. Da die Fehlermeldung "Die Anzahl der im Haushaltlebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die Ermittlung der Unterstützungsleistung." lautet, sind wir davon ausgegangen, dass wir die Summe, die er erhält, an der falschen Stelle eingegeben haben oder so, und haben verschiedene ausprobiert, "Übrige Einkünfte" und "Sozialhilfe", aber es gab keine Änderung.

    Für die Zeit von April bis Dezember 2024 habe ich die Gesamtsumme dem Arbeitslosengeld eingegeben, die er erhalten hat, und nicht die monatliche. Könnte das das Problem sein?

    Außerdem möchte ich gerne wissen, was "Kosten zu allen Bezügen" genau ist, und was da eingetragen werden soll.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

    #2
    Die Anlage Unterhalt ist in der Tat nicht ganz einfach. Sie ist mehrfach in sich verschachtelt (Angaben zum Haushalt, Angaben zur unterstützten Person)

    Wichtig ist folgendes:
    Ihr seid eine Haushaltsgemeinschaft, das sieht ja auch das Amt so, deshalb bekommt er keine weiteren Sozialleistungen. Genau dies muss auch in der Rubrik, wo das Verwandtschaftsverhältnis abgefragt wird, angekreuzt werden: Die unterstützte Person bekommt keine weiteren Sozialleistungen wegen der Haushaltsgemeinschaft.

    Steuerlich bedeutet das: Du hast ihn in Deinen Haushalt aufgenommen und kannst dafür ohne weitere Darlegung oder Nachweis den Höchstbetrag an Unterhaltsleistung eintragen. Das ist für 2024 nach der rückwirkenden Erhöhung ein Betrag von 11.784 € im Jahr bzw. 982 € im Monat.

    Darauf ist sein gesamtes Einkommen anzurechnen. Das sind zum einen steuerplichtige Einkünfte, zum anderen aber auch alle anderen Einnahmen wie das Arbeitslosengeld, die dann "Bezüge" heißen.

    Von Bruttolohneinkünften zieht das Finanzamt aufomatisch die Arbeitnehmerpauschale ab. "Kosten zu den Bezügen" wären etwa Ausbildungskosten, wenn es für die Ausbildung eine Förderung gibt, die als Bezüge berücksichtigt wurde. Kannst Du offen lassen.

    Es gilt grundsätzlich das Monatsprinzip. Wenn Du die Unterstützung nur für die Zeit von April - Dezember 2024 geltend machst gibst Du 8.838 € als Unterhaltsleistung an. Bei ihm gibst Du das von April - Dezember bezogene ALG als Einnahme an. Es gibt einen eigenen Bereich für jede unterstützte Person (also er) wo die verschiedenen Einnahmearten abgefragt werden

    Im Haushalt leben 2 Personen, nämlich Du und er.

    Wichtig ist, dass alles lückenlos durchgegangen wird und ausgefüllt wird. Du musst auch seine Steuer-ID eingeben, sonst geht gar nichts.

    Wenn alles korrekt ist wird der zu berücksichtigende Betrag als außergewöhnliche Belastung in der Steuervorausberechnung angezeigt. Es sollte grob ein Betrag von 8.838 € minus sein bezogenes Arbeitslosengeld sein, eher etwas mehr weil es da noch einen kleinen Freibetrag vom ALG gibt.

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      #3
      Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Jetzt verstehe ich es besser.

      Dementsprechend habe ich 8.838 Euro als Unterhalt eingetragen, und das Arbeitslosengeld, das er in diesem Zeitraum erhalten hat, was allerdings mehr als 8838 Euro ist (10.224 um genau zu sein).

      Ich erhalte immer noch die gleiche Fehlermeldung, dass dies nicht plausibel ist. Müssen die Unterhaltsleistung größer sein als das Arbeitslosengeld, das er erhalten hat? Ist das vielleicht das Problem?

      Nochmals vielen Dank.

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        #4
        Nein, die Höhe der geleisteten Unterhaltszahlungen und die Höhe der eigenen Einkünfte der unterhaltenden Person sind nicht miteinander verknüpft.

        Was hast du denn in Zeile 6 der Anlage Unterhalt angegeben?

        Ist es denn tatsächlich eine Fehlermeldung (Prüfberechnung liefert kein Ergebnis) oder nur ein Prüfhinweis?
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Vielen Dank für die Antwort. Ich habe zuerst "2" in Zeile 6 eingegeben, also mich und meinen Freund, also zwei Personen. Ich änderte es in 1 und dann wieder in 2, da sich im Hinweis nichts änderte.

          In Zeile 23 habe ich Lebensgefährte eingegeben, und jetzt steht im Elsterhinweis:

          "Elster-Hinweise
          Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in
          gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist.Für diese Person wurden keine
          Abzugsbeträge ermittelt.

          Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushaltlebenden Personen im Zusammenhang mit den
          Unterhaltsleistungen(die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben"

          Wenn ich auf "prüfen" klicke, erhalte ich zwar eine Steuerberechnung, doch wenn ich auf die "detaillierte Steuerberechnung" klicke, sehe ich diese Hinweise, und unten in der Berechnung werden die Unterhaltsleistungen nicht berücksichtigt.

          Auch zur Zeile 30: Ich habe diese Frage zuerst mit "Ja" beantwortet und sie dann in "Nein" geändert. Der Satz über die Plausibilität ist danach verschwunden, aber ich bin mir nicht sicher, ob "nein" die richtige Antwort ist. Er hat kein Wohngeld bekommen, weil ich "genug" verdiene. Ist es das, was hier gemeint ist, soll es bei "nein" bleiben?

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            #6
            Wenn er in den 9 Monaten 10.224 € ALG erhalten hat kannst Du Dir die Anlage Unterhalt sparen, dann liegt er nämlich mit dem ALG über dem Existenzminimum und Du kannst gar nichts absetzen. Das ist leider so.

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