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    #16
    Zitat von Herm1 Beitrag anzeigen
    Von der Postbank und von der Deutschen Bank (Maxblue) habe ich bisher noch keine Steuerbescheinigungen für 2024 erhalten.
    Und auch in den "Elster Bescheinigungen " ist bisher nichts zu finden von den beiden Banken.
    Da ich in den letzten beiden Jahren ärgerlicherweise gar keine Jahressteuerbescheinigungen erhalten habe, ging ich davon aus, dass die Postbank nun auf einem guten Weg ist. Die Postbank-Steuerbescheinigung wird jetzt übrigens von der Deutschen Bank ausgestellt. Wenn Ihre Bescheinigung nicht bis Ende März eintrifft, würde ich eine "Ersatz-Steuerbescheinigung" anfordern. (Anders geht es nicht.)

    P.S. Ich war gerade auf der PB-Seite:
    "Der Versand der Jahressteuerdokumente für das vergangene Kalenderjahr startet im März des aktuellen Jahres und ist in der Regel im April abgeschlossen."

    Da habe ich wohl Glück gehabt.
    Zuletzt geändert von Jedermann; 13.03.2025, 16:34.

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      #17
      Hallo an alle,

      nachdem ich Mitte Februar alle wichtigen Bescheinigungen in "meine Bescheinigungen" hatte,
      kamen jetzt anfang März noch die Freistellungsmeldungen meiner Banken, Spk, EB und RB hinzu.
      Die letzte war jetzt, pünktlich zum Frühlingsanfang, die ING!

      Die Steuerbescheinigungen von den Banken hatte ich schon Anfang Januar vorliegen

      Gruß - Hans

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        #18
        Die Steuerbescheinigungen von den Banken hatte ich schon Anfang Januar vorliegen
        Mir fehlt immer noch eine Bank und die wird auch erst Ende März liefern. Da wir unsere Steuererklärung ohnehin erst im Juli einreichen werden,

        spielt das aber keine Rolle. Außerdem würde ich unsere vollständigen Kapitalerträge nur erklären, wenn das Bundesverfassungsgericht den Soli

        kippt, was ich am 26. März erfahren werde. Wenn der Soli bleibt, müssen nur die geringen Erträge meiner Frau aus einer Erbengemeinschaft

        erklärt werden, weil da keine Kirchensteuer einbehalten wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Hallo, ich wollte dieses Thema nochmal aufgreifen. Wir haben jetzt Juni und mir fehlen noch Bescheide auf Elster von zwei Banken, die Bescheide von anderen Banken sind vorhanden. Ich habe jedoch alle Bescheide von den Banken selbst im PDF runtergeladen, habe also alle Informationen um meine Steuererklärung korrekt auszufüllen.
          Meine Frage: Ist es ein Problem , dass anscheinend nicht alle Freistellungsmeldungen dem Finanzamt gemeldet wurden? ( Ich glaube da kommt jetzt auch nichts mehr..)
          Ich würde jetzt einfach die Steuererklärung mit den mir vorliegenden Steuerbescheinigungen von den Banken ausfüllen.
          Habe versucht, die zwei "fehlenden" Banken zu kontaktieren , ist absolut sinnlos & frustrierend.

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            #20
            Meine Frage: Ist es ein Problem , dass anscheinend nicht alle Freistellungsmeldungen dem Finanzamt gemeldet wurden?
            Es ist jedenfalls nicht dein Problem ! Wenn du Kapitalerträge erklären willst oder musst, geht das ohnehin nur mit den Steuerbescheinigungen

            der Banken.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Ok, vielen Dank. Dann ignoriere ich die fehlenden Elster Bescheinigungen. Ich hatte auch noch bei der Elster hotline angerufen und die Dame meinte ich müsste das unbedingt mit meinem zuständigen Finanzamt klären, aber das würde ich jetzt auch ignorieren...

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                #22
                ... und die Dame meinte ich müsste das unbedingt mit meinem zuständigen Finanzamt klären,
                Nein, das musst du nicht ! Die Kontrollmitteilungen über die Höhe der tatsächlich freigestellten Zinsen sind allein Sache der Banken.

                Dass man die seit 2021 auch selbst zu sehen bekommt, begründet keine besonderen Verpflichtungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Ok, gut! Hatte gehofft daß ich das nicht machen muss.Danke für die Antworten

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