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    Bescheinigungen 2024 fehlen

    Bei mir fehlen Bescheinigungen für 2024.
    Die Pflegeversicherungbeiträge (GPV) und den in Anspruch genommen Freistellungsbetrag (Anlage KAP) von der Bank.

    Muss das nicht bis Ende Februar gemeldet werden ?
    Fehlen bei Euch auch Bescheinigungen ?

    Im Vorjahr war das schon Wochen vorher drin...
    Zuletzt geändert von Herm1; Heute, 09:43.

    #2
    Muss das nicht bis Ende Februar gemeldet werden? Fehlen bei Euch auch Bescheinigungen?
    Das ist korrekt, auch mir uns fehlen noch die Meldungen von den Banken. Wahrscheinlich sind die schon beim Finanzamt angekommen, aber noch nicht in MeinElster eingespielt. Das wird wohl aber noch zeitnah geschehen, hab etwas Geduld.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      ... und den in Anspruch genommen Freistellungsbetrag (Anlage KAP) von der Bank.
      Diese Bescheinigungen sind für die Steuererklärung weder notwendig noch brauchbar. Die benötigten Steuerbescheinigungen für den

      Kunden müssen die Banken nicht bis Ende Februar liefern, die bekommen wir teilweise erst Ende März.

      Ansonsten kommt es nach meiner Erfahrung immer wieder vor, dass Bescheinigungen erst Anfang März abrufbar sind. Deshalb starten

      die Finanzämter die Bearbeitung des aktuellen Steuerjahrs regelmäßig erst Mitte März.
      Zuletzt geändert von Charlie24; Heute, 13:02. Grund: präzisiert
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Bei mir liegt bisher von keiner einzigen Bank der Wert über den ausgeschöpften Freibetrag vor.
        Allerdings nehmen die Banken diese Frist nach meiner Einschätzung nicht sehr ernst, und der Aufwand für die Ermittlung der steuerlichen Daten wird immer komplexer, insbesondere wenn Banken nur noch eine Marke einer anderen Bank sind (man nehme sich nur die völlige Überforderung der IT von DeuBa und Postbk als Beispiel).

        Außerdem mussten formal die Daten gestern an BZSt übermittelt werden, von dort müssen sie erstmal zur passen Landesfinanzverwaltung, und dann irgendwann auf die Abrufserver.

        Seltsam finde ich, dass aber anscheinend auf Daten der gesetzlichen Pflegeversicherung, aber nicht der GKV gewartet wird.

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          #5
          Hallo,
          bei mir ist letztes Jahr (für 2023) die Bescheinigung der Bank über die freigestellten Zinsen erst am 6. März eingetroffen. Da ich nur eine Bank habe und ich weis, dass ich den Maximalbetrag (2000.-€ Ehepaar) verwende, habe ich die 2000.-€ selbst eingetragen und dann am 01.02.2024 die Erklärung abgeschickt. Am 25.03.2024 kam der Bescheid und am 28.03.2024 war die Erstattung der Quellensteuer auf meinem Konto.
          So habe ich es diese Jahr auch gemacht, denn die Bescheinigung der Bank habe ich auch dieses Jahr noch nicht.
          Gruß Klaus

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            #6
            Also, die Bescheinigungen bei gesetzlich Versicherten, die ich kenne enthielten in einer Bescheinigung immer die Zahlen zu GKV und GPV. Ist auch für 2024 nicht anders.

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              #7
              Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
              Also, die Bescheinigungen bei gesetzlich Versicherten, die ich kenne enthielten in einer Bescheinigung immer die Zahlen zu GKV und GPV. Ist auch für 2024 nicht anders.
              So sehe ich es auch.

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                #8
                Manche Finanzinstitute lassen sich mit der Übermittlung ans Finanzamt sehr viel Zeit. Letztes Jahr beispielsweise hat meine Bausparkasse die Jahressteuerbescheinigung 2023 mir am 10.01.2024 als PDF bereitgestellt. Die Übertragung ans Finanzamt erfolgte dann am 10.03.2024, wie ich der über Elster heruntergeladenen Bescheinigung entnehmen kann.

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                  #9
                  Die Übertragung ans Finanzamt erfolgte dann am 10.03.2024, wie ich der über Elster heruntergeladenen Bescheinigung entnehmen kann.
                  An die Finanzverwaltung werden ja nur die freigestellten Kapitalerträge übertragen, die braucht eigentlich niemand.

                  Wer seine inländischen Kapitalerträge erklären will, braucht die vollständigen Steuerbescheinigungen seiner Banken. Die haben wir für 2024

                  bisher von 2 Banken erhalten, die 3. Bank hat im Dezember mitgeteilt, dass die Steuerbescheinigung Ende März zum Abruf bereitgestellt wird.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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